Rundfunkförderung ad hoc

„Es geht nicht an, dass die Landesregierung jetzt doch noch das letzte Wort hat, welche Radio- und TV-Sender und seit neuestem auch Online-Portale die Landesförderung erhalten,“ kritisiert Hansjörg Kucera. Der Präsident des Landesbeirates für Kommunikation verlangt: „Die Förderung muss nach transparenten Kriterien und einer Punktevergabe erfolgen.“ Ein im letzten Moment von Landesrat Thomas Widmann eingereichter Änderungsvorschlag stelle die Sinnhaftigkeit der Neuregelung zur Nachrichtenförderung in Südtirol in Frage.
Das sogenannte Rundfunkfördergesetz war neu zu fixieren, nachdem der Staatsrat in Rom zwei Beschlüsse der Landesregierung zu den Rundfunk-Föderkriterien für ungültig erklärte, sie „verletzen den Medienpluralismus“ und würden laut Präsident Kucera „die Voraussetzungen für ein Monopol“ schaffen. Gemeint war damit die Radionachrichtenagentur RMI, die bisher als einzige von den Förderkriterien profitierte.
Neue Förderkriterien?
Die neuen Kriterien sollten mehr Wettbewerber von Radio-, Fernseh- und Onlinenachrichten zulassen, mit Sitz und Redaktion im Landesgebiet, einer Stamm-Mannschaft von mindestens zwei Mitarbeitern mit unbefristetem Arbeitsverhältnis, weiters mit mindestens acht aktuellen lokalen Nachrichtensendungen sowie weiteren Auflagen, die für klare Verhältnisse sorgen sollen. Diese klaren Verhältnisse sind jedoch nicht gegeben, sagt Hansjörg Kucera: „Es werden zwar diese einzelnen Kriterien aufgelistet, doch kann die Landesregierung diese weiterhin abändern, denn Landesrat Widmann hat dies in seinem Änderungsvorschlag so festgelegt.“
Aufgeregte Landtagsdebatte
In der Landtagsdebatte wurde der Rundfunk-Passus (Art. 20 des Wirtschafts-Omnibus-Gesetzes) polemisch angegangen: Der grüne Landtagsabgeordnete Riccardo Dello Sbarba erinnerte daran, dass die geltende Bestimmung zur Rundfunkförderung von vielen Sendern angefochten wurde, weil es auf die RMI zugeschnitten sei; der Staatsrat habe ihnen recht gegeben. Ursprünglich seien im Gesetzentwurf genauere Kriterien vorgesehen, nun würden diese der Landesregierung anvertraut. Wenn man Information der Öffentlichkeit fördere, müsse man absolut objektiv sein. Die Beeinflussung sei auch in umgekehrter Richtung möglich: In Südtirol gebe es ein großes Informationsunternehmen, das alle Mittel nutze, um eine Finanzierung zu ergattern. Widmann solle seinen Änderungsantrag zurückziehen, die Politik müsse ihre Unabhängigkeit beweisen.
Der Freiheitliche Landtagsabgeordnete Pius Leitner meinte, die Bestimmung zur Rundfunkförderung sei zugunsten einer bestimmten Agentur. Es sei richtig, gewisse Qualitätskriterien einzuführen, aber in dieser Fassung fehlten die Details. Der Vorschlag, eine Obergrenze einzuführen, damit nicht der ganze Förderungstopf an eine Agentur geht, sei nicht aufgenommen worden.
Donato Seppi, der Abgeordnete von Unitalia, zweifelte am Sinn einer Rundfunkförderung, damit nehme man Einfluss auf die Sender, umso mehr, wenn die Landesregierung die "Qualitätskriterien" festlege.
Das bestehende Rundfunkförderungsgesetz sei auf die Förderung von "Südtirol heute" ausgerichtet, erklärte Alessandro Urzì von l'Alto Adige nel Cuore. Es sei richtig, bei der Förderung reguläre Arbeitsplätze vorauszusetzen, aber es sei gefährlich, wenn die Landesregierung die Qualitätskriterien festlege und damit entscheide, wer gefördert werde und wer nicht.
In Trient sei eine ähnliche Regelung zur Rundfunkförderung versucht worden, die der Landesregierung die Kriterien überlassen habe, berichtete die Lega Nord-Vertreterin Elena Artioli. Die Journalistenkammer habe dagegen rekurriert und Recht bekommen.
Landesrat Widmann verteidigte hingegen seine Änderung, das bisherige Punktesystem werde die Basis für die Kriterien sein, die die Landesregierung noch festlegen müsse. Den Gesamtbetrag wolle man nicht im Gesetz festschreiben, sondern jährlich im Haushalt. Der Artikel wurde in drei Teilabstimmungen mit 18 bzw. 16 Jastimmen genehmigt.