Wirtschaft | Corona-Hilfe

Die Falle

Hunderte Menschen werden jetzt mit Corona-Rückzahlungsforderungen konfrontiert. Der Vorwurf: Falscherklärungen. Der Grund ist ein missverständlicher Gesetzestext.
Geld
Foto: upi
Jetzt genau die Schwächsten der Gesellschaft noch dazu zu strafen, finde ich ungerecht“, sagt Ernst Winkler. Der Lananer SVP-Gemeinderat mit Sonderaufgaben als Sozialreferent meldet sich jetzt zu den Südtirol weiten Problemen mit den Corona-Hilfen des Landes zu Wort.
Auch im Burggrafenamt werden immer wieder Menschen im Sozialsprengel vorstellig, die in  große finanziellen Schwierigkeiten stecken, weil sie angeblich„ ungerechtfertigt“ kassierte Corona-Beiträge zurückzahlen müssen. Zusätzlich zu steigenden Lebenshaltungskosten, höheren Mieten und Wohnungsnebenkosten kommen jetzt auch noch Rückzahlungsforderungen in der Höhe von 2.000-5.000 Euro auf sie zu.
Der Grund für die zahlreichen Rückzahlungsforderungen der Corona-Beiträge ist eine nicht richtige Interpretation der Kriterien durch viele AntragstellerInnen. „Die Nettoeinnahmen der Familiengemeinschaft, welche im Monat vor Antragstellungbezogen wurden, durften bei Einzelpersonen nicht höher als 1.400 Euro sein und bei Familiengemeinschaften nicht höher als 2.200 Euro.
Dieser Satz sorgte für das Missverständnis und die „unrechtmäßige Inanspruchnahme“ der Beiträge, da „im Monat vor Antragstellung bezogen“ nicht immer richtig interpretiert worden ist.
 
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Sozialreferent Ernst Winkler:Die Antragssteller haben ohne Absicht gehandelt“.
 
 
Ein konkretes Beispiel: Frau Claudia S. hat sich an den Sozialsprengel gewandt. Ihrer Meinung nach waren die Voraussetzungen für den Erhalt der Leistung missverständlich formuliert. Sie hat das Gesuch im Dezember gestellt, da sie im November aufgrund des Lockdowns keine Arbeit hatte. Wie in der Privatwirtschaft üblich, hat sie das Gehalt für den Monat Oktober aber im November ausbezahlt bekommen. So hätte sie erst im Jänner das Ansuchen stellen dürfen, um Anrecht auf den Beitrag zu haben. Nun muss Claudia S. den gesamten Betrag zurückzahlen. Wäre sie eine Angestellte im öffentlichen Dienst gewesen, so hätte sich diese Problematik nicht ergeben, da sie das Oktobergehalt noch innerhalb Oktober bekommen hätte.
Wäre sie eine Angestellte im öffentlichen Dienst gewesen, so hätte sich diese Problematik nicht ergeben.
Was ursprünglich als schnelle und unbürokratische Hilfe gedacht war, wird jetzt vielen zum Verhängnis. Zusätzlich zur finanziellen Belastung stellt es für die betroffenen Personen auch einen großen psychischen Druck dar, aus welchem sie keinen Ausweg sehen, so der Sprengelrat Lana.
Die vielen Erklärungen zu den sogenannten Falschmeldungen bestätigen, dass die Antragsteller ohne Absicht  sich daran zu bereichern den Antrag gestellt haben“, sagt Ernst Winkler. Sein Vorschlag: Man soll prüfen, wer im genannten Zeitraum ohne Arbeit war. Winkler: „Dies sollte zählen für die Förderung und nicht wer seinen Gehalt nicht wie andere Berufsgruppen noch im gleichen Monat für seine geleistete Arbeit erhält."