Theiners Testfall
“Warum wird Südtirols schönster Palabirn-Anger nicht geschützt?” Diese Frage stellen sich dieser Tage viele Einwohner der Gemeine Prad am Stilfser Joch und im restlichen Vinschgau. Nun haben sich auch die Grünen den elf Palabirn-Bäumen, die vor der Schlägerung stehen, angenommen. Dort, auf dem Grundstück in der Prader Fraktion Lichtenberg, soll nämlich eine Feuerwehrhalle und neuer Wohnraum entstehen. Keine Chance, die drohende Fällung des südtirolweit einzigartigen Palabirn-Angers noch abzuwenden, sieht Bürgermeister Karl Bernhart. Die Umwidmung des Grundstücks sei vor seiner Zeit passiert, die Ausweisung als Baugrund für geförderten Wohbnau beschlossene Sache. Nicht so die Grünen. Sie sehen eine “Restchance” zum Schutz des Palabirn-Angers. Und fordern Umweltlandesrat Richard Theiner, “der sich auch in seinem Heimatbezirk dem Schutz der Kulturlandschaft verpflichtet sehen wollte” in einer Anfrage auf, dringend als Vermittler tätig zu werden. Sie wollen von ihm wissen:
Warum ist der Palabirn-Anger nicht in den Landschaftsplänen der Gemeinde ausgewiesen?
Wurde ein Gutachten des Amtes für Landschaftsökologie eingeholt?
Wird sich die Landesregierung, namentlich der zuständige Landesrat einschalten, um nach Möglichkeiten der Rettung des Palabirn-Ensembles von Lichtenberg zu suchen?
Worin sie die “Restchance” zur Rettung der Palabirn-Bäume sehen, wird aus den Recherchen, die Hans Heiss, Riccardo Dello Sbarba und Brigitte Foppa betrieben haben, ersichtlich. Sie sehen Versäumnisse bei Gemeinde und Land und setzen auf ein Verbot aus dem Jahr 2006
Der Gemeinderat Prad hat ab Anfang 2014 entsprechende Beschlüsse gefasst und die Abänderungen des Flächenwidmungsplans zum Bauleitplan (BLP) beschlossen. Die im Mai 2015 neu gewählte Gemeindeverwaltung hat den angelaufenen Umwidmungsprozess bruchlos fortgesetzt, ohne die Rechtsmittel einzulegen, die ihr noch zur Verfügung gestanden wären: So wurden Abänderungen des Flächenwidmungsplanes und der Durchführungsbestimmungen zum BLP, die Einleitung der Enteignungsverfahren ebenso beschlossen wie die Termineröffnung für die Einreichung von Gesuchen verabschiedet, auch die entsprechende Kundmachung für die Zuweisung geförderten Wohnbaus bereits veröffentlicht. Bedauerlicherweise hat die Landeskommission für Natur, Landschaft und Raumentwicklung am 17. September 2015 der Abänderung zum BLP zugestimmt, da die Gutachten der Landesämter zur Wildbach- und Lawinenverbauung ebenso positiv waren wie jenes des Landesamts für Gewässerschutz.
Ein Gutachten des Landesamts für Landschaftsökologie wurde leider nicht eingeholt, auch waren Vertreter des Amtes bei der Kommissionssitzung nicht anwesend. Nun besteht akute Gefahr, dass angesichts der fast abgeschlossenen Verfahren dieses Juwel der Vinschgauer Kulturlandschaft weitgehend zerstört wird. Der sich abzeichnende Verlust wäre umso schmerzlicher, da
• im Fraktions-Einzugsgebiet genügend andere Gebäude der Wiedergewinnung harren;
• die Feuerwehr bereits über eine, nur mäßig beengte Halle verfügt;
• der geschlossene Charakter der Siedlung aufgebrochen würde.
Die vorgesehene Überbauung des Angers spräche daher zwar nicht rechtlich, aber inhaltlich den Prinzipien des künftigen, von Landesrat Theiner betriebenen Raumordnungsgesetzes ebenso Hohn wie der Erhaltung eines Herzstücks der Kulturlandschaft im Oberen Vinschgau.
Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass in den Durchführungsbestimmungen zum BLP der Marktgemeinde Prad am 29. 6. 2006 die Fläche des Palabirn-Angers zwar als „Golfplatz“ bzw. Golf-Übungsanlage ausgewiesen wurde, dabei aber die „Schlägerung und Rodung der bestehenden Birnbäume ausdrücklich verboten“ wurde.