Die verschwundene Erklärung

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„Es ist an der Zeit, die Wahlen hinter uns zu lassen und ein konstruktives Miteinander zu pflegen, geprägt von gegenseitigem Respekt“, betonte Maria Magdalena Pircher (SVP) bei der gestrigen (4. Juni) Meraner Gemeinderatssitzung, die als älteste Gemeinderätin die Sitzung eröffnete. Nach den Formalitäten und Beifallsbekundungen zum Amtsantritt der neuen Bürgermeisterin Katharina Zeller beanstandeten Florian Mayer und Johannes Ortner von den Grünen Marco Perbellinis (Alleanza per Merano) Sprachgruppenerklärung. Zur Debatte stand, ob das Gesetz noch zeitgemäß ist.
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Zum Punkt der „Unvereinbarkeitsgründe und Nicht-Wählbarkeit“ für den Amtsantritt der Gemeinderäte wurden in der Grünen Fraktion allerdings Stimmen laut. Florian Mayer stellte die Rechtmäßigkeit der vergangenen Amtsperiode des früheren Assessors Marco Perbellini in Frage – dieser wurde im Februar 2023 von außen berufen und rückte für die scheidende Stadträtin Claudia Benedetti nach. Mayer vertrat die Meinung, dass Perbellinis Berufung in den Stadtrat nicht den Proporzbestimmungen entsprochen habe. Die Einsichtnahme in die Akten, so der Grüne Gemeinderat, hätte ergeben, dass Perbellinis Deklaration zur deutschen Sprachgruppe nie protokolliert wurde. Es gehe dabei nicht um Perbellinis Zugehörigkeit, sondern darum, dass Gesetze für alle gleichermaßen gelten und „sollten diese Gesetze nicht mehr zeitgemäß sein, dann müssen wir Politikerinnen und Politiker daran arbeiten, dass diese geändert werden“.
„Perbellini hat bei seinem Amtsantritt erklärt, der deutschen Sprachgruppe anzugehören."
Wie Katharina Zeller erklärte, handle es sich weniger um eine politische als um eine rechtliche und technische Angelegenheit. „Perbellini hat bei seinem Amtsantritt erklärt, der deutschen Sprachgruppe anzugehören. Das darf er. Ebenso darf anstelle einer Sprachgruppenzugehörigkeit eine Eigenerklärung bei Amtsantritt angegeben werden", lautete dazu die Erklärung von Gemeindesekretärin Attinà Lucia. Wird die Sprachgruppe dann nach 18 Monaten wieder gewechselt, ist auch das erlaubt, die Proporzbestimmungen greifen aber zum Zeitpunkt der Annahme des Amtes. Ein Gesetzesfehler würde vorliegen, wenn diese Bestimmung nicht eingehalten worden wäre, aber das sei hier nicht der Fall gewesen. Damit wurde der Antrag von Ratsmitglied Florian Mayer abgelehnt.
„Nirgends scheint seine Eigenerklärung auf."
Johannes Ortner schloss sich seinem Fraktionskollegen an und kritisierte die Argumentation der Gemeinderatssekretärin. Der von außen berufene Gemeinderat hätte die Grundvoraussetzungen nicht erfüllt: „Nirgends scheint seine Eigenerklärung auf!" Er kritisierte den gemeindeinternen Umgang mit der Rechtssicherheit. Wesentliche Säulen der Autonomie seien zu wahren. Des Weiteren wurden von der Sitzungsleitung Unvereinbarkeiten bei den SVP-Gemeinderätinnen Jutta Telser und Nicole Alber festgestellt. Beide wollen nach eigenen Angaben jedoch im Amt bleiben.
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Nachdem Zeller den Eid abgelegt hatte, richtete sie das Wort an die Ratsmitglieder und die Stadt Meran: „Besonders freut mich, dass wir den Frauenanteil hier in der Gemeinde stärken konnten, das ist ein wichtiges Signal für die Stadt Meran. Eine vielfältige und zusammengesetzte Vertretung bringt neue Perspektiven, mehr Einfluss und letztendlich bessere Entscheidungen hervor. Die Herausforderungen sind groß, aber ich bin überzeugt, dass wir gemeinsam vieles bewegen können! La Democrazia vive nel confronto, nel dissenso e nella ricerca delle soluzioni migliori.“
Damit wurde die relativ kurze Sitzung beendet und die verbleibenden Tagesordnungspunkte auf die nächste Sitzung am 10. Juni verschoben, bei welcher die Stadträte sowie die Gemeindepräsidentin oder -präsident und Vizepräsidentin oder -präsident gewählt werden.
