Politik | Kommentar

Neu gebauten Leerstand nutzen

Der Bozner Gemeinderat Rudi Benedikter kritisiert den Vorschlag von Stadrat Stefano Fattor: Bevor man im Grünen baut, soll man die GIS für Leerstand erhöhen.
Bolzano, Bozen
Foto: Othmar Seehauser
Nein, Stadtrat Fattor – Kein Meter Grün für eine Bauwirtschaft, die steuerfrei „beni immobili merce“ ins Grüne setzt: Hunderte von leerstehenden, unverkauften Neubauwohnungen im Eigentum von kommerziellen Baufirmen, die dem Wohnungsmarkt entzogen sind und die Wohnungspreise weiter anheizen.
Kollege Fattor, solche „sparate“ wie „Bisogna mettere a disposizione nuove aree per il mercato dell’edilizia abitativa e le cooperative(…).Il rischio del consumo di suolo non può diventare la scusa per bloccare lo sviluppo del capoluogo” ( Zitat ALTO ADIGE 04.12.2022) sind weit entfernt von unserem gemeinsamen Regierungsprogramm und von den Leitlinien unserer Stadtpolitik.
 
 
Ich kann nur Bürgermeister Caramaschi in seiner Haltung bestärken, der am 20. Mai 2022 (in salto.bz.) sagte: „Basta cementificare Bolzano – Non possiamo continuare a cementificare tutta la città, perché altrimenti diventa invivibile”! – und damit die zentralen Leitlinien einer „grünen Stadtentwicklung“ (Zitat Regierungsprogramm, S.11) auf den Punkt bringt:
Regierungsprogramm 2020-2025: Städtebauliche Entwicklung und Infrastruktur (S.11):
„Die Neuentwicklung des Bahnhofsgeländes gibt der Stadt einen qualitativen und quantitativen Entwicklungsschub. Sie kann sich weiterentwickeln, ohne dafür neue Wohnflächen im Grünen ausweisen zu müssen“.
Strategisches Entwicklungsdokument 2021 („D.U.P.“) S. 109: „Erhaltung des Landwirtschaftlichen Grüns und Überwachung und Aufwertung der Grünflächen“
Zitat ALTO ADIGE 04.12.2022 (15.03.2022) verpflichtet die Gemeinde, die Grünflächen im Stadtgebiet von dzt. 7,24 m2/Einwohner auf das vom Land vorgeschriebene Minimum von 11,5 m2/EW zu bringen (DLH N. 17 vom 07.05.2020), konkret: in allen Stadtvierteln die Grünflächen netto zu erhöhen.
 
 
Und grundsätzlich bilden ja auch der „Landschaftsplan der Gemeinde Bozen“  und  das geltende Landesgesetz für Raum und Landschaft 2018 mit seinem Prinzip der „Einschränkung des Bodenverbrauchs und (...) der Wiedergewinnung, Anpassung oder Verdichtung bestehender Siedlungen“ (Art.17)  eine gesetzliche Schranke für weiteres „Bauen im Grünen“.
Also: Zukünftiger Wohnbau in Bozen ist grundsätzlich „Bauen im Gebauten“, kein Quadratmeter Grün darf mehr versiegelt werden. 
Mein konkreter Vorschlag bzw. Forderung an Stadtrat Fattor – in seiner Funktion als Stadtrat für Vermögen, Wohnungsbau und Schätzungswesen(!):
Sofort eine aktuelle Bestandserhebung dieses Leerstandes an Neubauwohnungen auf Gemeindegebiet durchführen und diese leerstehenden „beni immobili merce“ ab 2023 mit dem  höchstmöglichen IMI/GIS-Steuersatz von 3,5% besteuern.