Gesellschaft | Grundrechte
RechtSchaffen
Foto: Österreichischer Verfassungsgerichthof
Verehrte Festgäste!
Eines Morgens wachen Sie auf und Ihr Haar ist schütter und weiß, Ihre Augen glänzen nicht mehr, sie liegen unter hängenden Lidern und über dunklen Ringen tief in den Augenhöhlen. Die Welt zeigt sich Ihnen ohne Brille unscharf und verschwommen.
Wenn Sie Glück haben, können Sie noch aus dem Bett, Ihre ersten Schritte fühlen sich an, als sei Ihr Körper mit Gewichten behangen. Ihr Rücken ist leicht oder stark gekrümmt. Sie halten sich unwillkürlich an der Kommode fest, atmen tief durch und gehen langsam weiter. Besitzen Sie ein Haus mit Fußbodenheizung, sind Sie wahrscheinlich barfuß unterwegs, sonst schlurfen Sie in Ihren alten Hausschuhen durch Ihre Mietwohnung. Mit jedem zusätzlichen Jahr wird Ihnen der Weg zum Bad länger erscheinen, das Atmen wird schwerer, die Muskelkraft geringer werden.
Wenn Sie noch jung sind, werden Sie sich in diesen Beschreibungen nicht wiederfinden. Dann haben Sie vermutlich noch nicht oder nur in Ansätzen erfahren, wie schmerzhaft das Wissen um die Unumkehrbarkeit der Zeit sein kann, auch nicht, was es bedeutet, nicht mehr in den Zustand der Selbstvergessenheit zurückzufinden, weil der Körper durch die kleinen und größeren Gebrechen ständig Aufmerksamkeit fordert.
Leichtigkeit und Ablenkung werden auch eine Frage des Vermögens sein, und ob oder in welchem Ausmaß Sie in diesem Augenblick körperlich beeinträchtigt sein werden, wird bis zu einem bestimmten Grad auch von Ihrer Herkunft, ihrem beruflichen Werdegang und Ihrem finanziellen Hintergrund abhängen.
Auf jeden Fall erinnert Sie ein solcher Aufwachmoment, ob Sie wollen oder nicht, daran, daß der größte Anteil Ihrer verfügbaren Zeit bereits vergangen ist, und von der Ewigkeit, die Sie als Kind manchmal in der Langeweile verregneter Nachmittage gespürt haben, ist auch nur noch Erinnerung übrig oder die Illusion, etwas davon sei in den Büchern, in der gesammelten oder selbst produzierten Kunst oder in Ihren Immobilien aufbewahrt, die Sie an ihre Kinder und Kindeskinder weiterzugeben hoffen.
Für manche ist Ewigkeit allerhöchstens eine Glaubensfrage; sie verorten sie im Jenseits oder gehen davon aus, daß dort, auf der anderen Seite, angesichts verpaßter, nicht gelebter oder nicht vorhandener Chancen, das bessere Leben wartet, auf jeden Fall eines, das für die ertragenen Ungerechtigkeiten und die zahlreichen Leiden eine Belohnung in Aussicht stellt.
Vor Ihnen steht nicht einmal eine Österreicherin, sondern eine italienische Staatsbürgerin deutscher Muttersprache mit Hauptwohnsitz in Wien, die bei einem Münchner Verlag publiziert. Immerhin zahle ich in Österreich Steuern.
Vor Ihnen steht keine Juristin. Die Literaturgeschichte ist zwar voll von berühmten Dichtern mit juristischer Ausbildung - Goethe, Kleist, Eichendorff, Heine, Grillparzer, Kafka usw. - aber von Dichterjuristinnen?
Vor Ihnen steht nicht einmal eine Österreicherin, sondern eine italienische Staatsbürgerin deutscher Muttersprache mit Hauptwohnsitz in Wien, die bei einem Münchner Verlag publiziert. Immerhin zahle ich in Österreich Steuern. Was nun berechtigt mich, hier zu sprechen, Ihnen gleich zu Beginn Ihre ferne oder nahe Zukunft auszumalen?
