Umwelt | Seilbahn Tiers

Tierser weiße Weste

Steht die Seilbahn Tiers nun mit weißer Weste da? Sieht so aus, denn wie aus einer Landtagsanfrage der Grünen hervorgeht, wurden die Beiträge in vollem Umfang genehmigt.
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Foto: Carezza Dolomites/Helmuth Rier
Ende November des vergangenen Jahres hat die Dienststellenkonferenz der Landesumweltagentur in einem Gutachten bestätigt, dass die Seilbahn Tiers-Frommeralm auch durch Verschließen von altem statt neuem Bauvolumen saniert werden kann. Laut Gutachten sei eine Sanierung sowohl der Tal- als auch der Bergstation möglich, wenn die Antragsteller das Bauvolumen auf die im ursprünglich genehmigten Projekt vorgesehene Kubatur reduzieren. Wie berichtet hatten die Antragsteller mehr Volumen errichtet als im genehmigten Projekt erlaubt.
 
 
 
 
Die Dienststellenkonferenz musste sich in der Folge mit der Frage beschäftigen, ob eine Sanierung nur möglich ist, wenn das in Abweichung vom genehmigten Projekt neu errichtete Volumen abgerissen wird, oder ob auch gemäß Projekt errichtetes Volumen für die Sanierung herangezogen werden darf. Im Gutachten wurde bestätigt, dass für die Sanierung auch altes Bauvolumen dauerhaft verschlossen werden kann.
 
 

Wer ist zuständig?

 
Mit einer Landtagsanfrage wollte Riccardo Dello Sbarba von den Grünen zum einen in Erfahrung bringen, bei wem die primäre Zuständigkeit der Raumordnung liegt und weshalb bei der Sanierung der Tierser Seilbahn nicht das Raumordnungsgesetz angewandt wurde. Wie die dafür zuständige Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer in ihrer Antwort erklärt, habe Südtirol die primäre Zuständigkeit bei der Raumordnung, allerdings nicht beim privaten und öffentlichen Baurecht. Zudem wird das Landesgesetz „Raum und Landschaft“ für das Verwaltungsrecht herangezogen, nicht aber für das Strafrecht, da letzteres nicht in die Zuständigkeit des Landes fällt.
 
 
 
Laut Antwortschreiben wurden für die Sanierung mehrere unterirdische Räumlichkeiten in den Keller- und Erdgeschossen der Tal- und der Bergstation herangezogen. An der Bergstation wurde 2.945 m3 Baumasse errichtet, genehmigt waren 2.520 m3, an der Talstation 2.503 m3 bei 1.955 m3 genehmigter Baumasse – alle Angaben wurden nach dem Prinzip „hohl für voll“ bemessen. „Die Differenz wurde verschlossen“, so Landesrätin Hochgruber Kuenzer, die erklärt, dass die Hohlräume mit massiven, gegossenen Stahlbetonwänden versiegelt und so unzugänglich gemacht werden.
Auf die Frage von Dello Sbarba, ob diese „dauerhafte und stabile Verschließung“ rückgängig gemacht werden könnte, heißt es im Schreiben, dass abgesehen davon, dass es gesetzlich nicht möglich ist, die Verschließung rückgängig zu machen, es angesichts der Art, wie diese vorgenommen wurde, auch nur mit großem Aufwand möglich wäre.
 
 

11 Millionen Euro

 
Was die Finanzierung mit öffentlichen Beiträgen betrifft, so erklärt der dafür zuständige Landesrat für Mobilität, Daniel Alfreider, dass die Landesregierung im November 2021 für die Errichtung der Verbindungsbahn „Tiers-Frommeralm“ eine Erhöhung des Beitragsausmaßes um 30 Prozentpunkte der anerkannten Kosten genehmigt hat. „Damit erhält die Seilbahn Tiers-Frommer Alm einen Beitrag im Ausmaß von insgesamt 75 Prozent der anerkannten konventionellen Kosten“, so Alfreider. In diesem Fall betragen die anerkannten Kosten 15.095.000 Euro, womit sich die Höhe des Beitrages auf 11.321.250 Euro beläuft. Bis Mai 2022 wurde ein Vorschuss von 1.491.294,40 Euro und im Dezember 2022 ein zweiter Vorschuss ausbezahlt.
 
 
Konkret wurden bis zum 31. Dezember 2022 Vorschusszahlungen im Ausmaß von 80 Prozent des gewährten Beitrages von 11.321.250 Euro geleistet. Der Restbetrag wird im Laufe des Jahres 2023 liquidiert werden.
 
 
„Konkret wurden bis zum 31. Dezember 2022 Vorschusszahlungen im Ausmaß von 80 Prozent des gewährten Beitrages von 11.321.250 Euro geleistet. Der Restbetrag wird im Laufe des Jahres 2023 liquidiert werden“, erklärt der Mobilitätslandesrat. Auf Dello Sbarbas Frage, ob diese Beiträge angesichts der stattgefundenen Ereignisse neu berechnet werden, verneint Alfreider und beruft sich dabei auf das Landesgesetz Nr. 1 vom 30. Jänner 2006 „Bestimmungen über Seilbahnanlagen und Luftfahrthindernisse“ sowie auf die entsprechenden Beschlüsse der Landesregierung.
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M A Do., 02.02.2023 - 13:01

Angesichts des hohen Beitrags und der massiv eingesetzten öffentlichen Gelder wird die Seilbahn dann wohl als öffentliches Verkehrsmittel eingestuft und damit auch der Südtirol Pass dafür gültig sein...
...oder wird - wie bei der Seiseralmbahn - während der Betriebszeiten der öffentliche Busdienst eingestellt und damit die Bahn ein weiteres Mal mit "öffentlichen" Mitteln finanziert?

Do., 02.02.2023 - 13:01 Permalink
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rotaderga Do., 02.02.2023 - 13:39

Stimmt es, dass bei der offiziellen Einweihung und Bandldurchtrennung mittel politischer Prominenz mit großem Bla Bla alle Anwesenden den ganzen Tag gratis fahren dürfen?

Do., 02.02.2023 - 13:39 Permalink