13.000 fordern Musers Rücktritt

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Auf der Plattform change.org läuft seit einigen Tagen eine Petition, die den Rücktritt von Bischof Ivo Muser fordert. Fast 13.000 Personen haben sie bereits unterzeichnet.
Gestartet wurde die Petition vom Anwalt Sergio Cavaliere aus Kampanien. Er ist Präsident der Bewegung „Non abbiate paura“ und vertritt die Opfer sexuellen Missbrauchs durch Priester. Der Bischof sei dafür verantwortlich, dass die beiden Geistlichen Don Giorgio Carli und Don Peter Gschnitzer trotz Verurteilungen aufgrund schwerer Sexualdelikte an Minderjährigen weiterhin für die Diözese Bozen-Brixen tätig waren, heißt es in der Beschreibung der Petition.
Der zivilrechtlich verurteilte Priester Don Giorgio Carli war zuletzt von der Diözese als neuer Seelsorger ins Pustertal versetzt worden, nach heftiger Kritik hatte der Bischof die Versetzung zurückgezogen. Auch der Pfarrer Peter Gschnitzer war 2008 zu einer Strafe auf Bewährung aufgrund des Besitzes kinderpornografischer Materialien verurteilt worden. In der Petition heißt es, er habe seinen Dienst in der Diözese danach weiterhin ausgeübt.
Sergio Cavaliere und Tausende andere fordern nun den Rücktritt des Bischofs. Im Wortlaut der Online-Petition heißt es, die Diözese solle weder finanziell noch moralisch Personen unterstützen, die sexuellen Missbrauch an Minderjährigen begangen haben.
Der Theologe Martin Lintner bezeichnet die Petition auf Facebook als falsch und unseriös. Die Darstellung der Situation würde dem Aufarbeitungsprozess der Missbrauchsfälle nicht gerecht werden: „Man kann Bischof Muser Zögerlichkeit, Unsicherheit, Fehler und auch unkluge Entscheidungen zum Vorwurf machen, aber die derzeitige Kritik gegen ihn ist unangemessen“, unterstreicht er in seinem Post. Innerkirchlich sowie medial-öffentlich wisse man seit Jahren, dass Carli in Sterzing seelsorglich im Einsatz ist.
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Bitte den Link für die…
Bitte den Link für die Petition!
Antwort auf Bitte den Link für die… von Elisabeth Garber
https://chng.it/JCgwsCm2hn…
https://chng.it/JCgwsCm2hn
https://www.change.org/p/dimissioni-del-vescovo-ivo-muser-r%C3%BCcktrit…
alternativ: "change.org Bischof Muser" googeln. Ist kinderleicht, das zu finden.
Die Diözese ist (so wie ich…
Die Diözese ist (so wie ich und andere, die sich mit dem Prozess näher beschäftigt haben) davon überzeugt, dass bei Don Carli ein Justizirrtum vorliegt und dass er die Tat nicht begangen hat. Allerdings getraut sich niemand, das auch offen zu kommunzieren, denn dann würde es heißen, dass man Gerichtsurteile nicht akzeptiert. Eine tragische und leider ausweglose Situation, mit einem Opfer, das zum Abschuss freigegeben wurde: Don Carli
Antwort auf Die Diözese ist (so wie ich… von Aloisius von Gonzaga
Natürlich können Sie davon…
Natürlich können Sie davon überzeugt sein, aber solange Ihre Überzeugung nicht durch eine Neuaufnahme des Prozesses mit dem Urteil Freispruch belegt wird, ist es eben nur Ihre Überzeugung.
Antwort auf Natürlich können Sie davon… von Manfred Gasser
Das ist richtig. Eine…
Das ist richtig. Eine Wiederaufnahme anzustreben wäre sehr schwierig und würde in diesem Fall auch nichts bringen. Tatsache ist: In erster Instanz wurde er freigesprochen, in zweiter und dritter Instanz für schuldig erklärt (in der dritten mit Verjährung). In anderen Ländern gibt es, wenn man freigesprochen wird, keine zweite und dritte Instanz.
Antwort auf Das ist richtig. Eine… von Aloisius von Gonzaga
Staatsanwälte können bei…
Staatsanwälte können bei Freispruch nicht in Berufung gehen? Warum nicht, bzw. in welchen Ländern nicht? Weil in den mir am ehesten vertrauten italienischen und deutschen Rechtssystemen ist das eigentlich völlig normal. Warum sollte es das auch nicht sein? Angeklagter (bei Schuldspruch) oder Staatsanwalt (bei Freispruch) sollten beide die Möglichkeit haben Verfahrensfehler oder ZV mangelnde Berücksichtigung von Beweisen in Berufung prüfen zu lassen, oder?
In welchen Ländern gilt das nicht?
Antwort auf Staatsanwälte können bei… von Christoph Moar
USA, Kanada, Japan…
USA, Kanada, Japan. Grundsatz: Ne bis in idem.
Antwort auf USA, Kanada, Japan… von Aloisius von Gonzaga
Ah verstehe, USA etc. Nun,…
Ah verstehe, USA etc. Nun, das ne bis in idem gibt es in unseren Breitengraden glaube ich schon auch. Aber - erst sobald sie einrechtskräftiges endgültiges Urteil haben. Ein erstinstanzliches Urteil ist nicht endgültig, beide Parteien können in Berufung gehen. Dass in USA die Berufung (meistens, aber nicht immer glaube ich) nur dem Angeklagten zusteht ist eine Eigenart dort, ja. Würde davon aber nicht ableiten, dass das Modell in unseren Breitengraden, dass Berufung für beide Parteien vorsieht und nutzt, wirklich abwegig sei.?