Sie, verehrte Damen und Herren, werden - aller Voraussicht nach - Ihre letzten Lebensjahre nicht mit Flaschensammeln auf der Straße verbringen. Sie werden auch nicht zu jenen, von Altersarmut betroffenen Menschen gehören, die bereits Mitte des Monats nicht mehr wissen, mit welchem Geld sie Lebensmittel einkaufen sollen, die dazu gezwungen sind, ihr Essen zu pürieren oder zu verkochen, weil ihnen das Geld für den Zahnersatz fehlt, von dem Taschengeld für Friseur, Pediküre und Zigaretten ganz zu schweigen.
Ich werde mich als Dichterin hüten, in die komplexen Teilgebiete des Rechts vorzudringen, doch es gibt Gemeinsamkeiten zwischen Ihnen als Rechtsexperten und -expertinnen und mir als Schriftstellerin: Wir befassen uns beide mit der Wirklichkeit, bedienen uns beide des Mittels der Sprache. Während aber das Recht dazu da ist, soziale Prozesse verbindlich zu regeln, sie zu steuern und zu gestalten, sind literarische Werke Seismographen von gesellschaftlichen Entwicklungen, Spiegel von komplexen, widersprüchlichen Welten. Während Juristinnen und Juristen zu Entscheidungen kommen müssen, die Konflikte lösen oder verhüten, während das Recht Grenzen zieht, kann oder soll ich als Schriftstellerin in meinen Texten mehrdeutig sein, dürfen meine Figuren Grenzen überschreiten und alle erdenklichen menschlichen Ordnungen in Frage stellen. Indes staatsbürgerliches Verhalten von staatlichen Organen erzwungen werden kann, können meine literarischen Protagonisten unseren Wertehaltungen zuwiderhandeln.
Trotz der vielen Gegensätze vereinen Recht und Literatur, daß sie beide nach einer genauen Lektüre verlangen. Die Auslegung eines Gesetzes beginnt beim Wortlaut, auch die Interpretation von Literatur sollte ihren Ausgangspunkt in der Sprache suchen.
Es waren Theaterstücke und Romane, die mich als Jugendliche lehrten, die Wirklichkeit nicht als unveränderlich wahrzunehmen, die Möglichkeiten politischer und gesellschaftlicher Handlungsspielräume zu erkennen. Es waren Theaterstücke wie Bertolt Brechts Der kaukasische Kreidekreis, die mich darauf aufmerksam machten, daß Recht nicht zwangsläufig Gerechtigkeit bedeutet, daß die Reichen und Mächtigen in einem korrupten Rechtssystem bevorzugt werden, daß sich Gesetze nicht auf die Blutsverwandtschaft stützen dürfen, wenn es - wie im genannten Stück – etwa um das Wohl eines Kindes geht. Daß Zugehörigkeit sich auch anders definiert als über Blutsbande.
Literarische Phantasie begriff ich früh als einen Akt des Widerstands, als einen besonderen Weg zur Wahrheit.
Literarische Phantasie begriff ich früh als einen Akt des Widerstands, als einen besonderen Weg zur Wahrheit.
Ich komme aus einer nicht-akademischen, kleinbürgerlichen Familie. Mein Vater war Schriftsetzer, meine Mutter Hausfrau. Doch hatte ich das Glück, mit Eltern gesegnet zu sein, auf die das Wort rechtschaffen zutrifft, die sich Zeit ihres Lebens der Gerechtigkeit verpflichtet sahen, für die Redlichkeit, Bescheidenheit und Toleranz gelebte Wirklichkeit waren, an deren Arbeitsamkeit und Verzicht zugunsten der Ausbildung ihrer Töchter und an deren Fürsorge für die eigene Familie, aber auch familienfremden Menschen und vor allem Älteren gegenüber ich solidarisches Handeln lernte.
