Mutterschutz bei Freiberuflerinnen

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Was selbstständige Mütter wissen sollten – und warum sie auf keinen Anspruch verzichten sollten.
Katja M war im fünften Monat schwanger, als sie noch an einem Kundenprojekt feilte – freiberuflich, wie seit Jahren schon. „Ich dachte immer, das gilt nur für Angestellte“, erinnert sie sich. Kein Einzelfall: Viele selbstständige Frauen glauben bis heute, dass Mutterschutz nur für Angestellte gilt.
Doch das ist ein Irrtum. Auch Freiberuflerinnen haben Anspruch auf finanzielle Unterstützung vor und nach der Geburt ihres Kindes – vorausgesetzt, sie wissen, wie und wo sie diesen geltend machen.
Arbeiten erlaubt – trotz Mutterschutz
Der große Unterschied zu angestellten Müttern: Selbstständige Frauen dürfen während des Mutterschutzzeitraums theoretisch weiterarbeiten. Das Gesetz verpflichtet sie nicht zur Arbeitsniederlegung, sondern stellt ihnen die Entscheidung frei – so lange keine gesundheitlichen Risiken bestehen. Der Schutzraum: fünf Monate, üblicherweise zwei vor und drei nach der Geburt. Das Mutterschaftsgeld beträgt rund 80 % des durchschnittlichen Bruttoverdiensts der letzten zwölf Monate.
Wer hat Anspruch?
Voraussetzung ist die Mitgliedschaft bei der sogenannten separaten INPS-Verwaltung (Gestione Separata) – also dem Sozialversicherungstopf für freie Berufe ohne Kammerzugehörigkeit. Außerdem muss in den zwölf Monaten vor dem Mutterschutz mindestens ein voller Monatsbeitrag geleistet worden sein.
Der Mutterschutz für Selbstständige ist kein Geschenk, sondern ein gesichertes Recht. Doch um es zu beanspruchen, braucht es Informationen, ein wenig Bürokratie – und im Zweifel fachliche Beratung. Denn wie so oft gilt: Wer seine Rechte kennt, kann sie auch nutzen.
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