Gesellschaft | Mobiltelefonie

Die Minutenfalle

Die Verbraucherzentrale warnt vor versteckten Vertragsbedingungen der Mobilfunkanbieter.
handy_phone_mobile
Foto: Unsplash/John Tuesday

Laut Angebot stehen unbegrenzt Minuten zum Telefonieren mit dem Handy bereit: klingt verlockend, hat aber einen Haken. Wie die Verbraucherzentrale (VZS) meldete, beklagten sich zuletzt einige Verbraucher über ein Angebot des Mobilfunkanbieters Wind Tre, ein Tarifpaket mit Datenverkehr, SMS und unbegrenzten Gesprächsminuten. Die Nutzung unbegrenzter Gesprächsminuten unterliege dabei aber einem Detail der Vertragsbedingungen, das laut VZS „alles andere als verbraucherfreundlich und transparent“ sei.

Die Minuten seien zwar unbegrenzt, müssen aber hauptsächlich Gesprächsminuten zu Nummern desselben Anbieters sein. Werde ein gewisser Prozentsatz an Gesprächen zu Nummern anderer Anbieter überschritten, verfalle die Tarifoption der unbegrenzten Minuten und der Dienst könne – gänzlich ohne Vorwarnung – vom Anbieter eingestellt werden.

Die VZS rät in jedem Fall dazu, vor dem Abschluss von derartigen Verträgen, die Bedingungen gut zu studieren, und die Angebote am Markt zu vergleichen. Viele Verbraucher und Verbraucherinnen beklagen gerade bei Vertragsabschluss mangelnde Transparenz. Dies sei auch nicht an einzelnen Anbietern wie Wind Tre festzumachen: bei der VZS geht man von einem generellen Problem in der Branche aus.

Sehr schlecht schneiden dabei mündlich am Telefon abgeschlossene Verträge ab: nicht immer findet das, was der Telemarketer mündlich versprochen hat, auch Widerhall in den schriftlichen Vertragsbedingungen. Die VZS rät jedenfalls, neben den Vertragsunterlagen, auch Werbeflyer oder Annoncen aufzubewahren, in denen die Angebote beworben wurden.

Wer in die Minutenfalle getappt sei, dem lege man nahe, schriftlich die Unterbrechung des Diensts bzw. die Anlastung von zusätzlichen Kosten zu beanstanden. In einigen Fällen werde der Dienst nämlich nicht unterbrochen, sondern mit zusätzlichen Belastungen jenseits des Tarifpakets weiterhin durchgeführt, was schnell teuer werden könne. In der Beschwerde sollte die Anwendung des beworbenen Angebots und die Rückerstattung der zusätzlich belasteten Beträge verlangt werden.