An dem Glauben, daß durch Leistung und Rechtschaffenheit eine fortschreitende Demokratisierung möglich sei, hielt mein Vater bis zuletzt fest, obwohl er durch die digitale Revolution seinen Beruf verloren hatte und sich neu orientieren mußte und obwohl ihm, dem politisch interessierten Zeitungsleser im fortgeschrittenen Alter, klar wurde, daß sein sozialrechtlich geschütztes Arbeitsverhältnis mehr und mehr der Vergangenheit angehörte, daß die durch den Marktradikalismus ausdifferenzierten Sozialstrukturen immer neue Exklusionen nach sich ziehen. Vielleicht hinderte ihn auch sein Minderheitenstatus als deutschsprachiger Südtiroler in Italien daran, sich einer Nationalgesellschaft zugehörig zu fühlen, sich von Nicht-Staatsbürgern und Rechtlosen abzugrenzen, womöglich aber war es das Vermögen, berufsbedingt genau zu lesen, empathisch zu denken, weshalb er frei von Statuskonkurrenz und ohne Bitterkeit sagen konnte, daß ohne Steuerhinterziehung und Korruption in der Regel kein exorbitanter pekuniärer Reichtum zu erreichen sei und daß es nicht Ziel sein könne, sich durch Ausbeutung anderer oder durch die Zerstörung der Natur zu bereichern.
Rechtsempfinden beginnt in der Familie, Fremdverstehen ist auch eine Frage der Sozialisation und Bildung, es kann durch Erziehung eingeübt werden, durch emotionale Ansteckung erfolgen, doch es ist immer die Kraft der Imagination, der Umgang mit Erzählungen und nicht zuletzt mit Literatur und Kunst, die uns die Grausamkeiten und das Unerträgliche in der Welt nachempfinden und überdenken lassen.
Wer nicht selbst alt oder krank ist, wird sich schwertun, die Lebenssituation der Vulnerablen nachzuvollziehen.
Vor allem zu Beginn der Pandemie zeigten viele eine affektive Empathie für besonders Gefährdete, welche jedoch über ein temporäres, meist kurzfristiges Mitfühlen nicht hinausging. Damit aber Empathie zu Veränderungen führt, braucht es eine bewußte Perspektiveinnahme, Emotionen sind nur ein erster Schritt, der noch keine moralischen Implikationen enthält. Man könnte auch sagen: analytisches Fremdverstehen ist Voraussetzung für politisches Denken, aber auch für eine gerechtere Politik, Emotionen reichen auf Dauer allenfalls für effekthascherisches, populistisches Politainment.
Immer wieder wurde während der Lockdowns diskutiert, ob die Corona-Maßnahmen der Regierung zur Gewährleistung eines funktionierenden Gesundheitssystems, aber vor allem zum Schutz der einem höheren Mortalitätsrisiko Ausgesetzten verhältnismäßig seien, ob die Verabsolutierung des Lebensschutzes im Hinblick auf die wirtschaftlichen Folgen der Quarantänepolitik gerechtfertigt sei. In den sozialen Netzwerken aber auch in der politischen Öffentlichkeit und unter Juristen und Juristinnen hatte diese Debatte zahlreiche, den Wert des Lebensschutzes einschränkende Statements zur Folge.
Man bezog sich dabei auf die psychischen, physischen, kulturellen und sozialen Nebenfolgen der Quarantäneverordnungen und argumentierte, es könne nicht alles vor dem Schutz von Leben zurücktreten. Es würden, hieß es, möglicherweise Menschen gerettet, die aufgrund ihres Alters und ihrer Vorerkrankungen in kurzer Zeit ohnehin sterben würden.
Während der Pestepidemien und im Dreißigjährigen Krieg waren die Alten nichts als überflüssige Esser, die es zu beseitigen galt. Besonnenheit unter den Jüngeren war auch durch diverse Totentanzdarstellungen auf Kirchhofmauern nicht zu erreichen. Lediglich die Alten der gehobenen Stände konnten sich durch Machtausübung und durch möglichst lange Beibehaltung ihrer Ämter ihre Würde erhalten, so wie auch die Bauern einst die Hofübergabe hinauszögerten, weil sie nach Weitergabe des Erbes unter den Rang ihrer Knechte rutschten.
Eine der Errungenschaften der Aufklärung ist es, daß vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind. Dieses in die Verfassung eingeschriebene Menschenrecht, das auch den Schutz des Schwächeren vor dem Stärkeren impliziert, geriet durch die Pandemie heftig ins Wanken.
Die Pandemie hat die bereits bestehenden Ressentiments gegen die bedürftigen Älteren und Vulnerablen verstärkt.
