Politik | Coronaabsurditäten

Trotz Impfung in die Quarantäne!

Pandemiebekämpfung oder wie absurde Regeln das Vertrauen in die Verwaltung vernichten.
Hinweis: Dieser Artikel ist ein Beitrag der Community und spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung der SALTO-Redaktion wider.
Internationaler Impfpass
Foto: S.Kripp

Vor einigen Tagen habe ich bei der Generaldirektion der Sanitätseinheit mit einem E-Mail gefragt, ob eine Person, die aus Österreich einreist und länger in Südtirol bleiben will, aber komplett gegen das Corona-Virus geimpft ist und ein negatives Testergebnis vorweisen kann, hier auch in 14-tägige Quarantäne muss?

Die erste Antwort war ein Schreiben ohne persönliche Unterschrift, nur mit der Adresse der Generaldirektion, das so lautete: „bitte kontaktieren Sie für diese Antworten bzgl. Einreise nach Italien die Grüne Nummer 800751 751 (für Anrufe aus dem Ausland +39 0471 1632355) bzw. konsultieren Sie die eigens dafür eingerichtete Internetseite http://www.provinz.bz.it/sicherheit-zivilschutz/zivilschutz/coronavirus.asp .

Diese Nummern habe ich versucht anzurufen, gab aber nach unzumutbaren Wartezeiten auf.

Ich habe die Bestimmungen auf der angegebenen Internetseite durchgelesen, mehrfach, bin aber nicht auf eine Ausnahme für bereits geimpfte Personen gestoßen. Also habe ich noch ein Mail geschrieben, um explizit zu fragen: „Wie ist die Situation bei einer Einreise aus Österreich für komplett geimpfte Personen? Müssen auch diese in Quarantäne?“

Die Antwort – wieder nur mit der Adresse des Sanitätsbetriebes als Absender, kein Name einer Beamtin/eines Beamten, - war folgende:  „Nochmals: wenn Sie bei der Grünen Nummer anrufen erhalten Sie alle Informationen, die Sie benötigen. Jedenfalls gilt grundsätzlich, dass wenn eine Ausnahme der Quarantänepflicht nicht explizit erwähnt ist, die Quarantänepflicht besteht. In ganz Europa (auch in Österreich) sind derzeit, mit einigen wenigen Ausnahmen, Geimpfte von der Quarantänepflicht (auch im eigenen Staat, nicht nur bei Aus- und Einreise) nicht befreit.“

Ich habe mich dann nochmals an die angegebene Nummer gewandt und nach 6 Minuten wurde ich erhört! Die Frau erklärte mir mehr oder weniger dasselbe: die betreffende Person müsste in Quarantäne! Ich wollte das schriftlich haben, aber das ginge nicht, bekam ich zur Antwort.

Inzwischen war ein weiteres E-Mail (ohne persönlichen Absender) aus der Generaldirektion angekommen, wo ich im „cc“ mitlesen konnte, und das offensichtlich an mehrere Personen im Amt gerichtet war: „….nachstehend erhalten Sie die Anfrage von Herrn Kripp, der die Generaldirektion des Südtiroler Sanitätsbetriebes zwecks Informationen über die Bewegungsfreiheit in Italien/Europa angeschrieben hat. Er wurde bereits zuständigkeitshalber an die Grüne Nummer verwiesen sowie auf die Internetseite des Bevölkerungsschutzes der Südtiroler Landesverwaltung aufmerksam gemacht, aber er gibt an, dass niemand bei der Nummer abhebt und er eine schriftliche Auskunft benötigt“. 

Immerhin wurden jetzt noch andere Personen einbezogen!

Das nächste Mail aus der Landesverwaltung war dann – endlich! – auch persönlich unterschrieben!

Das Kafkaeske Schloss hatte sich aufgetan!

Das Schreiben lautete so:

„Sehr geehrter Herr Kripp,

zuerst einmal teile ich Ihnen mit, dass meine Mail keine juristische Haltbarkeit hat, auch wenn Sie die Antwort schriftlich verlangen und ich diese nun auch zusende. Außerdem gibt das Bürgertelefon keine schriftlichen Antworten, sondern nur mündliche, da wir es aufgrund der großen Anzahl an Fragestellungen von seiten der Bürger überhaupt nicht schaffen würden.

