Politik | Omnibusgesetz

Statt Landessozialbeirat mehr Gewicht den Vereinen

Martin Telser, Präsident des Dachverbandes für Soziales und Gesundheitswesen, zum geplanten Entwurf des Omnibus-Gesetzes: "Unsere Mitsprache wird als Passus verankert."

Herr Telser, in Ihrer Presseaussendung heißt es, die Bedenken hinsichtlich der Neuerungen im geplanten Omnibus-Gesetz konnten zerstreut werden. Was heißt das?

Martin Telser, Präsident Dachverband für Soziales und Gesundheit: Der Dachverband und seine Mitglieder haben sich zu einer Aussprache mit Landesrätin Martha Stocker getroffen, weil innerhalb unserer 54 Betroffenenorganisationen viel Unsicherheit über die Neuerungen und noch mehr über die Einschnitte im Gesetzentwurf herrschte. Im Gespräch ging es darum, ganz konkret zu formulieren, was nun zu erwarten ist und was nicht.

Wie konkret ist die Landesrätin geworden, was ist zu erwarten?

Sie hat noch einmal, und das auf ausdrückliche Nachfrage vonseiten unserer Mitglieder bestätigt, dass der Passus zur Inflationsanpassung der Zivilinvalidenrenten nicht angetastet wird. Die 480 Euro pro Rentenempfänger in Südtirol werden also weiterhin mit Anpassung ausgezahlt. Das wurde zwar von der Landesrätin bereits bekannt gegeben, ist aber nochmal extra abgefragt worden.

Wie sieht es mit anderen Neuerungen aus, beispielsweise der Abschaffung von Mitsprachegremien wie dem Landessozialbeirat?

Wir haben die Landesrätin darauf hingewiesen, dass es nicht angeht, ein Mitsprachegremium zu streichen, ohne dafür Ersatz zu schaffen. Hier ist es uns als Dachverband gelungen, eine verbindliche Verankerung von mehr Mitsprache durch die einzelnen Betroffenenorganisationen im Gesetzentwurf zu erwirken. Das ist in meinen Augen ein kleiner Meilenstein für das Sozialwesen, aber mehr noch für das Gesundheitswesen. Denn bisher hatten unsere Mitgliederorganisationen, sei es jene für Alzheimer, für psychisch Kranke oder die Vereinigung für Multiple Sklerose, um nur einige aufzuzählen, keinerlei Handhabe, um die Verantwortlichen der Sanität für unsere Anliegen zu sensibilisieren. Das ist wirklich etwas Neues.

Wie könnte sich ein solches Mitspracherecht gesetzlich auswirken?

Unsere Mitsprache wird im Omnibusentwurf für Wohnbau, Soziales, Familie und Gesundheit als konkreter Passus verankert, das hat uns die Landesrätin zugesichert. Das heißt, dass nun zukünftig sämtliche Anliegen die im Sozial- und Gesundheitswesen diskutiert, erneuert oder abgeändert werden, immer auch im Vorfeld mit den betroffenen Vereinen und Verbänden geklärt werden müssen. Das bedeutet natürlich auch einen Mehraufwand für die zuständigen Vereine, aber das ist dann eben konkrete Mitsprache und Partizipation. Und das wollten wir ja.