Chronik | Impfpflicht

Die erste Klage

Zwei Bedienstete des Sanitätsbetriebes klagen gegen ihre Suspendierung. Das Arbeitsgericht lehnt einen Dringlichkeitsantrag ab. Die Entscheidung fällt am Montag.
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Foto: Othmar Seehauser
Die erste Runde geht an den Arbeitgeber.
Seit Anfang Juli gilt auch in Südtirol das Draghi-Dekret zur Impfpflicht beim Gesundheitspersonal. Der Südtiroler Sanitätsbetrieb legt bei der Umsetzung der staatlichen Spielregeln dabei eine unverkennbare Eile an den Tag. Bereits in der ersten Woche wurden 161 Bedienstete suspendiert. Inzwischen dürften es einige Hundert sein, deren Suspendierung bereits eingeleitet wurde.
Wie konsequent und hart der Sanitätsbetrieb dabei vorgeht, zeigt sich an Einzelfällen. So wurde Salto.bz der Fall einer Struktur zugetragen, in dem die Direktion für alle Ungeimpften eine Arbeitsstelle in der Verwaltung ohne Publikumskontakt gefunden hat. Weil die Bediensteten aber Angestellte der Sanitätseinheit sind, wurden sie trotzdem suspendiert.
Die Gewerkschaften – allen voran die Krankenpfleger-Gewerkschaft “Nursing up” – wehren sich gegen diese Vorgangsweise. Vor allem die unklaren Bestimmungen aber auch die unterschiedliche Vorgangsweise in den vier Gesundheitsbezirken werfen rechtliche Fragen auf.
Jetzt dürfte es zu einer ersten richterlichen Klärung kommen. Denn zwei Bedienstete des Sanitätsbetriebes haben sich gegen ihre Suspendierung an das Arbeitsgericht gewandt. Dabei haben die Anwälte der Betroffen auch eine Dringlichkeitsmaßnahme gefordert, mit der die Suspendierung bis zum Urteil aufgehoben wird und die Mitarbeiter bis dahin an ihren Arbeitsplatz zurückkehren dürfen.
Die zuständige Arbeitsrichterin am Bozner Landesgericht hat jetzt diesem Dringlichkeitsantrag nicht stattgeben. Die Begründung: “Nè dall'esposizione dei fatti, nè dalla documentazione allegata al ricorso emergano elementi da cui temere pregiudizi per la futura attuazione del provvedimento chiesto.
Gleichzeitig hat die Arbeitsrichterin die Verhandlung in den beiden Fällen für den kommenden Montag. 9. August 2021 angesetzt. An diesem Tag werden sich die Anwälte der Kläger und die Rechtsabteilung des Südtiroler Sanitätsbetriebes bzw. deren Anwälte vor Gericht eine harte Schlacht liefern.
Mit dem Urteil, das für kommende Woche erwartet wird, fällt eine erste juristische Entscheidung, ob die Vorgangsweise des Südtiroler Sanitätsbetriebes (arbeits)rechtliche haltbar ist oder nicht.