Umwelt | Entsorgung

Hat Bozen ein Asbest-Problem?

Bauen mit Asbest ist in Italien verboten. Dennoch tauchen immer wieder Altlasten auf, die entsorgt werden müssen. Polemik und Entsorgungs-Prozess liegen nah beieinander.

Die kleine Villa im Bozner Neustifter Weg wurde in den letzten Tagen geräumt, mit 12. Januar stehen die Arbeiten laut Alto Adige an. Niemand habe die Anrainer darüber informiert. Kein seltenes Problem, weiß Dr. Hannes Unterhofer vom Amt für Luft und Lärm der Landesumweltagentur. „Polemik entsteht häufig wegen Kommunikationsproblemen.“ 

Auch Patrizia Trincanato, Stadträtin für Umwelt, stellt klar: „Die Entfernung und Entsorgung des Asbests obliegen der Verantwortung des Besitzers des Gebäudes oder des Gebiets. Beides darf ausschließlich von Spezialfirmen vorgenommen werden, deren Projekt vom Südtiroler Sanitätsbetrieb genehmigt wurde.“ 

Der Prozess

Für gewöhnlich läuft die Entsorgung folgendermaßen ab: DieLandesumweltagentur kontrolliert die Gebäude. Wenn dabei Asbest-Vorkommen etwa in der Bausubstanz nachgewiesen werden, setzt die Umweltagentur dieGemeinde davon in Kenntnis. Es liegt in Folge in der Kompetenz der Gemeinde, den/die Besitzer/in des Gebäudes zu informieren und ihm/ihr eine entsprechende Frist zu setzen. „Für gewöhnlich beträgt die Frist ein Jahr, in Bozen sind sie immer etwas knapp dran“, so Unterhofer. Die Bewertung des Gebäudes am Neustifter Weg in Bozen liege nun etwa ein Jahr zurück. Unterhofer weiß, bis die Gemeinde informiert ist, dies weiterleitet hat, der/die Besitzer/in informiert ist und eine Firma beauftragt hat, diese ein Projekt eingereicht hat und sich letztendlich an die Arbeit macht, vergeht einiges an Zeit. Doch er stellt klar: „Asbest-Bestände, die so behandelt werden, sind kompakter Asbest, das heißt, sie sind nur in geringem Maße schädlich und in Südtirol zumeist nur in sehr geringer Konzentration in der Bausubstanz gebunden.“ In diesem Falle sei die Information an die Anrainer/innen vom Gesetz her gar nicht vorgesehen. 

Dass die Asbest-Entsorgung in der Gemeinde Bozen nicht funktioniere, bestreitet Unterhofer: „In Bozen funktioniert das sehr gut.“ Wenn nämlich die Umweltagentur die Gemeinde von Asbest-Vorkommen in Kenntnis setze, sei der Bürgermeister dafür verantwortlich, dass der/die Besitzer/in informiert und eine entsprechende Frist festgesetzt werde. „Sollte jemand aufgrund des Asbest-Vorkommens erkranken“, so Unterhofer, „kann dieser den Bürgermeister dafür zur Verantwortung ziehen.“ 

Die Polemik

Was die Asbest-Säcke in der Reschenstraße angeht, weiß der Fachmann, dass von ihnen keine Gefahr ausgeht. „Diese Säcke sind hermetisch verschlossen und völlig ungefährlich. Natürlich schauen sie nicht schön aus, aber im Moment haben über die Feiertage auch viele Firmen geschlossen, sodass die Säcke liegen geblieben sind“, erklärt Unterhofer und verweist zudem auf die strengen Kontrollen der Spezialfirmen, die mit der Entsorgung betreut werden. 

Zum konkreten Fall Ecotherm verweist Stadträtin Trincanato auf das sofortige Handeln vonseiten der Gemeinde: Nach Vorliegen der Information habe die Gemeinde sofort entsprechende Kontrollen veranlasst, worauf die rechtlich vorgesehenen Prozesse gefolgt seien. „In ogni caso“, so Trincanato, „sia il Comune che la Provincia hanno sollecitato lo smaltimento in tempi brevi dei materiali, è stato garantito che entro pochi giorni il materiale sarà asportato.“