Wirtschaft | Ablehnung

Noch ein Gutachten führte zum Nein

Der Beschluss der Landesregierung zu Langtaufers-Kaunertal liegt nun vor – mit einigen bislang unbekannten Details.
Karlesjoch/Kaunertal im September 2016
Foto: USV

Gefallen ist die Entscheidung am 15. April. Knapp drei Wochen hat es gedauert, bis der Beschluss der Landesregierung, mit dem die skitechnische Verbindung zwischen Langtaufers und dem Nordtiroler Skigebiet Kaunertaler Gletscher abgelehnt wurde, veröffentlicht wurde.

Aus dem nun einsehbaren Dokument gehen mehrere bisher unbekannte Details hervor. Unter anderem, dass kein Mitglied der Landesregierung dagegen gestimmt hat. Die zuständige Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer hatte auf Ablehnung plädiert und im Anschluss an die Sitzung einzig gemeint, dass die Skiverbindung mit Zweidrittel-Mehrheit abgelehnt wurde. In dem 13-seitigen Beschluss wird festgehalten, dass die Ablehnung mit drei Stimmenthaltungen und sechs Ja-Stimmen gefallen ist. Von wem die drei Enthaltungen kamen, ist nicht ersichtlich.

Außerdem stellt sich heraus, dass noch ein zusätzliches Gutachten das Nein zu Langtaufers-Kaunertal untermauert. Das bislang nicht bekannte Dokument, das ausschlaggebend war, stammt von der Anwaltschaft des Landes.

 

 

“Keine nennenswerten Auswirkungen”

 

Wie mehrfach berichtet, hatte die Landesregierung nach mehreren negativen Umweltgutachten und einem negativen Gtuachten der sozioökonomischen Kommisson, das wiederholt werden musste und beim zweiten Mal nicht eindeutig ausfiel, ein weiteres, vertieftes sozioökonomisches Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses wurde mit wissenschaftlicher Beratung der Freien Universität Bozen verfasst und lag am 25. Februar vor.

Die zusammenfassende Schlussfolgerung lautet: Von den erwarteten 50.000 zusätzlichen Nächtigungen, die mit der Skiverbindung einhergehen würden, würden vor allem die Beherbergungsbetriebe in unmittelbarer Nähe der Talstation der künftigen Aufstiegsanlage profitieren”. Davon abgesehen “lassen es die Daten nicht zu, nennenswerte sozioökonomische Auswirkungen auf die gesamte Region des Oberen Vinschgaus zu bestätigen.” Da so insgesamt die negativen über die positiven Aspekte des Projekts überwiegen, wäre die Sache eigentlich vom Tisch.

Doch die Oberländer Gletscherbahn AG, Projektantin der Skiverbindung, fragt um eine Ergänzung der Bewertung der sozioökonomischen Kommission an. Die trifft am 9. März ein und enthält vier Einwände, die das Gutachten entkräften bzw. widerlegen sollen.

Daraufhin gibt die Abteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung ein Gutachten bei der Landesanwaltschaft in Auftrag – auch, um in Erfahrung zu bringen, wie das Verwaltungsverfahren nun korrekt weiterzulaufen hat. In dem Gutachten vom 2. April geht die Landesanwaltschaft auf die vier von der Oberländer Gletscherbahn AG vorgebrachten Bemerkungen zum sozioökonomischen Gutachten ein – und relativiert sie zum Teil. “Demnach fällt es schwer zu behaupten, dass die sozioökonomische Bewertung komplett positiv ausfällt.”

 

Nichts anderes als Nein

 

Am Ende liegen also als letzte Verwaltungsakte ein eindeutig negatives Gutachten des Umweltbeirates, eine weniger eindeutige sozioökonomische Bewertung, die Einwände der Oberländer Gletscherbahn AG und ein Gutachten der Anwaltschaft des Landes, das diese Einwände entkräftet, auf dem Tisch. “Es sind folglich keine Gründe zu erkennen, wonach der Landesregierung ein anderer Vorschlag anstelle jenes der Sitzung vom 15. Oktober 2019, wo auf der Tagesordnung die Ablehnung (…) stand, zu unterbreiten sei”, wird im Beschluss der Landesregierung festgehalten.

Und so kommt es schließlich auch – mit dem bekannten Ausgang: Am 15. April lehnt die Landesregierung die Skiverbindung ab, nach jahrelangem Hin und Her und einem Ringen bis zuletzt.

Am heutigen Donnerstag (7. Mai) wird der Beschluss dann im Amtsblatt der Region veröffentlicht. Nun hat die Oberländer Gletscherbahn AG 60 Tage Zeit, um beim Verwaltungsgericht einen Rekurs einzureichen.