Wenn in einer Gemeinde …
Wenn in einer Gemeinde „etwas nicht auffindbar“ ist, müssen personalrechiche Konsequenzen getroffen werden, ohne wenn und aber.
Antwort auf Wenn in einer Gemeinde … von Josef Ruffa
So etwas geht es schon gar…
So etwas geht es schon gar nicht. Hier sieht man einmal mehr, wie es um die Verwaltung tatsächlich bestellt ist.
Wenn es in der Gemeinde Meran so zugeht, wie soll da noch eine Bürgerin, ein Bürger Vertrauen haben können?
Wieso schreitet hier nicht endlich das zuständige Kontrollorgan ein — sofern sich da jemand dafür überhaupt zuständig erklärt?
Denn welches Amtsverständnis ist das denn? Eine amtliche Selbsterklärung mit Wahrheitspflicht, die zwar bestätigterweise abgegeben wurde, aber maßgeblich nicht mal aktenkundig ist. Wie geht das denn?
Wie erklärt die verantwortliche Gemeindesekretärin all diesen Miss- und Übelstand?
Wie wirkt sich das auf die betroffenen Amtsakte aus bzw. wie kann sich die Verwaltung bei evt. Anfechtungen schadlos halten?
Auch die Aussage Zellers oben ist mehr als erschreckend.
Rechtsstaatlichkeit und und die Umsetzung sind und haben nicht nur die Grundlage einer modernen bürgerzentrierten Verwaltung zu sein, sondern auch in der Politik. Sie spielen eben nicht nur eine nebensächliche, sondern sogar eine zentrale Rolle.
Hat Zeller hier nicht auch noch gerade ihren Amtseid geleistet?
Blöde Frage, wird von…
Blöde Frage, wird von irgendjemanden kontrolliert, ob der Erklärende zumindest der Sprache der angegebenen Sprachgruppe mächtig ist, oder ist das alles total egal?
Antwort auf Blöde Frage, wird von… von Manfred Gasser
Wird ganz bestimmt nicht…
Wird ganz bestimmt nicht kontrolliert. Es reicht ein Zettel, der jetzt gar nicht mehr auffindbar ist ...
Antwort auf Blöde Frage, wird von… von Manfred Gasser
Wie man sehen konnte,…
Wie man sehen konnte, benutzte er den Kopfhörer für die Simultanübersetzung.
Rein rechtlich ist aber ja ohnehin jeder frei, sich zu erklären oder sich einer Sprachgruppe zuzuordnen.
Antwort auf Wie man sehen konnte,… von △rtim post
Also ist das alles total…
Also ist das alles total egal, traurig.
Das, was da vorgefallen ist,…
Das, was da vorgefallen ist, mag ja den rechtlichen Normen entweder genügen oder wegen Überschreiten der Einspruchsfrist nunmehr belanglos zu sein. Der Umgang damit, auch nachträglich, hinterlässt einen schalen Beigeschmack.
Antwort auf Das, was da vorgefallen ist,… von Martin Piger
Was ist bei Feststellung der…
Was ist bei Feststellung der Nichtigkeit, mit Zahlungsrückforderungen der unrechtmäßigen Bezüge als "Stadtrat", mit dem entstandenen Imageschaden?
Das Ganze war natürlich ein…
Das Ganze war natürlich ein ausgemachter Schwindel. BM Dal Medico hat den Italiener Perbellini durch eine Eigenerklärung desselben zum Deutschen gemacht, um nicht einen echten Deutschen in den Stadtrat holen zu müssen, wie es laut Proporz notwendig gewesen wäre.
Herr Martin, Herr Hartmuth,…
Herr Martin, Herr Hartmuth, ich danke Euch für die diplomatischen Noten, aber hier liegt, was ich verstehe, eine Dokumentenfälschung vor, denn auch eine Eigenerklärung wird nach Unterzeichnung zum Dokument, und eine Fälschung wird zur Straftat, die in einem Rechtsstaat geahndet werden muß!
