Wirtschaft | Bus-Ausschreibung

Annullierte Annullierung

Das Verwaltungsgericht hat den Beschluss der Landesregierung aufgehoben, mit dem die Bus-Ausschreibung im Juli 2018 annulliert worden ist.
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Das Urteil des Verwaltungsgerichts erging fast genau fast zwei Jahre, nachdem die Landesregierung die Ausschreibung der außerstädtischen Buslinien im letzten Moment aufgehoben hat. Der entsprechende Beschluss wurde bei einer Sondersitzung am 6. Juli 2018 genehmigt. Die Entscheidung, die Ausschreibung im Selbstschutzwege zu annullieren, begründete die Landesregierung damals mit dem Umstand, dass zuvor interner Schriftverkehr aus der Mobilitätsabteilung öffentlich wurde, durch den man den “Leitgrundsatz der Geheimhaltung der Wettbewerbsphase” verletzt sowie “die Unverfälschtheit der Angebote” nicht mehr gegeben sah. Die Richter am Verwaltungsgericht sehen das anders.

Die SAD AG hatte die Annullierung 2018 angefochten. Die Richter haben dem Rekurs stattgegeben und den Beschluss der Landesregierung nun aufgehoben. Das geht aus dem Urteil hervor, dass am 8. Juli 2020 ergangen ist und vor wenigen Tagen veröffentlicht wurde. Der Richtersenat ist zum Schluss gekommen, dass die Begründung der Landesregierung nicht ausreichend war, um die Ausschreibung mittels Beschluss zu annullieren.

Zugleich aber wird im Urteil unter anderem auch festgehalten, dass die Befangenheitsvorwürfe gegen Landeshauptmann Arno Kompatscher, die die SAD für die Annullierung ins Feld geführt hatte, unbegründet sind. Kompatscher war bis 1. September 2013 Präsident der Seis-Seiser Alm Bahn AG, an der mit LiBUS-Präsident Markus Silbernagl auch ein direkter Konkurrent der SAD beteiligt ist. Bei der SAD sah man einen Interessenkonflikt und argumentierte damit, dass Kompatscher sich bei der Beschlussfassung zur Annullierung hätte enthalten müssen. Dieser Argumentation sind die Verwaltungsrichter nicht gefolgt: Ein Amt, das 2013 Jahre zuvor abgegeben wurde, stelle fünf Jahre später keinen Interessenkonflikt mehr dar.

Für die Landesregierung, die erst vergangene Woche die erneute Ausschreibung der außerstädtischen Buslinien beschlossen hat, bedeutet das Urteil des Verwaltungsgerichts: Sie kann nun – ähnlich wie im Fall Marinzenmit einem weiteren Beschluss die Annullierung der Ausschreibung von vor zwei Jahren besser begründen. Etwa, indem sie auch Elemente einfließen lässt, die sich aus den Ermittlungen im laufenden Strafverfahren in der “Bus-Affäre” ergeben haben.

Gegen die Landesbeamtin, die den Schriftverkehr aus der Mobilitätsabteilung 2018 an SAD-Chef Ingemar Gatterer weitergeleitet hat, soll nach Informationen von salto.bz inzwischen ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden sein.