Gesellschaft | Pressespiegel, 10. Oktober 2013

Urteilsbegründung Moroder

„Kriminelle Unsachmäßigkeit“ wird dem Vinschger Wasserkonsortium vorgeworfen. In Sachen Zugunglück in der Latschander geht die Suche nach den Verantwortlichen weiter.

Richter Walter Pelino spricht klare Worte bei der Begründung des Freispruchs von Helmuth Moroder. Im Falle der Zugtragödie in der Latschander sei klar: Den damaligen Direktor der Betreibergesellschaft der Vinschgerbahn trifft keine Schuld. Dass „Gewissenlose die minimalsten Sicherheitsvorkehrungen unterlassen würden“, konnte Helmuth Moroder nicht voraussehen, so Pelino. Nicht nur die Dolomiten greift das Thema auf, auch in der Südtiroler Tageszeitung und im Alto Adige ist Moroder abgebildet. Pelino spricht von einer „verwerflichen Praxis“ bei der Instandhaltung der Beregnungsanlage durch die Zuständigen des Konsortiums. Der Murenabgang am 12. April 2010 hätte verhindert werden können - mit dem simplen Austausch eines defekten Ventils um 20 Euro. Der Wasserwart und die Verantwortlichen des Konsortiums müssen sich im Hauptverfahren verwantworten. "Kriminelle Unsachmäßigkeit und Nachlässikgeit“ werden Konsequenzen haben, Verantwortung den Verantwortlichen also.