„Es braucht Sensibilität und Feingespür“
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Die Benennung und Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch ist ein Thema, dem das Land Südtirol verstärkt Aufmerksamkeit widmet. Unter Federführung des Amtes für Kinder- und Jugendschutz und Soziale Inklusion sowie unter Einbezug von Fachleuten aus den Bereichen Gesundheit, Familie und Kinder- und Jugendschutz wurde der Textentwurf für ein neues Landesgesetz erarbeitet. Dieses Gesetz soll das Thema des sexuellen Missbrauchs in einer 360-Grad-Perspektive angehen.
Der erste Textentwurf liegt nun vor und wird Anfang Februar Fachleuten präsentiert. Im Anschluss erfolgt der übliche formale Weg bis zur Behandlung in der Landesregierung im Frühjahr und anschließend jener im Landtag. „Die Thematik erfordert Sensibilität und Feingespür. Es gilt die Betroffenen zu ermutigen, die Stimme zu erheben und ihnen alle zur Verfügung stehenden Hilfsangebote zukommen zu lassen“, so Soziallandesrätin Rosmarie Pamer. Gleichzeitig müsse auch festgelegt werden, wie mit den Tätern umgegangen werden soll. Der Fokus liege somit auf Schutz und Sensibilisierung, aber auch auf Prävention. -
Das Tabu brechen
Bereits in der vorherigen Legislaturperiode hatte sich eine Arbeitsgruppe des Amtes und weitere Partner in Umsetzung eines Beschlussantrages des Südtiroler Landtages mit dem Thema befasst. Man hatte dabei mehrere Handlungsempfehlungen erarbeitet, die jetzt auch im Gesetzentwurf Berücksichtigung finden. Dazu zählen unter anderem die Einsetzung eines unabhängigen Missbrauchsbeauftragten.
Konkret geht es darum, sexualisierte und sexuelle Gewalt sowie sexuellen Missbrauch als gesellschaftliches Phänomen sichtbar zu machen und das Tabu über den Diskurs zu brechen. „Wir müssen dazu ermutigen, Missbrauch zu benennen und anzuzeigen. Mit einer größeren Sensibilität dem Thema gegenüber wollen wir die Weichen dafür stellen, wirkungsvolle Schritte gegen sexuellen Missbrauch zu setzen“, betont Landesrätin Pamer. -
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