Schwäche war schon im historischen Faschismus kein schützenswerter Zustand und ist es auch heute vor allem unter Neorechten und Neofaschisten nicht. Sie bemühen außerdem das Bild vom eingeschleppten Virus und haben ihre eigenen, meist ausländischen Sündenböcke als Urheber für die Krise.
Eine der Errungenschaften der Aufklärung ist es, daß vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind. Dieses in die Verfassung eingeschriebene Menschenrecht, das auch den Schutz des Schwächeren vor dem Stärkeren impliziert, geriet durch die Pandemie heftig ins Wanken. Schien man beispielsweise in Vor-Pandemie-Zeiten noch die aktiven Turnschuh-Alten im Dauerunruhestand zu bewundern, weil sie im Gegensatz zu den Pflegefällen konsumieren und produzieren, also dem Anforderungsprofil der neoliberalen Marktgesellschaft entsprechen, entzündete sich vor allem zu Beginn der Pandemie an den Älteren - egal ob krank oder gesund – die Diskussion, ob es denn vernünftig sei, für den Schutz von zehn Prozent der Bevölkerung die gesamte Volkswirtschaft herunterzufahren, die Bewegungsfreiheit der Bürger und Bürgerinnen einzuschränken.
Inzwischen hat sich die Debatte um die Frage der Impfpflicht erweitert. Kinder, für die kein Impfstoff zugelassen ist, aber auch jene Alten und Kranken, für die eine Covid-Erkrankung nachweislich zu einer höheren Sterblichkeit führt, haben aus ethischen Gründen ein Recht darauf, geschützt zu werden. Es gibt eine Verantwortung, die über die Eigenverantwortung hinausgeht, dies betrifft in erster Linie jene Berufszweige, die in engen Kontakt mit Menschen stehen wie beispielsweise das Personal von Kindergärten und Schulen oder Pflegekräfte. Es ist Aufgabe der Gesetzgeber, Impfverweigerer daran zu hindern, das Leben der Schwächsten zu riskieren.
Lebenschance kann und darf nicht an irgendwelche Qualitäten des Menschen gebunden werden, weder an das Geschlecht, noch das Alter, noch an den sozialen Status oder die wirtschaftliche Rentabilität und Nützlichkeit. Es könne, so Jürgen Habermas im Gespräch mit dem Rechtsexperten Klaus Günther in DIE ZEIT, entwürdigende Situationen geben, etwa Umstände einer unheilbaren Krankheit, des überwältigenden Elends oder der erniedrigenden Unfreiheit, unter denen eine Person wünsche, lieber tot zu sein, als ein solches Leben führen zu müssen. Aber abgesehen von tragisch ausweglosen Situationen könne eine Entscheidung dieser Art nur in erster Person, also vom Beteiligten selbst, getroffen werden. Kein anderer, erst recht keine an Grundrechte gebundene Staatsgewalt dürfe Bürgern eine solche Entscheidung abnehmen.1
Während die einen eine höhere Mortalitätsrate der Älteren und Vulnerablen akzeptieren wollen, werfen andere wiederum der älteren Generation vor, die Jungen seien die Leidtragenden der Pandemie, sie bezahlten den Schutz der Gefährdeten mit Jobverlust und Einkommensknick[2]. Es wurde öffentlich in DER STANDARD diskutiert, ob nicht ein Solidarbeitrag der Älteren zugunsten der Jungen fällig sei. Angesichts der Tatsache, daß Stand Dezember 2019 rund die Hälfte der österreichischen Pensionen unter 1.170 Euro im Monat lag, fragt man sich, ob das Ausspielen der Generationen, der Konkurrenzkampf zwischen Jung und Alt, abgesehen von der ohnehin fehlenden Verfassungskonformität denn überhaupt eine lohnende Strategie wäre.
