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Kein Kommissar

Südtirols Sanitätsbetrieb wird nicht kommissarisch verwaltet werden. Der rechtliche Rahmen erlaubt eine Nominierung durch die neue Landesregierung. Auch im Februar 2024.
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Foto: ZDF
Eine Auswirkung der Medienkonzentration ist die Tatsache, dass eine Ente in Südtirol gleich in mehreren Zeitungen und Medien deckungsgleich ausgebreitet wird. So berichten die Blätter aus dem Hause Athesia am Donnerstag einstimmig, dass der Auftrag für Generaldirektor Florian Zerzer nicht verlängert werden kann. „Sanitätsbetrieb ab Mitte Oktober unter kommissarischer Verwaltung?“, titelt etwa die Tageszeitung Dolomiten.
Dabei ist diese Frage schnell beantwortet. Es wird nicht zu einer kommissarischen Verwaltung des Südtirols Sanitätsbetrieb kommen.
 
Florian Zerzer
Amtierender Generaldirektor Florian Zerzer: Interimistisch im Amt bis zur Neuernennung.
 
 
 
Der Vertrag von Sabes-Generaldirektor Florian Zerzer verfällt mit 14. Oktober 2023. Landeshauptmann Arno Kompatscher hat angekündigt, dass eine Verlängerung dieses Auftrages oder eine Neubestellung auf jeden Fall die neue Landesregierung machen wird.
Daraus aber die Schlussfolgerung zu ziehen, dass ab Mitte Oktober der Sanitätsbetrieb von einem Kommissar verwaltet wird, ist völliger Humbug. Oder Wahlkampf.
 

Die gesetzliche Regelung

 
Die Bestimmungen sagen nämlich etwas anderes.
Im Landesgesetz vom 21. April 2017, Nr. 31 über die „Organisationsstruktur des Landesgesundheitsdienstes“ wird auch der Modus für die Ernennung des Generaldirektors festgelegt. Dort heißt es:
 
„Die Ernennung der Generaldirektorin/des Generaldirektors muss innerhalb der Ausschlussfrist von 60 Tagen ab dem ersten Tag der Vakanz erfolgen.“
 
Der erste Tag einer möglichen Vakanz ist der 15. Oktober. Demnach muss der neue Generaldirektor bis zum 14. Dezember ernannt werden. Das heißt Florian Zerzer kann auf jeden Fall bis zu diesem Datum interimistisch im Amt bleiben.
Im Landesgesetz heißt es weiter:
 
"Falls die Ernennung innerhalb dieser Frist nicht möglich ist, wird das Verfahren laut Artikel 54 Absatz 1 Nummer 5 des Dekrets des Präsidenten der Republik vom 31. August 1972, Nr. 670, angewandt." 
 
 
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Südtiroler Sanitätsbetrieb: 60 Tage erlaubte Vakanz.
 
 
In diesem Dekret werden die Befugnisse der Landesregierung festgelegt. In Absatz 5 heißt es:
 
„Dem Landesausschuß obliegen die Aufsicht und Kontrolle über die Gemeindeverwaltungen, über die öffentlichen Fürsorge- und Wohlfahrtseinrichtungen, über die Verwaltungsverbände und über die anderen örtlichen Körperschaften und Anstalten, einschließlich der Befugnis zur gesetzlich begründeten Suspendierung und Auflösung ihrer Organe. In den obgenannten Fällen und wenn die Verwaltungen aus irgendeinem Grund nicht in der Lage sind, ihre Tätigkeit auszuüben, steht dem Landesausschuß auch die Ernennung von Kommissaren zu.“
 
Im Südtiroler Sanitätsbetrieb gibt es aber weder eine begründeten Suspendierung noch eine Auflösung der Organe. Ebenso wird man nicht behaupten können, dass durch eine kurzeitige Verlängerung des Zerzer-Vertrages, der Sanitätsbetrieb nicht in der Lage ist seine Tätigkeiten auszuüben.
 

Die Neuernennung

 
Im Gegenteil: Wahlen sind einer jener anerkannten Gründe, um Fristen für institutionelle Bestellungen auch über die Bestimmungen hinaus zu verlängern. Genau das wird auch im Südtiroler Sanitätsbetrieb geschehen.
Die Landesregierung hat jetzt mit einer etwas schwindligen Interpretation die Einschreibungen für die Anwärterliste neu eröffnet. Noch vor den Landtagswahlen soll per Dekret eine neue Bewertung- und Auswahlkommission berufen und einsetzen werden. Auch weil in der bisherigen Kommission etwa der Arzt Hubert Messner sitzt, der bei den Landtagswahlen für die SVP antritt, wird man dieses Gremium neu bestücken müssen.
 
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Palais Widmann: Neue Landesregierung wird auf ihrer ersten Sitzung den neuen Generaldirektor ernennen.
 
 
Diese neue Kommission wird dann zwischen November und Dezember, die Kandidaten und Kandidatinnen bewerten. Spätesten Anfang 2024 steht damit die Liste der Geeigneten.
Man kann davon ausgehen, dass die neue Landesregierung  Ende Januar/Anfang Februar im Amt ist. Diese neue Landesregierung soll dann auf ihrer ersten Sitzung den neuen Generaldirektor des Südtiroler Sanitätsbetriebes ernennen.
Ganz ohne Kommissar.
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Salto User
Günther Alois … Sa., 12.08.2023 - 07:21

Schauen wir mal,welcher " teure" Trick dem LH Kompatscher noch einfallen wird,nur um Zerzer zu halten????Schael wird sich wehren,mit Recht! Kompatscher und Stocker haben ihn damals mit den miesesten Svp Tricks abserviert! AFFÄRE: VERSICHERUNG für die Ärzte.innen.

Sa., 12.08.2023 - 07:21 Permalink