Antwort auf Herr Martin, Herr Hartmuth,… von Konny
Sofern man die maßgebliche…
Sofern man die maßgebliche nun plötzlich verschwundene eidesstattliche Selbsterklärung findet.
Antwort auf Sofern man die maßgebliche… von △rtim post
Ehrlich gesagt verstehe ich…
Ehrlich gesagt verstehe ich das Problem nicht. Beim Gerichtsamt sollte ja alles ganz einfach überprüfbar sein. Wer, welche Erklärung und für welchen Zeitraum gemacht hat.
Das Problem ist, dass man…
Das Problem ist, dass man anstatt einer Bescheinigung von Gericht, die sicher stimmt, auch eine Eigenerklärung abgeben kann, die stimmen sollte. Da der Herr Perbellini sich vermutlich als Italiener erklärt hatte (er kann sich angeblich nicht erinnern), dann konnte er die gerichtliche Bescheinigung natürlich nicht vorlegen, weil für den Stadtrat laut Proporz ein Angehöriger der deutschen Sprachgruppe notwendig war. Also hat er sich mit Eigenerklärung zum Deutschen gemacht. Der Schwindel ist aufgeflogen, als bei der jüngsten Gemeinderatswahl seine gerichtliche Bescheinigung vorgelegt wurde, auf der er eben als Italiener aufscheint. Da die Eigenerklärung in der Gemeinde Meran angeblich nicht mehr auffindbar ist, fehlt der "corpus delicti".
Antwort auf Das Problem ist, dass man… von Hartmuth Staffler
Genau so ist es. Blieben…
Genau so ist es. Blieben also noch mutmaßliche Amtsunterschlagung und Strafvereitelung.
Als Voraussetzung für die Ernennung zum Mitglied der Stadtregierung musste er u.a. ja eine gerichtliche Sprachgruppenerklärung bzw. eben eine eidesstaatliche Ersatzerklärung hinterlegen.
Antwort auf Das Problem ist, dass man… von Hartmuth Staffler
Ich war davon ausgegangen,…
Ich war davon ausgegangen, dass die Selbsterklärung nur vorübergehend gültig sei und nach Ablauf durch eine offizielle Erklärung ersetzt werden müsse.
Antwort auf Ich war davon ausgegangen,… von Evelin Grenier
Es ist eine eidesstattliche…
Es ist eine eidesstattliche Ersatzerklärung, die anders als jene eines Bürgers, der sich um eine Stelle bewirbt, hingegen angenommen wird.
Antwort auf Es ist eine eidesstattliche… von △rtim post
Ach so, ok.. Er hat also…
Ach so, ok.. Er hat also schriftlich geschworen, dass er im Interesse einer der zwei Sprachgruppe handeln würde. Weiß aber nicht mehr, welche Interessen er 3 Jahre lang in seinen Entscheidungen berücksichtigt hat.
Klar, die Frage stellt sich eventuell nur dann wenn sich Meinungen und Interessen unterscheiden.
Man kann nur noch den Kopf…
Man kann nur noch den Kopf schütteln — auch zu: "Des Weiteren wurden von der Sitzungsleitung Unvereinbarkeiten bei den SVP-Gemeinderätinnen Jutta Telser und Nicole Alber festgestellt. Beide wollen nach eigenen Angaben jedoch im Amt bleiben."
Bleiben wir mit K. Valentin munter — irgendwie, der meinte: "Hoffentlich wird es nicht so schlimm, wie es bereits ist."
Zur Debatte stand, ob das…
Zur Debatte stand, ob das Gesetz noch zeitgemäß ist.
Zur Debatte steht also ob die Entscheidungen demokratisch und mit consensus von beiden Sprachgruppen genehmigt werden müssen, oder ob einfach nur eine Sprachgruppe alles für alle entscheiden kann, unabhängig davon ob die andere Gruppe einverstanden ist oder nicht.
Der Fall Dal Medico/Trikolore hat deutlich gezeigt dass es immer noch Politiker gibt die ihren Willen der anderen Gruppe zwingen wollen. Statt consensus auf Augenhöhe zu suchen.
Zusammenfassend: - der…
Zusammenfassend:
- der angehende Vize-Bürgermeister Zaccaria brauchte vor 2 Jahren dringend eine als dt. erklärte Person für den Stadtratposten, der seiner Liste zustand.