Unter der Corona-Pandemie treten politische Fehlentwicklungen deutlicher zutage. Das bisherige Wirtschafts- und Wohlstandsniveau, soviel dürfte allen klar geworden sein, kann nicht mehr als „Quasi-Normalität“ vorausgesetzt werden. Wir befinden uns in dem Übergang von der Industriegesellschaft in eine postindustrielle, globalisierte Gesellschaft, in welcher der Finanzkapitalismus den Industriekapitalismus ersetzt hat. Die alten Organisationspläne der Industriegesellschaft funktionieren nicht mehr. Rasante technologische Entwicklungen, unkontrollierte Finanzmärkte und gieriges Profitstreben vergrößern die Kluft zwischen Arm und Reich immer mehr. Die hohe Mobilität, die gleichzeitig mit dem Verlust sozialer Verankerung einhergeht, die permanente Krisenanfälligkeit der Wirtschaft und die Frage nach der Finanzierbarkeit des Lebensabends verursachen auch in hochentwickelten, reichen, demokratisch regierten Ländern bei vielen Menschen Unsicherheit und Angst. Sie erhoffen sich Hilfe von der Regierung, vom Staat, fühlen sich mit ihren Problemen alleingelassen; ihre Wut richtet sich gegen vermeintlich geheime Drahtzieher, gegen den Club der Bilderberger, die Europäische Union, gegen Ausländer und Migrantinnen sowie vor allem gegen jene Politiker und Politikerinnen, die nicht „das eigene Volk“ vor allen anderen schützen.
Auch die Aufkündigung der Solidarität mit den Älteren, die nun – zu Pandemiezeiten – verstärkt zu beobachten ist, zeugt von blanker Zukunftsangst. In den Älteren, die nicht zu den Rüstigen zählen, spiegelt sich außerdem die Zukunft: der eigene Verfall.
Diejenigen Parteien, welche diese nachvollziehbaren Ängste für ihre Politik der nationalen Abschottung und für ihren souveränistischen Egoismus ausnützen, betreiben zugleich die Einschränkung demokratischer Grundrechte, mißachten die gesetzlich verankerten Standards und internationalen Abkommen und befeuern den Ruf nach einer starken Führerpersönlichkeit. Damit rütteln sie an den Grundpfeilern der Demokratie und versuchen unter formaler Beibehaltung der Verfassung den Geist derselben durch eine autoritäre Realverfassung auszuhöhlen.
Demokratien haben immer Feinde und nicht selten werden Verfassungslücken von undemokratischen Akteuren ausgenützt.
Am Beispiel Polen läßt sich aktuell zeigen, wie schnell und systematisch der Abbau des Rechtsstaates erfolgen kann. Es wird von der herrschenden Partei nicht nur die unabhängige Justiz bekämpft, man will nun auch dafür sorgen, daß die EU-Verträge als verfassungswidrig erklärt werden, vor allem jene, welche garantieren, daß auch Polen die Urteile des Europäischen Gerichtshofes befolgen muß.
Demokratien haben immer Feinde und nicht selten werden Verfassungslücken von undemokratischen Akteuren ausgenützt.
Die österreichische Verfassung ist lakonisch und klar abgefaßt, in ihrer kargen Sprache steckt das große Potential: Der gänzliche Verzicht auf schnörkelhafte Formulierungen und Wertvorstellungen fordert jedes Mal neu zur Lösung gesellschaftlicher Probleme in Diskussionen, Kompromißfindungsprozessen und demokratischen Abstimmungen heraus.
Verfassungsgerichte sind aber keine sicheren Institutionen, sie können sich außerdem nur aus sich selbst heraus, Kraft ihrer Darlegungen und Begründungen, verteidigen. Umso wichtiger ist es, daß sie sich streng an der Verfassung orientieren, ihre Unabhängigkeit gewährleistet ist. Daß das Rechtssystem transparent ist und den Schutz aller gewährt. Daß sie die Möglichkeit unumschränkter Machtausübung unterbinden und uns davor bewahren, daß einzelne Politiker gesellschaftliche Positionen einnehmen können, in der sie unumschränkt Macht ausbauen und ausüben können.
Die amerikanische Politologieprofessorin Judith N. Shklar entwickelt auf der Grundlage der Moralpsychologie einen Liberalismus-Begriff[3], welcher die Verlierer der Geschichte, ihre politische Ohnmacht, ihre Furcht vor Grausamkeit und sozialer Verelendung zum Ausgangspunkt nimmt. Unser Ansinnen muß darauf gerichtet sein, die Perspektive der Schwachen und der Verliererinnen einzunehmen, um aus deren Blickwinkel das Schlimmste abzuwenden.
