Gesellschaft | Sanität

Schaels Rücktritt

Thomas Schael ist gestern überraschend als Subkommissar in der Region Kalabrien zurückgetreten. Die Hintergründe.
Schael, Thomas
Foto: LPA
Aus persönlichen Gründen“ heißt es im offiziellen Schreiben, das am Montag der Gesundheitsministerin Giulia Grillo zugestellt wurde. Thomas Schael erklärt darin seinen sofortigen Rücktritt als Subkommissar für die Sanität in der Region Kalabrien. 
Ich habe in den vergangenen Stunden von Thomas Schael ein Schreiben erhalten, mit dem er aus persönlichen Gründen zurücktritt“, erklärt Gesundheitsministerin Giulia Grillo den Medien. Und weiter: „Ich bedanke mich bei Doktor Schael für die bisher geleistete Arbeit. Wir werden weithin mit viel Einsatz und Überzeugung die Reorganisation der kalabresischen Sanität fortführen, und ich werde in den nächsten Tagen einen neuen Subkommissar ernennen“.
Nach Recherchen süditalienischer Medien dürfte der eigentliche Rücktrittsgrund von Thomas Schael ein anderer sein. Es soll grundlegende Differenzen mit dem zugleich von der Regierung eingesetzten Kommissar, dem pensionierten General Saverio Cotticelli, gegeben haben. Vor allem bei der Nominierung der neuen Sanitätsspitze, die dieser Tage vom Ministerrat abgesegnet werden soll.
Dazu kommt noch ein Gerichtstermin vor dem Verfassungsgericht. Denn die Regierung hat im 7. Dezember 2018 den gesamten Sanitätsbetrieb Kalabriens unter kommissarische Verwaltung gestellt. An diesem Tag ernannte der Ministerrat das Duo Cotticelli/Schael als kommissarische Verwalter.
Weil die betroffene Region bei solchen Entscheidungen aber angehört werden muss, erhielt der Präsident der Region Kalabrien Gerardo Oliverio am Abend des 6. Dezember 2018 eine dringende Einladung, an der Ministerratssitzung am nächsten Morgen teilzunehmen. Oliverio erklärte aber, aus institutionellen Gründen den Termin nicht wahrnehmen zu können. Deshalb beschloss der Ministerrat ohne Anhörung des Gouverneurs von Kalabrien die Einsetzung der kommissarischen Verwaltung.
Die Region Kalabrien hat am 22. Jänner 2019 aber das Verfassungsgericht angerufen. Die Argumentation: Ohne Anhörung der Region sei die Ernennung der Kommissare nicht rechtens. Am Mittwoch geht die Hauptverhandlung vor dem Verfassungsgericht in Rom über die Bühne. Das Verfahren wird dann aber Thomas Schael selbst nicht mehr betreffen.