Politik | Justiz

Sie kehren wieder

Der “Besenprozess” geht weiter. Die Süd-Tiroler Freiheit wird das jüngste Urteil des Oberlandesgerichtes anfechten: “Lassen uns von diesem Theater nicht einschüchtern!”
Besenplakat
Foto: STF

Wenn man schon siebeneinhalb Jahre durchgehalten hat, kann man auch weitermachen. Nach dem gestrigen Urteil gibt sich die Süd-Tiroler Freiheit (STF) kämpferisch. Am Montag bestätigte das Oberlandesgericht das Urteil des Landesgerichtes Bozen im “Besenprozess”. “Noch nicht ausgekehrt”, meldet die STF am Tag danach.

2010 hatte die STF eine Plakataktion gestartet. Unter dem Motto “Auf Italien kann Süd-Tirol verzichten” wurde der sogenannte “Kehraus” dargestellt. Die Justiz sah in dem Plakatmotiv eine Schmähung der italienischen Fahne. Seitdem wird prozessiert.

Eva Klotz, Sven Knoll und Werner Thaler wurden in erster Instanz zur Zahlung einer Geldstrafe von je 3.000 Euro verurteilt. In zweiter Instanz folgte ein Freispruch. Das Urteil wurde vom Kassationsgericht jedoch annulliert. Das Oberlandesgericht bestätigte gestern den Schuldspruch aus erster Instanz.

Noch am Montag Abend trat der Hauptausschuss der STF zusammen, um das weitere Vorgehen zu beraten. Der Beschluss fiel einstimmig: Gemeinsam mit Anwalt Nicola Canestrini wird man das Urteil des Oberlandesgerichtes anfechten. Der “Besenprozess” geht also weiter. Für die STF ist es ein “Kampf um Meinungsfreiheit”. In einer Aussendung schreiben Klotz & Co.: “Meinungsfreiheit ist wichtiger als ein Gesetz der Faschisten, und für Meinungsfreiheit lohnt es sich zu kämpfen! Wir werden deshalb den Instanzenweg entschieden weitergehen. Einschüchtern kann dieses Theater die Süd-Tiroler Freiheit nicht. Denn für die Bewegung gilt heute das, was schon 2010 galt: ‘Auf Italien kann Süd-Tirol verzichten!’.”