Ich schäme mich, in einem Land zu leben, das nicht einmal Kindern aus Moira oder gebildeten, afghanischen Frauen, die sich mühsam ein selbstbestimmtes Leben erkämpft haben und nun seit der Machtübernahme der Taliban um ihr Leben bangen müssen, Schutz bietet.
Im Jahr 2050 werden laut Statistik in Deutschland[4] – für Österreich stellt sich die Situation vermutlich ähnlich dar – mindestens 35 Prozent der Bevölkerung über 60 Jahre alt sein.
Bis dato hat das staatliche Gesundheitssystem mit seinem einigermaßen gerechten Zugang für die Versorgung der Kranken und Schwächsten gesorgt. Die Kosten werden von der Solidargemeinschaft getragen. Was geschieht, wenn aus dem sozialen Gesundheitswesen mehr und mehr ein gesundheitswirtschaftlicher Investitionsort mit hohen Renditen wird?
Was wird erst mit den mittellosen Alten geschehen, wenn sich jetzt schon Banken weigern, älteren Menschen ab 70 Jahren – wohlgemerkt trotz Bonität und Sicherheiten - eine neue Kreditkarte auszuhändigen, wenn es jetzt schon keine rechtliche Handhabe gegen Altersdiskriminierung – in diesem Fall im Bank- und Versicherungswesen - gibt?[5] Wenn jetzt schon Stimmen laut werden, die den Alten und Kranken einen sozialverträglichen, frühen Abgang wünschen?
Gerade in Zeiten bedrohlicher Krisen zeigt sich, wie wichtig die rigorose Einhaltung der Verfassung ist. Zur Bewältigung der genannten Krisen bedarf es eines umfassenden neuen Gesellschaftsvertrags, eines sozial ausgewogenen und ökologisch nachhaltigen Entwicklungsmodells. Damit dies gelingen kann, müssen die humanistischen Grundwerte unseres Gemeinwesens, die freiheitlich-demokratischen Regeln für Staat und Politik sowie die Rechte und Pflichten der Bürger und Bürgerinnen garantiert sein.
Recht ist auch dazu da, fehlendes Mitgefühl auszugleichen, die Verstummenden und Verstummten einzubeziehen.
Eines Morgens wachen Sie auf und werden Ihrem Körper nicht mehr davonlaufen können. Die Welt wird sich Ihnen entziehen. Sie werden den Menschen, für den Sie sich gehalten haben, nicht mehr im Spiegelbild finden. Sie stehen nicht mehr auf, Sie sprechen nicht mehr und haben dennoch eine Stimme.
Es ist die Stimme all derer, die von der Mitte an den Rand unserer Gesellschaft gedrängt werden, es ist die Stimme der Kraftlosen, der Verletzten, es ist die Stimme der nicht mehr oder noch immer nicht am politischen Prozeß partizipierenden Bürger und Bürgerinnen, die sich nicht Gehör verschaffen können.
Recht ist auch dazu da, fehlendes Mitgefühl auszugleichen, die Verstummenden und Verstummten einzubeziehen.
[1] Habermas, Jürgen im Gespräch mit Kaus Günther.- In: Kein Grundrecht gilt grenzenlos. DIE ZEIT Nr.20/2020 7. Mai 2020
[2] Der Standard 23./24. Mai 2020
[3] Shklar, Judith N.: Der Liberalismus der Furcht. Matthes & Seitz Berlin: 2013
[4] Richter, Emanuel: Seniorendemokratie. Die Überalterung der Gesellschaft und ihre Folgen für die Politik. Frankfurt am Main: Suhrkamp 2020 S.9
[5] Scheucher, Jonathan: Altersdiskriminierung: Keine Kreditkarte mehr ab 70. help ORF.at. Konsumentenmagazin online-Artikel vom 8.8.2020 8 Uhr
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Ein großartiger Text, eine
Ein großartiger Text, eine tiefsinnige Innenschau ... eine Mahnung! (auch an manchen Kommentator hier).
Heute zeigt sich Literatur wichtiger als Politik, da mit ehrlicher Stimme ohne Angst auf Machtverlust Klarheit entsteht.
Dank der Autorin, Dank salto für die Veröffentlichung.
Ein guter Tag, der Hoffnung macht.