Wirtschaft | Schülertransport

Endgültiges Aus für Tundo

Der Staatsrat hat den Ausschluss des Unternehmens „Tundo“ bei der Ausschreibung des Südtiroler Schülertransportes bestätigt. Ein Rekurs der Firma wurde abgewiesen.
Schülertransport
Foto: Hannes Niederkofler
Der Staatsrat hat das Verwaltungsgerichtsurteil, mit dem der Rekurs der Firma „Tundo“ gegen den Ausschluss von der Ausschreibung des Landes für die Schülerverkehrsdienste abgewiesen wurde, bestätigt.  „Damit hat sich die Linie des Landes und die Arbeit der verantwortlichen Landesabteilungen als richtig erwiesen“, zeigt sich Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider sichtlich erfreut über das Urteil.
Die Landesabteilung Mobilität hatte im März 2021 den Ausschluss der Firma Tundo vom Verfahren für die Vergabe der Schülerverkehrsdienste verfügt. Zuvor war nach rigorosen Kontrollen der Zuschlag an die Firma Tundo für diese Dienste wegen schwerwiegender Versäumnisse und professioneller Fehler bei der Ausführung anderer Transportdienstleistungen widerrufen worden.
 
 
 
Die Schülerverkehrsdienste seien für das Land Südtirol ein besonders wichtiger Dienst: Damit sollendie  Kinder und Jugendlichen sicher und zuverlässig zur Schule und wieder zurück nach Hause gebracht werden. Laut Landesrat Alfreider sind deshalb Verlässlichkeit und Professionalität der Partner wichtig.
Der Staatsrat begründet seine Entscheidung damit, dass die Verfehlungen und Nicht-Erfüllungen der Firma „Tundo“ aus Lecce bei den Transporten von Menschen mit Behinderung für die Bezirksgemeinschaften zahlreich und schwerwiegend waren. Aus Sicht des Höchtsgerichts können die Verfehlungen nicht mit dem Covid-Notstand gerechtfertigt werden, da es bereits vor der Pandemie zu zahlreichen Ausfällen bei den Fahrten gekommen war. Weiters berücksichtigt das Gericht, dass es sich auch beim Schülerverkehrsdienst um Fahrgäste handelt, die als besonders schützenswert gelten, nämlich Kinder und Jugendliche, weshalb die verlässliche Ausführung des Dienstes umso wichtiger ist.
Die Sachverhaltsermittlung sowie die Begründungen in der Maßnahme des Ausschlusses durch die Landesverwaltung werden als vollständig und ausreichend erachtet, weshalb das Gericht auch unter diesem Gesichtspunkt die Beanstandungen des Busunternehmens Tundo abweist.