Gesellschaft | Transparenz
Keine Privacy

Foto: upi
Die Mitteilung „81/2019“ des Gemeindeverbandes erreichte die Gemeinden und Bezirksgemeinschaften am vorletzten Augusttag. Präsident Andreas Schatzer und Geschäftsführer Benedikt Galler teilen in dem Schreiben mit dem Betreff „ Veröffentlichung der Daten der Führungskräfte“ eine Entscheidung mit, die von den meisten Betroffenen mit Zähneknirschen aufgenommen werden wird.
Denn nach zwei Jahren wurde ein Rechtsstreit entschieden, in dem es um eine Grundsatzfrage geht. Was zählt in der öffentlichen Verwaltung mehr: Die Transparenz oder der Datenschutz?
Mit dem Gesetzesvertretenden Dekret Nr. 33/2013 hat der Gesetzgeber die Veröffentlichung der Gesamtsumme, der von jeder Führungskraft erhaltenen Bezüge auf der Webseite der Verwaltung im Bereich „Transparente Verwaltung“ vorgesehen.
Diese Verpflichtung war mit Beschluss der Antikorruptionsbehörde ANAC vom 8. März 2017, Nr. 241 ausgesetzt worden, nachdem das Verwaltungsgericht Latium mit Anordnung Nr. 9828/2017 die Frage der Verfassungsmäßigkeit zur Entscheidung an das Verfassungsgericht weiterverwiesen hatte. Seitdem wurden auch in Südtirol die Veröffentlichungen der Bezüge und Daten gestoppt.
Am 23. Jänner 2019 hat der Verfassungsgerichtshof die Verfassungsmäßigkeit der Bestimmungen bestätigt. Als verfassungswidrig wurde nur ein Teil des Dekretes eingestuft, in dem es um die Veröffentlichung der Vermögensdaten geht.
Am 23. Jänner 2019 hat der Verfassungsgerichtshof die Verfassungsmäßigkeit der Bestimmungen bestätigt. Als verfassungswidrig wurde nur ein Teil des Dekretes eingestuft, in dem es um die Veröffentlichung der Vermögensdaten geht.
Aufgrund des Urteils hat die ANAC per Beschluss am 26. Juni 2019 die Aussetzung der Veröffentlichung widerrufen. Die Spitze des Gemeindeverbandes teilt jetzt per Rundschreiben den öffentlichen Körperschaften in Südtirol mit, dass und wie die Veröffentlichung der Daten zu erfolgen hat.
Demnach müssen in Gemeinden unter 15.000 Einwohnern der Ernennungsakt aller Führungskräfte, der Lebenslauf, alle Bezüge und alle anderen öffentlichen und privaten Ämter, die sie bekleiden, veröffentlicht werden. In größeren Gemeinden, in den Bezirksgemeinschaften aber auch in der Landesverwaltung oder im Sanitätsbetrieb, kommt – ähnlich wie bei Politiker – auch die Veröffentlichung der Vermögenslage hinzu.
Die ANAC hat per Beschluss auch verfügt, dass die öffentlichen Körperschaften die Daten der vergangenen Jahre zudem nachträglich veröffentlichen müssen.
Es wird sich zeigen, wie lange man in Südtirol für die Umsetzung brauchen wird.
Stimme zu, um die Kommentare zu lesen - oder auch selbst zu kommentieren. Du kannst Deine Zustimmung jederzeit wieder zurücknehmen.