- kurz vor Ablauf der Frist fand sich Marco Perbellini, der laut allen Medienberichten und seiner eigenen Aussage nach eine Eigenerklärung abgab, wonach er der dt. Sprachgruppe angehörte. (Wäre dem nicht so gewesen, hätte die Gemeindeverwaltung 2023 auf eine unkorrekte Zusammensetzung des Stadtrates nach seiner Berufung hinweisen müssen).
- nach Bekanntwerden der jetzigen Kandidatur Perbellinis als ital.sprachiger Kandidat erklärt die Generalsekretärin der Gemeinde: 1) vor zwei Jahren keine Fehler gemacht zu haben, da die Eigenerklärung nicht auf ihre Korrektheit hin überprüft werden müsse 2) als Gemeinde keine Anzeige wegen Falscherklärung zu machen, weil man nicht wisse, wie Perbellinis Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung lautet (Privacy) oder ob er sich in der Zwischenzeit umerklärt habe.
- Nachdem Perbellini nun seine offizielle Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung eingesehen und öffentlich gemacht hat, dass diese aus dem Jahr (wenn ich mich recht erinnere) 2013 stamme und er sich mit ihr der italienischen Sprachgruppe zugehörig erklärt hatte, hätte die Gemeinde die nötigen Informationen um eine Anzeige zu tätigen, ohne welche keine Strafverfolgung möglich ist.
- Nun aber scheint die 2023 in der Gemeinde abgegebene Eigenerklärung Perbellinis unauffindbar. Und deren Eingang anscheinend nie protokolliert worden zu sein. (Wer haftet eigentlich dafür?). Und ohne Erklärung keine Straftat.
Antwort auf Zusammenfassend: - der… von Martin Daniel
Im damaligen Ernennungsakt…
Im damaligen Ernennungsakt zum Stadtrat werden doch alle die Grundlagen angegeben, d.h. u.a. auch die abgebenene eidesstattliche Ersatz- und Selbsterklärung als Voraussetzung.
Ist dieser Akt nun auch nicht mehr verfügbar?
Wer ansonsten im öffentlichen Dienst eine Stelle ohne die dafür notwendigen Voraussetzungen zu erfüllen ausgeübt hat, muss ja auch die gesamten Bezüge zurückzahlen, für den Imageschaden der Verwaltung aufkommen und selbstverständlich auch strafrechtliche Verantwortung übernehmen.
Wenn die so bruchstückhaft…
Wenn die so bruchstückhaft an die Öffentlichkeit gekommenen und mühsam zusammengetragenen Elemente dieses unwürdigen Theaters stimmen sollten, dann sind zwei Dinge klar: 1. Die angebliche Selbsterklärung des Herrn Perbellini war ein ausgemachter Schwindel, bei dem Proporz- und Zweisprachigkeitsbestimmungen, die zur Sicherheit der deutschen Volksgruppe gedacht waren , in Wirklichkeit zu ihrem Schaden missbraucht wurden, 2. die Gemeindeverwaltung in Meran ist ein Sauhaufen, in dem man ein offizielles Dokument "nicht mehr finden" kann. Man muss nicht unbedingt auf dem "tertium non datur" beharren, aber mich würde interessieren,, ob es noch eine dritte und vielleicht sogar eine vierte Version dieser Seifenoper gibt.
Herr Perbellini hat noch am…
Herr Perbellini hat noch am 6. und 13. Juni - also nachdem er bereits als Vertreter der italienischen Sprachgruppe in den Gemeinderat gewählt worden war - an den Sitzungen des Ausschusses teilgenommen und abgestimmt. Wieso weder Bürgermeister Dal Medico noch Vize-Bürgermeisterin Zeller und auch nicht das Generalsekretariat auf die unrechtmäßige Zusammensetzung des Ausschusses hingewiesen haben, ist für mich unerklärlich. Daher habe ich gegen einen Beschluss vom 6. Juni einen formellen Einwand eingereicht. Mal sehen, wie die Bürgermeisterin oder der neue Ausschuss diesbezüglich entscheiden werden. Was hat Vorrang: geltendes Recht oder Erhalt der Macht?
Toni Ladurner, Gemeinderat der Liste Rösch/Grüne in der Amtszeit 2021-2025
Sorry: es müsste richtig…
Sorry: es müsste richtig heißen: Herr Perbellini hat noch am 6.
und 13. Mai an den Sitzungen des Ausschusses teilgenommen