Gesellschaft | Fußball-EM

Nach dem Spiel ist vor dem Spiel

Bozen rüstet sich für das Halbfinale Italien-Spanien. Bürgermeister Caramaschi bestätigt das Glas- und Trinkverbot auf öffentlichen Plätzen.
Bozen 3. Juli 2021
Foto: Salto.bz

Der EM-Traum geht für Italien weiter. Nach dem 2:1-Sieg über Belgien am Freitag wartet nun Spanien im Halbfinale der Fußball-Europameisterschaften 2020. Das Spiel findet am heutigen Dienstag (6. Juli) statt, Anpfiff ist um 21 Uhr. Und in Bozen rüstet man sich wieder.

Nach den unschönen Szenen beim Achtelfinal-Sieg gegen Österreich – bei den Siegesfeiern am Siegesplatz kam es zu Ausschreitungen, die Polizei setzte Tränengas ein –, waren die Feierlichkeiten am Freitag glimpflich verlaufen. Zumindest aus Sicht der Ordnungskräfte. Tausende Menschen strömten nach dem Abpfiff auf den Bozner Siegesplatz und die dahinter liegende Freiheitsstraße.

 


Unter die “tifosi” mischten sich auch Exponenten der neofaschistischen Bewegung CasaPound. Direkt unter dem Siegesdenkmal schwenkten sie die italienische Tricolore und zündeten Leuchtkörper, unter Aufsicht ihres Chefs Andrea Bonazza, von den Polizeikräften ungehindert.

 

Bürgermeister Renzo Caramaschi hat indes die Verordnung, die am Freitag galt, für Dienstag bestätigt. Folgende Regeln gelten für den heutigen Fußball-Abend in Bozen:

  • allgemeines Parkverbot mit Zwangsabschleppung ab 17 Uhr und bis um 2 Uhr früh für Siegesplatz und Freiheitsstraße
  • Verbot ab 20 Uhr und bis 6 Uhr früh Glasbehälter (oder andere Behälter, die als Schlagwaffen verwendet werden können) oder Gläser (oder andere Behälter, die als Schlagwaffen verwendet werden können) zu verkaufen und/oder alkoholische Getränke in Glasbehältern (oder anderen Behältern, die als Schlagwaffen verwendet werden können) mit sich zu führen und/oder zu konsumieren
  • dieses Verbot gilt auf den Straßen und Plätzen und in den Bereichen vor den Gastbetrieben der Stadtgemeinde Bozen; davon ausgenommen ist der Konsum am Tisch, an der Theke und/oder im Gastgarten von Gastbetrieben unter Einhaltung der geltenden vorbeugenden Maßnahmen sowie in den Vorrichtungen, die zum Gastbetrieb gehören, und auf Flächen, die von den Gastbetrieben für den Konsum von Getränken und Speisen genutzt werden