“So stümperhaft sind wir nicht”
Beim Team Köllensperger kommentiert man die Nachricht mit einer gehörigen Portion Ironie: “Man will Franz Ploner jetzt abschießen, weil die SVP unbedingt mit uns koalieren will.”
Am Montag hat der Wahlbestätigungsausschuss des Landtages seine Arbeit aufgenommen. Der siebenköpfige Ausschuss muss in den kommenden Wochen prüfen, ob die 35 gewählten Landtagsabgeordneten alle Voraussetzungen für die Zulassung zum Amt und für dessen Ausübung erfüllen, ob etwa Gründe für eine Nichtwählbarkeit oder Unvereinbarkeit mit dem Mandat vorliegen.
Unter anderem habe sich der Ausschuss mit einer “heiklen Personalie” zu befassen, berichtet die Tageszeitung am Dienstag, nämlich jener von Franz Ploner. Muss der Sterzinger Primar, der am 21. Oktober für das Team Köllensperger in den Landtag gewählt wurde, sein Mandat niederlegen? “Als Parteichef mache ich mir da keine Sorgen”, winkt Paul Köllensperger ab. Und auch der Betroffene selbst meint: “Warum sollte ich mir Sorgen machen?”
“Absolut geklärt”
Art. 8 des neuen Landtagswahlgesetzes listet die Gründe für die Nichtwählbarkeit zum Landtagsabgeordneten auf. Unter anderem dürfen “die Bediensteten der Region oder der Provinz Bozen, die einen Führungsauftrag innehaben oder die jedenfalls Diensten oder Ämtern dieser Verwaltungen vorstehen” nicht bei Landtagswahlen kandidieren. Fällt Franz Ploner als Primar für Anästhesie und Intensivmedizin an den Krankenhäusern Brixen und Sterzing sowie als Ärztlicher Leiter des Krankenhauses Sterzing unter diese Bestimmung? Wäre das so, würde seine Wahl in den Landtag annulliert werden, die Italienerin Francesca Schir als nächste meist gewählte würde nachrücken – und damit eine Regierungsbeteiligung des Team Köllensperger hypothetisch wieder möglich.
Doch dieses Szenario wird nicht eintreten, weist man beim Team Köllensperger die Spekulationen zurück. “Ich habe mir bereits im August von der Rechtsabteilung des Landtages schriftlich bestätigen lassen, dass ich kandidieren darf”, erklärt Franz Ploner auf Nachfrage von salto.bz. Insgesamt fünf Stellen hätten ihm die Wählbarkeit seines Kandidaten bescheinigt, sagt Teamchef Köllensperger: “Weil wir den Gesetzestext kennen, haben wir nachgefragt – und zwei Amtsdirektoren und drei private Juristen haben mir einhellig dasselbe gesagt: Franz Ploner ist absolut wählbar.” Denn der Sanitätsbetrieb, bei dem Ploner angestellt ist, ist ein Sonderbetrieb des Landes, für den in Art. 8 des Wahlgesetzes eine eigene, explizite Regelung festgelegt wurde: So dürfen einzig der Generaldirektor, der Verwaltungsdirektor und der Sanitätsdirektor des Sanitätsbetriebes nicht kandidieren. “Unter diese Bestimmung fällt Franz Ploner nicht”, so Köllensperger.
Primar in Pension
Doch es könnte einen weiteren Stolperstein geben, der dem Primar zum Verhängnis werden könnte. In Art. 9 des Wahlgesetzes sind die Gründe der Unvereinbarkeit mit dem Amt eines Landtagsabgeordneten angeführt. Unter anderem darf ein amtierender Abgeordneter kein “Bediensteter einer öffentlichen Körperschaft” sein. Sprich, nach seiner Wahl muss sich ein Landtagsabgeordneter zwischen seiner öffentlichen Stelle und der Landtagsarbeit entscheiden. Und zwar bevor er vom Wahlbestätigungsausschuss als Landtagsabgeordneter bestätigt wird. Das wird auch Franz Ploner machen müssen. Denn nach seiner Wahl arbeitet er bis heute weiter im Sterzinger Krankenhaus. Doch auch in dieser Tatsache sieht man beim Team Köllensperger kein Problem. Denn der 64-jährige Primar geht in Kürze in Pension. “Bis Jahresende wird seine Situation saniert sein”, sagt Paul Köllensperger.
Offiziell tritt Ploner am 31. März 2019 seine Pension an, “doch ich habe eine Menge Urlaub aufzubrauchen”, verrät der Primar. Bis der Wahlbestätitungsausschuss seine Arbeiten in einigen Wochen abgeschlossen haben wird, werde Franz Ploner also bereits das Ende seiner Arbeitskarriere erreicht haben, unterstreicht Paul Köllensperger. “Als Parteichef mache ich mir jedenfalls keine Sorgen. Nicht umsonst haben wir vorab alles vollkommen abgeklärt. So stümperhaft sind wir nicht.”
Da wàre ich nicht so sicher.
Da wäre ich nicht so sicher. Urlaub aufbrauchen tut nichts zur Sache. Er ist bis 31. März im Amt. Und müsste aber laut Gesetz vor Bestätigung durch die Wahlkomission sein Amt aufgeben.