Antwort auf Die Diözese ist (so wie ich… von Aloisius von Gonzaga
Wieso dann die 700.000 Euro…
Wieso dann die 700.000 Euro Schadenersatz an das Oper,und nicht an carli?
Man kann Bischof Muser…
Man kann Bischof Muser Zögerlichkeit, Unsicherheit, Fehler und auch unkluge Entscheidungen zum Vorwurf machen, aber die derzeitige Kritik gegen ihn ist unangemessen“
In jedem normalen Betrieb wären das Gründe genug........
Ein Rücktritt von Bischof…
Ein Rücktritt von Bischof Muser, der der katholischen Kirche in Südtirol schon erheblichen Schaden zugefügt hat, wäre durchaus angebracht, würde aber am grundsätzlichen, strukturellen Problem dieser Kirche nichts ändern, vor allem in einer Zeit,, da Papst Leo wieder die lateinische Messe eingeführt hat und die Reformen seines Vorgängers schrittweise zurücknehmen will.
Antwort auf Ein Rücktritt von Bischof… von Hartmuth Staffler
Sie können ja Latein, Herr…
Sie können ja Latein, Herr Staffler, eine lateinische Messe dürfte für Sie also kein Problem sein.
Gutachten_Dioezese-Bozen…
Gutachten_Dioezese-Bozen-Brixen_DE.pdf
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Muser muss zurücktreten…
Muser muss zurücktreten. Denn schon was er privat treibt schlägt dem Fass den Boden aus. Ein Wunder daß er sich nicht schämt.
Antwort auf Muser muss zurücktreten… von opa1950
Auch ein Bischof hat ein…
Auch ein Bischof hat ein Recht auf ein Privatleben.
Antwort auf Auch ein Bischof hat ein… von Aloisius von Gonzaga
Sie haben ja Recht,jeder…
Sie haben ja Recht,jeder soll sein Privatleben haben. Aber das Privatleben von Muser ist eklig und zum schämen. Überhaupt zum schämen für einen Mann der katholischen Kirche.
Antwort auf Sie haben ja Recht,jeder… von opa1950
Jetzt bin ich neugierig…
Jetzt bin ich neugierig geworden. Eklig und zum schämen? Was, in Gottes Namen, treibt der Bischof in seinem Privatleben?
Antwort auf Sie haben ja Recht,jeder… von opa1950
Bitte erzählen Sie, ich bin…
Bitte erzählen Sie, ich bin ganz Ohr ... und neugierig.
Antwort auf Sie haben ja Recht,jeder… von opa1950
Ich bin jetzt auch ganz…
Ich bin jetzt auch ganz neugierig geworden. Wenn sie schon behaupten, dass es "eklig und zum schämen" ist, dann bitte auch begründen. Bin jetzt ganz gespannt was für ihnen "eklig und zum schämen" ist!
Antwort auf Sie haben ja Recht,jeder… von opa1950
woher wissen Sie das. Was…
woher wissen Sie das. Was Sie behaupten, ist Rufmord.
Der springende Punkt im…
Der springende Punkt im ganzen Artikel ist der und da muss man Herrn Lintner zustimmen:
"Innerkirchlich sowie medial-öffentlich wisse man seit Jahren, dass Carli in Sterzing seelsorglich im Einsatz ist."
Ja wenn er seit Jahren seelsorglich in Sterzing im Einsatz ist, wozu jetzt die medial-öffentliche Dauerempörung, wenn er jetzt halt in Innichen anstatt in Sterzing hätte seelsorglich tätig werden sollen.
Ist die seelsorgliche Tätigkeit in Innichen ein Skandal, diejenige (seit Jahren) in Sterzing aber unbedenklich?
Die überaus Empörten sollten vom logischen Standpunkt aus gesehen, erklären warum sie nicht schon als Don Carli in Sterzing seelsorglich tätig war, Petitionen gestartet bzw. sich empört haben, jetzt unabhängig davon wie man zu Don Carli steht.
Die
.....eklig und beschämend…
.....eklig und beschämend sind opa1950, die 14.000 Unterschriften und die Gutachter, die nicht einmal die Urteile gelesen haben. Seite 314: "......Es wird festgehalten, dass sich das Urteil nicht bei den Akten befindet...." und dass es auch von der Diezöse leider nicht veröffentlicht wird.
Antwort auf .....eklig und beschämend… von laurin B.
14.000 Leute die sagen was…
14.000 Leute die sagen was sie gerne hätten sind (auch von dir) zu akzeptieren so lange Recht auf freie Meinungsäußerung gilt. Punkt.
Die Gutachter halten fest, dass das lrtztinstanzliche Urteil nicht in den Akten der Diezöse war. Heißt nicht dass es keins gibt oder man es nicht finden kann. Urteile der Kassation sind öffentlich zugänglich und die deutschen Juristen haben es schon gefunden ;-)
......"kreuzige ihn."...und…
......"kreuzige ihn."...und die Diezöse wehrt sich nicht und alle Apostel verlassen ihn.