Hindernis Highline

Slacklinen ist längst auch in Südtirol zur Trendsportart geworden. Das Balancieren auf dem schmalen dehnbaren Band erfordert Geschicklichkeit, Gleichgewicht und immer öfters auch eine gehörige Portion Mut. Denn vielen in der Szene ist die traditionelle Slackline, die knapp über dem Boden gespannt wird, nicht mehr genug – sie wollen immer höher hinaus. Wer seine Künste jedoch auf über 15 Metern Höhe unter Beweis stellen will, muss das der Landesabteilung Forstwirtschaft melden.
Wie diese mitteilt, unterliegen Slacklines ab 15 Metern Höhe dem Luftfahrtgesetz. Und so wie alle Betreiber von Luftfahrthindernissen sind Betreiber von “Highlining” – wie das Slacklinen in luftigen Höhen bezeichnet wird – verpflichtet, deren Bestehen, Errichtung und Abbau zu melden.
“In Südtirol gibt es derzeit rund 2.500 linienförmige Luftfahrthindernisse”, informiert die Landesabteilung Forstwirtschaft in einer Aussenudung. Dazu zählen Aufstiegsanlagen, Elektroleitungen und Materialkleinseilbahnen. “Und: Gurt- und Schlauchbänder, die zum Darüber-Balancieren zwischen zwei Befestigungspunkten gespannt werden”, erklärt Julia Tonner vom Amt für Forstplanung. Daher gilt: Slacklines, die auf einer Höhe von über 15 Metern gespannt werden – also “Highlines” –, müssen unter diesem Link bei der Landesabteilung für Forstwirtschaft gemeldet werden. Aber Achtung: Befinden sich Slacklines mit einer Höhe von weniger als 15 Metern außerhalb der geschlossenen Ortschaft in einer besonderen Lage und sind nicht leicht erkennbar, dann sind auch diese Luftfahrthindernisse zu melden.