Chronik | Vergleich

Zwei Jahre auf Bewährung für Kammerlander

Heute hat das Bozner Landesgericht seine Entscheidung im Fall Hans Kammerlander getroffen: Zwei Jahre Haft auf Bewährung und ein Jahr Führerscheinentzug.

Für heute vormittag wurde der Gerichtsspruch von Richter Emilio Schönsberg erwartet. Anklage und Verteidigung hatten sich bereits im Vorfeld auf einen gerichtlichen Vergleich geeinigt, der mit zwei Jahren Haft auf Bewährung und einem einjährigen Entzug des Führerscheins einhergeht. Kammerlander musste sich wegen fahrlässiger Tötung und Trunkenheit am Steuer vor Gericht verantworten. Er hatte mit seinem Auto den tödlichen Unfall am 26.11.2013 bei Uttenheim verursacht, bei dem der 21-jährige René Eppacher ums Leben kam und weitere fünf Personen verletzt wurden.

Den Vergleich strebten Kammerlander und sein Anwalt Peter Paul Brugger an, um einer langwierigen Verhandlung und einer intensiven Medienberichterstattung zu entkommen. Die Haftstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt, da Kammerlander nicht vorbestraft war.