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Lärmschutz: So geht‘s auch

In Tirol ziehen der Autobahnbetreiber ASFINAG und das Transitforum Austria an einem Strang. Nach langen Verhandlungen steht die Lärmschutz-Offensive in den Startlöchern.
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Foto: Pixabay
Jeder, der entlang einer viel befahrenen Verkehrs-Achse wohnt und lebt, weiß, welche Zumutung nicht nur die Abgas-, sondern auch Feinstaub- und Lärmbelastung ist – diesseits wie jenseits des Brenners. In Tirol haben nun das Transitforum Austria und der Autobahnbetreiber ASFINAG gemeinsam eine „Lärmschutz-Offensive“ gestartet, mit der bis 1928 massiv in den Lärmschutz investiert und die zu 100 Prozent von der ASFINAG finanziert wird. Möglich macht dies eine neue Dienstanweisung des dafür zuständigen Klimaschutzministeriums. Auf Grundlage der jüngsten Novelle können im Rahmen des Regelwerks mehr Lärmschutzmaßnahmen errichtet und mehr Projekte ohne Finanzierung durch die Gemeinden gebaut werden. Inhaltlich geht es dabei um das sogenannte Wirtschaftlichkeits-Verhältnis, das Lärmschutz an Straßen in Relation zu Kosten von Lärmschutz an Gebäuden setzt. Bislang galt hier ein Verhältnis von eins zu drei, jetzt gilt eins zu fünf. Für den Brenner-Korridor wurde dieser Rahmen mit einer Sonderregelung bis 2028 sogar auf eins zu zehn erweitert.
 
 
 
Wir brauchen keine neuen Gesetzesvorschriften, deren Umsetzung Jahre benötigen. Wir müssen nur die Einhaltung der bestehenden Regeln einfordern“, erklärt dazu Transit-Gegner der ersten Stunde, Fritz Gurgiser, der diese Maßnahme als Beispiel dafür bezeichnet, dass ein Einmischen weit erfolgreicher sei als bloßes „Raunzen“. Das, was man am vergangenen Donnerstag (6. April) präsentiert habe, sei ein „Ostergeschenk auf Raten“ an die Bevölkerung. Für sehr viele Anrainerschaften, Jung und Alt, Einheimische und Gäste, werde sich die Lärm-Belastungssituation in den nächsten Jahren deutlich reduzieren. „Effizienter Lärmschutz bedeutet beinharte Arbeit, die nicht durch Geschwurbel und leere Versprechen ersetzt werden kann“, so Gurgiser.
 
 
Effizienter Lärmschutz bedeutet beinharte Arbeit, die nicht durch Geschwurbel und leere Versprechen ersetzt werden kann.
 
 
„Ich glaube, dass gemeinsam immer mehr möglich ist“, schlägt ASFINAG-Geschäftsführer Stefan Siegele in die gleiche Kerbe. Mit dem Transitforum habe man in den vergangenen Jahren konstruktive Gespräche geführt und durchaus kreative Lösungen
gefunden, die allen zugutekommen. „Für uns bedeutet die neue Dienstanweisung, dass wir mehr Lärmschutz errichten können, und das auch noch mit weniger Belastungen für die Gemeindebudgets. 22 Projekte sind bereits fix in der Pipeline bis 2028 – eine Investition von mehr als 40 Millionen Euro wird zu 100 Prozent von der ASFINAG getragen“, so Siegele.
Konkret werden in den kommenden beiden Jahren speziell entlang der Inntalautobahn und an der Arlberg Schnellstraße Lärmschutz-Vorhaben umgesetzt. So steigt etwa die Fläche des Lärmschutzes deutlich an – bei Kundl von 4.100 auf 10.800 Quadratmetern, bei Vomp-Altmahd von knapp 400 auf mehr als 3.100 Quadratmetern oder bei Schönberg an der Brennerautobahn von knapp 4.000 auf 6.000 Quadratmetern. Weitere Lärmschutz-Vorhaben werden in Gurnau und Flirsch umgesetzt. Von geplanten knapp 9.000 Quadratmetern entstehen somit bis Ende 2024 mehr als 22.000 Quadratmeter in Tirol.
 
 
 

Brenner-Korridor und Luegbrücke

 
Mit einem eigenen Zusatz zur Dienstanweisung wird die Sonderrolle des Autobahn-Korridors Brenner – Kufstein geregelt. Durch Lkw- und Pendler-Verkehr, durch Topografie und die anstehenden Sanierungen und Ausbauten kommt es nämlich gerade hier zu außergewöhnlichen Belastungen. Mit der Zusatzregelung wird bis 2028 sogar ein noch größerer Spielraum möglich sein, Projekte mit alleiniger Finanzierung der ASFINAG umzusetzen.
 
 
 
 
 
„Ziel der ASFINAG ist es, diese besonderen Herausforderungen rasch und mit so wenig Behinderungen wie nur möglich umzusetzen. Speziell die Situation rund um die Luegbrücke wird jedoch einen spürbaren Einfluss auf das Verkehrsgeschehen in Tirol haben. Nicht zuletzt deshalb spielt der Schutz der Anrainer eine noch größere Rolle. Wichtig zu betonen ist jedoch, dass diese zusätzliche Regelung ausschließlich bei jenen Vorhaben gültig ist, die bis spätestens Ende 2028 auch dezidiert errichtet werden“, heißt es vonseiten der ASFINAG. Wohl ein Wink mit dem Zaunpfahl Richtung Gemeinde Gries am Brenner, die sich seit Jahren dem geplanten Neubau versperrt, nach dem Motto: Wenn Ihr Euch weiterhin einer Lösung verweigert, gibt‘s halt kein Geld.