Politik | Wohnbau

Könnte etwas länger dauern

Wer um eine Wohnbauförderung ansucht, muss mitunter sehr viel Geduld mitbringen. Die Bearbeitungszeiten konnten jedoch verkürzt werden: von 19 auf 17 Monate.
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Foto: Thomas Huck
Maria Elisabeth Rieder, Landtagsabgeordnete des Team K, hat bereits des Öfteren Anfragen zur Wohnbauförderung bzw. über das langwierige Procedere eingereicht und bei den Diskussionen im Landtag mitunter heftige Kritik an der zuständigen Landesrätin Waltraud Deeg geübt. In einer neuerlichen Anfrage verlangt die Team K-Abgeordnete Auskunft darüber, ob die Bearbeitungszeiten der Gesuche mittlerweile verkürzt werden konnten. Wie Wohnbau-Landesrätin Deeg mitteilt, konnten diese im Vergleich zur letzten Anfrage, die Ende Juli behandelt worden war, von 19 Monaten auf 17 Monate, also um zwei Monate reduziert werden.
 
 
 
„In den nächsten Monaten ist – vorausgesetzt es treten keine außerordentlichen Personalengpässe auf – mit einer weiteren Beschleunigung der Bearbeitungszeiten zu rechnen. Ich darf in diesem Zusammenhang nochmals darauf hinweisen, dass es sich bei den Bearbeitungszeiten nicht um ‚reine‘ Bearbeitungszeiten der Verwaltung handelt, da dazwischen auch Fristen liegen, die von der Umsetzung des Bau-, Kauf- oder Wiedergewinnungsprojektes von Seiten der Antragstellenden abhängen“, so Deeg. Als Gründe für die lange Bearbeitungsdauer werden  unter anderem einige gesetzliche Änderungen von 2014 bis 2017 genannt, die dazu geführt haben, dass vor dem Inkrafttreten der jeweiligen Änderung die Anzahl der eingereichten Gesuche den Jahresdurchschnitt stark überschritten haben. Mit diesen Änderungen seien selbstverständlich auch Anpassungen und Weiterentwicklungen der Informationsbroschüren, Gesuchsformulare, Web-Anwendungen, IT-Programme usw. einhergegangen.
 
In den nächsten Monaten ist – vorausgesetzt es treten keine außerordentlichen Personalengpässe auf – mit einer weiteren Beschleunigung der Bearbeitungszeiten zu rechnen.
 
„Nachdem es sich um einen sehr informations- und beratungsintensiven Bereich handelt, stiegen mit den Gesetzesänderungen, vor allem mit der Einführung des Punktesystems und der EEVE, auch die Anfragen nach Information und Beratung per Telefon, per Mail und am Schalter stark an, was wiederum insgesamt zu einem erhöhten Arbeitsaufwand und damit Anstieg der durchschnittlichen Bearbeitungszeit geführt hat“, erklärt Landesrätin Deeg, die weiters auf die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen verweist, die zu Verzögerungen geführt und die Wohnbauabteilung vor große Herausforderungen gestellt haben. Eine weiterer Grund für die Bearbeitungsdauer ist nach wie vor der Mangel an Fachkräften, insbesondere an Technikern, die für die Abarbeitung der Gesuche unabdingbar sind.
 
 
 
Die bereits erwähnte Reduzierung der Bearbeitungszeiten konnte laut Deeg  unter anderem aufgrund einiger gesetzlicher Änderungen im Juni 2021 durchgeführt werden. „Weitere, anstehende legislative Änderungen werden Vereinfachungen mit sich bringen und dementsprechend dazu beitragen, die Bearbeitungszeiten weiter zu reduzieren. Zudem gilt anzumerken, dass ein großer Teil der Aktivität in der Abteilung Wohnungsbau in der Beratung und Information von Bürgerinnen und Bürger besteht. Immer wieder erreichen uns dazu positive Rückmeldungen der Bürgerinnen und Bürger, die dieses Angebot sehr schätzen“, erklärt die Wohnbau-Landesrätin.
 

 

Antragsteller und Gesuche

 
Aus dem Antwortschreiben von Landesrätin Deeg gehen auch konkrete Zahlen zu den Ansuchen und Gesuchstellern hervor, so warten 986 Gesuche aus dem Jahr 2021 auf Zulassung, davon befinden sich 396 in Bearbeitung. Die Zahl der offenen Gesuche, welche heuer eingereicht wurden, kann erst am Ende des Jahres spezifiziert werden. Von den Gesuchen, die im Jahr 2020 eingereicht wurden, befinden sich noch 27 in Bearbeitung.
Nach Vorlage aller Dokumente liegen derzeit (Stand 31.10.2022) 250 Gesuche beim Technischen Amt für den geförderten Wohnbau für die Überprüfung auf die Vollständigkeit und Korrektheit der Unterlagen auf. 700 vollständige Gesuche um Auszahlung werden im Hinblick auf die Anmerkung der Sozialbindung bearbeitet.
Im Jahr 2021 wurden 1.468 Gesuche für den Kauf, den Bau und die Wiedergewinnung der Erstwohnung und im Jahr 2022 1.198 Gesuche eingereicht (Stand zum 31.10.2022), 15 Antragsteller haben den Antrag zurückgezogen.
 
 

Fachkräftemangel und Online-Dienste

 
Bezüglich Fachkräftemangel erklärt Landesrätin Deeg, dass aufgrund mangelnder Nachfrage nach Stellen im Landesdienst bisher nicht alle Stellen besetzt werden konnten. Aktuell sind drei Stellen unbesetzt. Der Antrag zur Besetzung der Stellen ist an die Abteilung Personal gestellt worden. Was die Einführung des Online-Vormerkung-Portals betrifft, so geht aus dem Schreiben hervor, dass generell ein Großteil der Aktivitäten in der Abteilung Wohnungsbau für die Beratung und Information von Bürgerinnen und Bürger aufgewendet wird. „Immer wieder erreichen uns dazu positive Rückmeldungen der Bürgerinnen und Bürger, die dieses wichtige Angebot sehr schätzen. Die Einführung des Online-Vormerkung-Portals hat die Arbeit für die gesamte Abteilung erleichtert. Die Zuteilung der Termine auf Vormerkung hat insbesondere bewirkt, dass die Antragstellenden besser vorbereitet zu den Beratungen erscheinen, was zur Folge hat, dass Antragsteller nicht öfters am Schalter vorstellig werden müssen, die Gesuche aufgrund der höheren Qualität schneller bearbeitet werden können und weniger Rückfragen an die Antragstellenden erforderlich sind“, so Deeg.
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rotaderga Fr., 09.12.2022 - 18:32

Es wird wohl soweit kommen dass wir notgedrungen in den Apotheken mit Rezepten unterschrieben von Dr. google unsere Pillelen kriegen werden. (ENA)

Fr., 09.12.2022 - 18:32 Permalink