Gesellschaft | Gleichstellung

Namensrecht: Bald heiße ich so wie Mama

Warum erhalten eheliche Kinder in Italien automatisch den Nachnamen des Vaters? Ein Gesetzesvorschlag der Regierung soll das nun ändern.

Ist es richtig, dass in Ehen geborene Kinder in Italien automatisch den Nachnamen des Vaters tragen? Nein, sagt SVP-Abgeordnete Renate Gebhard. Nein, urteilt auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, der Italien bereits am 7. Jänner 2014 dazu verurteilte, seine diesbezügliche gesetzliche Regelung abzuändern.

Dafür hat die Regierung in Rom nun die Weichen gestellt - mit der Einreichung eines gesetzesvertretenden Dekrets zur Regelung der Nachnamen für Kinder. „Das heißt, dass Italien nun eine Regelung erlassen wird, die dieser Diskriminierung ein Ende setzt und beispielsweise auch die alleinige Weitergabe des Nachnamens der Mutter an das Kind ermöglicht“, erklärt Renate Gebhard. Sie hat in der Abgeordnetenkammer schon zu Beginn der Legislaturperiode einen dementsprechenden Antrag eingereicht, der ebenfalls in das Dekret eingeflossen ist. Mehr noch freut die Abgeordnete die baldige Änderung der Gesetzeslage. Denn, so Gebhard: „Die Möglichkeit für die Eltern, frei wählen zu können, wessen Namen das gemeinsame Kind übernimmt, sehe ich als weiteren wichtigen Schritt, um die Ungleichbehandlung zwischen Mann und Frau aus Italiens Rechtsordnung zu eliminieren.“