Politik | Europa 2019

Dorfmanns Strafauszug

Das neue Antikorruptionsgesetz sieht vor, dass alle Kandidaten und Kandidatinnen für die Europawahlen einen Strafauszug online veröffentlichen müssen.
Herbert Dorfmann
Foto: Facebook/Herbert Dorfmann
Es ist eine Premiere.
Am 9. Jänner 2019 trat das neue Antikorruptionsgesetz in Kraft. In dem Gesetz, das den klingenden Namen „spazza-corrotti“ trägt, finden sich auch Bestimmungen, die in Südtirol erstmals bei diesen Europawahlen angewandt werden.
So müssen Kandidatinnen und Kandidaten, die bei Wahlen antreten (mit Ausnahme der Wahlen in Gemeinden unter 15.000 Einwohnern) ab sofort ihren Lebenslauf und ihren Strafregisterauszug online stellen. Genau das hat die SVP jetzt auch getan.
Auf der Homepage der SVP finden sich im Bereich „Transparenz“ die Lebensläufe und die Strafauszüge von Herbert Dorfmann, Claudia Segnana, Klaus Mutschlechner, Martina Valentincic, Otto von Dellemann und von Sonia Anna Plank.
 
 
 
Die SVP hat auch in diesem Fall die Nase vorne. Denn am Freitag hatte kein anderer und keine andere Südtiroler Kandidatin diese gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Laut Gesetz haben Renate Holzeisen, Norbert Lantschner, Judith Kienzl, Monica Franch, Andrea Bonazza, Matteo Gazzini und Martine De Biasi dafür noch zwei Tage Zeit. Denn laut Bestimmung müssen die Strafauszüge zwei Wochen vor dem Wahlgang online veröffentlicht werden.
Dass sich ein Verstoß gegen diese neuen Bestimmungen nicht auszahlt, machen die im Gesetz festgelegten Strafen deutlich. Wer diese Auflagen nicht erfüllt, wird von der parlamentarischen Kontrollkommission „Commissione per la trasparenza e il controllo dei rendiconti dei partiti e dei movimenti politicimit einer Geldstrafe belegt, die zwischen 12.000 und 120.000 Euro liegt.