Politik | Landtag

Die Zustimmung

Der Südtiroler Landtag wird morgen eine positives Gutachten für die Ernennung der Leiterin des Rechtsamtes der Gemeinde Bozen, Gudrun Agostini, zur Staatsrätin erteilen.
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Foto: upi
  • Es ist das Schicksal der „kleine Medien“.
    Exklusivmeldungen werden von der „großen Konkurrenz“ so lange totgeschwiegen, bis sie „offiziell“ werden. Auch diese Geschichte ist ein Musterbeispiel dafür.
    SALTO hat vor knapp zwei Monaten geschrieben, dass Gudrun Agostini schon bald ihren Arbeitsplatz wechseln wird.  Die amtierende Leiterin des Rechtsamtes der Gemeinde Bozen wird in das höchste Gremium der italienischen Verwaltungsgerichtsbarkeit nach Rom wechseln. Sie soll vom italienischen Ministerrat zur zweiten Südtiroler Staatsrätin berufen werden.
    Die 57jährige Juristin kann auf eine lange Laufbahn in der öffentlichen Verwaltung zurückblicken. Zuerst war Agostini zwei Jahre lang im Rechtsamt ihrer Heimatgemeinde Bruneck tätig, bevor sie über neun Jahre lang als Anwältin der INPS arbeitete. Seit Anfang 2004 ist sie im Rechtsamt der Gemeinde Bozen tätig.
    Jetzt aber erfolgt der Karrieresprung. 

  • Staatsrätin in spe Gudrun Agostini: Landtag wird seine Zustimmung geben. Foto: privat
  • Südtirol kann zwei deutschsprachige Mitglieder des Staatsrates stellen. Wobei die Staatsräte vom Ministerratspräsidium im Einverständnis mit dem Südtiroler Landtag vorgeschlagen werden. Unabdingbare Voraussetzung für die Ernennung aber ist ein positives Gutachten des höchsten Selbstverwaltungsgremium der italienischen Verwaltungsgerichtsbarkeit, dem sogenannten Consiglio di Presidenza delle Giustizia Amministrativa. Nach einem Auswahlverfahren, an dem sich mehrere Südtiroler Anwälte beteiligt haben, hat der Ministerrat Gudrun Agostini ausgewählt. Mitte Februar 2024 hat der Präsidialrat ein offizielles positives Gutachten für diese Ernennung verabschiedet.
    Diese Ernennung wird notwendig, weil es zurzeit nur einen Südtiroler Staatsrat in Rom, Thomas Mathá gibt. Die zweite Südtiroler Staatsrätin, die Meraner Anwältin Ulrike Lobis, ist nach knapp zwei Jahren in Rom im Herbst 2023 in Rente gegangen. Gudrun Agostini soll jetzt diesen vakanten Posten übernehmen. 
    Dafür bedarf es aber auch der Zustimmung des Südtiroler Landtages. Diese soll diese Woche erfolgen. So steht auf der Tagesordnung des Landtages nach der aktuellen Fragestunde der Beschlussvorschlag: „Zustimmung zum Vorschlag des Ministerratspräsidiums zur Ernennung von RA Gudrun Agostini zum Staatsrat gemäß Artikel 14 des D.P.R. vom 6. April 1984, Nr. 426, anstelle von Dr. Ulrike Lobis“. Man kann davon ausgehen, dass es im Landtag eine breite Mehrheit für diesen Vorschlagen geben wird. 
    Erst dann wird die Nachricht auch in den Südtiroler Medien vorkommen.