Politik | Neubau

Nicht vom Fleck

Wie geht es nach dem gewonnen Rekurs der Condotte Spa mit dem Neubau des Gefängnisses in Bozen weiter? Einen konkreten Zeitplan gibt es bisher nicht.
Carcere Bolzano
Foto: USP

“Damit dürfte das Warten auf das neue Bozner Gefängnis noch jahrelang weitergehen.” Die Befürchtung nach dem Schiedsspruch des Verwaltungsgericht Bozen Ende Juli war wohl angebracht. Mit Urteil 77/2021 nahmen die Richter damals den Rekurs von Condotte SpA und INSO Spa an. Die beiden Unternehmen hatten gegen den Beschluss Einspruch eingelegt, mit dem das Land Südtirol ihnen den Auftrag für den Bau und die Führung des neuen Bozner Gefängnisses im März 2021 entzogen und dem Zweitplatzierten der Ausschreibung – einer Südtiroler Bietergemeinschaft um das Unternehmen Atzwanger AG – zugeschlagen hatte.

Der Ausschluss der beiden italienischen Großunternehmen sei nicht rechtens, so das Urteil des Verwaltungsgerichts. Und was jetzt? Wie geht die Never-Ending-Story um den Neubau des Gefängnisses weiter? Das wollte die Freiheitliche Ulli Mair vom Landeshauptmann in einer Landtagsanfrage wissen.

 

Entscheidung mit Rom

 

In der Anfrage fasst Mair die Vorgeschichte kurz zusammen:

“Wir Freiheitlichen haben in der Vergangenheit immer wieder auf die Notwendigkeit einer zeitgemäßen Haftanstalt in Südtirol hingewiesen. Durch Besuche im Bozner Gefängnis konnten wir uns selbst davon überzeugen, dass die anhaltenden unhaltbaren Zustände einen Neubau längst erforderlich machen. Der Staat war offensichtlich nicht gewillt oder in der Lage, dieser Notwendigkeit nachzukommen.
Mit den Finanzmitteln des im Jahre 2009 geschlossenen ‘Mailänder Abkommens’ beabsichtigte die Landesregierung, die Haftanstalt an Stelle des Staates zu verwirklichen. Nach Platzsuche, Planungen, Verhandlungen und einem auf EU-Ebene ausgeschriebenem Wettbewerb erfolgte im Jahr 2015 schließlich der Zuschlag an den Wettbewerbsgewinner ‘Società Italiana per Condotte d'Acqua SpA’. Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhalten hatte, geriet allerdings in finanzielle und gerichtliche Turbulenzen und konnte einen Konkurs gerade noch abwenden.
Die Landesregierung entzog dem gegenständlichen Unternehmen den Auftrag zum Bau des Gefängnisses, das Bozner Verwaltungsgericht erklärte den Widerruf der Landesregierung jedoch als unrechtmäßig.”

Was will die Landesregierung nun tun, mit welchen Gesamtkosten ist aufgrund der Verzögerungen und der gestiegenen Rohstoffpreise inzwischen zu rechnen und bis wann kann mit der Inbetriebnahme des neuen Gefängnisses gerechnet werden? Diese Fragen hat Arno Kompatscher nun beantwortet – einen konkreten Zeit- und Kostenplan bleibt er aber schuldig.

Derzeit liege der Ball bei der Regierung in Rom, so die Auskunft des Landeshauptmannes. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts habe das Land “gerade in den letzten Tagen die zuständigen Ministerien erneut aufgefordert, eine endgültige Stellungnahme zu den Modalitäten für den Bau der Strafanstalt und die Übernahme der damit verbundenen Kosten abzugeben”. Denn: Die Verwendung von Geldern aus dem Mailänder Abkommen setzt eine vorherige Vereinbarung mit dem Staat voraus. “Ein Treffen dazu wird voraussichtlich im September stattfinden”, meint Kompatscher.

Danach werde sich auch entscheiden, ob das Land beim Staatsrat Rekurs gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts einlegt oder ob die Condotte den Zuschlag ausführen wird. Für eine Anfechtung ist drei Monate, sprich bis Ende Oktober Zeit.

 

Millionen und Jahre später...

 

Zur Kostenfrage meint Kompatscher: “Wenn der Vertrag mit dem Zuschlagsempfänger für das Projekt der öffentlich-privaten Partnerschaft abgeschlossen wird, ist dieser an das wirtschaftliche Angebot gebunden, das er zuvor eingereicht hat.” Im Falle von Condotte wären das 54 Millionen Euro: 67 Prozent oder 36,18 Millionen Euro würde das private Unternehmen, 33 Prozent oder 17,82 Millionen Euro die öffentliche Hand zahlen. Dafür würde die Condotte für 18 Jahre eine Konzession zur Führung des Gefängnisses bekommen. Darin ist zwar nicht die direkte Bewachung der Gefangenen – es soll Platz für 220 Inhaftierte sein – enthalten, sehr wohl aber die ordentliche und außerordentliche Instandhaltung, die Führung alle Dienste wie Mensa, Wäscherei und Reinigung sowie die sportliche Betätigung, Weiterbildung und die Freizeitaktivitäten der Gefangenen. So der ursprüngliche Plan.

Wann das neue Gefängnis aber seinen Betrieb aufnehmen kann, steht derzeit weiter in den Sternen. “Es ist vorgesehen, dass die Arbeiten innerhalb von drei Jahren ab dem Datum der Vertragsunterzeichnung abgeschlossen werden müssen”, so Kompatscher.