Pendlergeld in Südtirol
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Wer hat Anrecht auf Pendlergeld?
Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmer, die im Kalenderjahr 2023 an mindestens 120 Arbeitstagen einen Arbeitsweg von mehr als 18 Kilometern zurückgelegt haben. Zusätzlich müssen sie den öffentlichen Transport nicht optimal nutzen können und bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel eine sehr lange Fahrtdauer (mehr als 150 Minuten am Tag, nur in Südtirol) in Kauf nehmen würden.
Für besondere Arbeitsbedingungen, wie Turnusarbeit, mehrere Aufenthaltsorte oder Arbeitsplätze außerhalb der Provinz Bozen, gelten spezielle Regelungen.
Wichtig zu beachten: Wenn der Arbeitgeber ein kostenloses Dienstfahrzeug stellt oder der Beitrag weniger als 200,00 Euro beträgt, besteht kein Anspruch auf Pendlergeld. Ebenso wird der Antrag abgelehnt, wenn das individuelle Bruttogesamteinkommen jährlich mehr als 50.000,00 Euro beträgt.
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So füllst du den Pendlergeld-Antrag 2024 aus
Die Antragstellung erfolgt auf der Bürgernetz Webseite. Erforderliche Unterlagen sind das Modell 730/2023 bzw. CU 2023, wahlweise SPID, den Elektronischen Personalausweis oder die aktivierte Bürgerkarte. Zudem ist eine Stempelsteuer-Einzahlung von 16 Euro notwendig, die mittels elektronischer Stempelmarke, erhältlich in der Tabaktrafik oder per Vordruck F23 an die Agentur für Einnahmen, erfolgt.
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Wie hoch ist das Pendlergeld?
Gemäß Beschluss Nr. 903 der Landesregierung vom 17.10.2023 gibt es vier Beitragskategorien:
- 600 Euro: ab einer Gesamtfahrzeit von 150 bis 229 Minuten
- 700 Euro: ab einer Gesamtfahrzeit von 230 Minuten bis 309 Minuten
- 800 Euro: ab einer Gesamtfahrzeit von 310 Minuten bis 389 Minuten
- 900 Euro: bei einer Gesamtfahrzeit von 390 Minuten oder mehr
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Weitere Informationen
Für detaillierte Informationen besuche die Webseite der Abteilung Mobilität, das Südtiroler Bürgernetz und den Beschluss der Landesregierung Nr. 904 vom 17.10.2023. Den vollständigen Artikel findest du auf der Karriere Südtirol Webseite im Artikel Pendlergeld in Südtirol.