Mit Verordnung des Gesundheitsministers vom 13.02.2021, das vom Dekret des Präsidenten des Ministerrates am 02.03. verlängert worden ist, wurde die Einreise aus Österreich neu geregelt: Art. 2 dieser Verordnung verpflichtet alle Einreisenden, welche in den letzten 14 Tagen sich in Österreich länger als 12 Stunden aufgehalten haben oder länger als 12 Stunden durchgefahren sind, sich an folgende Regeln zu halten:

  1. Bei der Einreise einen negativen COVID-Test vorzuweisen, der nicht älter ist als 48 Stunden.
  2. Bei der Einreise die Eigenerklärung mit sich führen
  3. Bei der Einreise sich beim lokalen Sanitätsbetrieb melden und die Einreise mitteilen, mit Angabe des Aufenthaltsortes und des Einreisegrundes
  4. Nach der Einreise innerhalb 48 Stunden sich einen weiteren COVID-Test zu unterziehen
  5. Für 14 Tage in Eigenquarantäne zu gehen und sich unter die Aufsicht der lokalen Sanitätsbehörde zu stellen
  6. Nach dieser 14-tägigen Quarantäne einen weiteren COVID-Test machen

Es gibt einige Ausnahmeregelungen. Da Sie in Ihrer Anfrage nicht spezifiziert haben, unter welchen Umständen Sie einreisen, kann ich nicht genau sagen, ob Sie in eine der vielen Ausnahmen fallen. Falls ein Einreisender in diese Ausnahmeregelungen fällt, muss er nur die Punkte 1 bis 3 einhalten.

Die Ausnahmen sind für folgende Personenkategorien:

  • Reisendes Personal
  • Personal von Transportmitteln
  • Einreisende aus Arbeitsgründen, welche aufgrund spezieller Sicherheitsprotokolle einreisen und welche von der lokalen Sanitätsbehörde genehmigt wurden
  • Einreisende welche aus Arbeitsgründen, Gesundheitsgründen oder Gründen der absoluten Dringlichkeit für 120 Stunden einreisen und welche 7 Tage vor der Einreise beim Gesundheitsministerium um Erlaubnis zur Einreise angesucht haben
  • Reisende, welche auf der Durchreise sind und sich dafür maximal 36 Stunden in Italien aufhalten
  • Gesundheitspersonal, das aus Arbeitsgründen einreist
  • Grenzpendler
  • Arbeitendes Personal von Unternehmen mit Rechtssitz in Italien und welche 7 Tage vor der Einreise beim Gesundheitsministerium um Erlaubnis zur Einreise angesucht haben
  • Funktionäre und Agenten der Europäischen Union oder anderer internationaler Organisationen, Diplomaten, usw.
  • Studenten, die mindestens wöchentlich pendeln
  • Sportler, welche an internationalen Wettkämpfen teilnehmen

Mit freundlichen Grüßen M.R.“

Aha. „Keine juristische Haltbarkeit“ an erster Stelle der Nachricht! Ist ja auch eine Aussage! Nachdem die gelisteten Ausnahmen auf den Fall nicht zutrafen, und die Einreise einer geimpften und negativ getesteten Person nicht explizit angeführt war, musste ich davon ausgehen, dass die Person trotz Impfung und negativem Test für 14 Tage in Quarantäne muss!

Warum beschreibe ich das alles so lang?

Weil die Antwort in zweierlei Hinsicht eine Killerantwort ist!

  • Einmal killt sie das gesamte Impfanliegen, auch die Logik des Impfens und letztlich die Bereitschaft der Menschen, sich impfen zu lassen! Denn wenn ich auch mit Impfung in den Käfig muss und alle Restriktionen erleiden muss: warum soll ich mich dann impfen lassen?
  • Andererseits ist sie der Todesstoß für jeden Wiederbeginn des Tourismus, des freien Personenverkehrs! Welcher Tourist kommt nach Südtirol und geht erst mal 2 Wochen in Quarantäne?? So können wir nie mehr neu durchstarten!

Das Absurde daran ist: all jene Personen, die eine Ausnahme in Anspruch nehmen können und weit häufiger über die Grenze hin- und herfahren, und jedes Mal ein kleines Viruslein mitnehmen können, benötigen nur einen negativen Test, der noch dazu 3 Tage alt sein darf, aber jemand, der sich für längere Zeit nach Südtirol begeben will, nach nur einem einzigen Grenzübertritt, der muss in den Käfig!

Es sind genau diese Absurditäten, die den Menschen das Vertrauen in die Politik und in die von ihr gesetzten Maßnahmen nehmen!

Nachtrag 1: Einreise als Geimpfter möglich: https://www.derstandard.de/story/2000124366762/in-welche-laender-geimpfte-und-genesene-einreisen-duerfen