Gesellschaft | Lehrerausbildung

Hü und Hott bei Sonderlehrbefähigungskursen

Einen Tag vor Beginn der Kurse ist nun alles wieder ganz anders. Zumindest für jene Grundschullehrer, die sich bereits zu den Sonderlehrbefähigungkursen angemeldet haben und die Einschreibegebühr von 2.500 Euro bezahlt haben.
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Das Deutsche Schulamt hatte im August 2013 die Ausschreibung der Sonderlehrbefähigungskurse für Lehrpersonen der Grund-, Mittel- und Oberschulen veröffentlicht. Insgesamt 467 Lehrpersonen waren zugelassen worden, die Termine für den Start der Kurse wurden festgelegt und die Teilnehmer konnten sich schon freuen, ihre “prekäre” Position möglicherweise in “fix” umzuwandeln. Unter den Anwärtern auch 111 Lehrpersonen der Grundschule, für die der Kurs morgen, 15. März starten hätte sollen. Die Anmeldungen für die Teilnahme wurden, kurzfristig genug, letzte Woche erst eröffnet, seit Montag 10. März haben sich die Lehrer für Grund-, Mittel- und Oberschule einschreiben können.

Doch, obwohl das Ministerium für Unterricht, Universität und Forschung am 6. März das offizielle Genehmigungdekret erlassen hatte, wurde der Kurs heute, genau einen Tag vor dem vorgesehenen Start, aufgrund “unerwarteter rechtlicher Unsicherheiten” für die Grundschullehrer ausgesetzt. Der Grund ist ein neues Verfahren, das vom Unterrichtsministerium eingeleitet wurde. Nun sollen die Absolventinnen und Absolventen der Lehrerbildungsanstalt (LBA), die innerhalb des Schuljahres 2001/2002 das Diplom erworben hatten, ohne Kurs von der 3. in die 2. Gruppe der Schulrangliste eingetragen werden. Das sehe eine Ministerialdekret vor und das ist nun zu prüfen, hieß es von Bozner Universitätsseite.  

Angesichts dieser jüngsten Entwicklung und der damit erneut aufgetauchten Unsicherheiten hat dieUni Bozen gemeinsam mit den Schulverwaltungen entschieden, den für morgen geplanten Start der Sonderlehrbefähigungskurse für die Lehrpersonen der Grundschule vorerst auszusetzen.

Für die 111 Lehrpersonen hat das Warten damit aber kein Ende gefunden. Die Situation bleibt weiterhin unklar. Ob das Verfahren zur Neu-Einstufung wirklich zustande kommt, bleibt zu sehen.