Politik | Landtag

Online-Medien in der Pflicht

Der Landtag spricht sich für die verpflichtende Moderation der Community in Südtirols Online-Medien aus. Dafür gibt es Förderungen. Die Klarnamenpflicht ist vom Tisch.
Computertastatur
Foto: Egor Oxford on Unsplash

30 Ja. Es ist ein deutliches Signal, das der Landtag diese Woche ausgesendet hat. Ohne Gegenstimme haben die Abgeordneten den Beschlussantrag abgesegnet, dank dem künftig die Moderation der Community in Südtirols Online-Medien gefördert werden soll. Damit will die Politik Hasskommentaren entgegengewirken.

Bei der Abstimmung enthalten haben sich einzig Ulli Mair und Andreas Leiter Reber. Die Freiheitlichen haben auch den Antrag nicht mit unterzeichnet – im Gegensatz zu allen anderen Landtagsfraktionen. Man solle den “fünf Hanseln”, die sich mehrere Nicknames zugelegt haben und das Diskussionsklima auf den Online-Portalen vergiften, nicht so viel Aufmerksamkeit schenken, meinte Mair. Sie appelliere vielmehr an das Verantwortungsbewusstsein der Menschen – es solle nicht die Politik vorgeben, welche Kommentare die Grenze überschreiten oder nicht.

Doch darum geht es in dem Antrag nicht. Das betonten sowohl Erstunterzeichnerin Magdalena Amhof als auch Landeshauptmann Arno Kompatscher. Die Meinungsfreiheit werde nicht angetastet. “Beleidigen, Drohen, Herabwürdigen aber haben nichts mit Meinungsfreiheit zu tun. Das sind Straftaten” und sollten nicht mit öffentlichen Steuermitteln gefördert werden, unterstrich Kompatscher.

 

Keine Klarnamenpflicht, Förderung umverteilen

 

Jene Portale, die öffentliche Medienförderung erhalten, müssen Kommentare künftig “pflichtbewusst moderieren und sorgfältig kontrollieren”, wobei für die anfallenden Spesen ein Förderbeitrag vorgesehen ist. Davon abgesehen dürfte sich – bis auf eine Musternetiquette, die der Landesbeirat für das Kommunikationswesen ausarbeiten wird – nicht allzu viel ändern. Die Registrierungspflicht für User, wie sie bereits im Landesgesetz zur Medienförderung vorgeschrieben ist, bleibt bestehen. Eine ursprünglich angedachte Pflicht, Kommentare und Beiträge nur unter Angabe des Klarnamens veröffentlichen zu können, kommt nicht. Allerdings soll ein weiterer Kontrollmechanismus zur Bestätigung der Identität der User eingeführt werden, etwa über die Angabe der Handynummer und/oder der Identitätskarte bei der Registrierung. Die genauen Details müssen noch ausgearbeitet werden und werden dann in einen Gesetzentwurf zur Abänderung des Medienförderungsgesetzes einfließen. Das soll bis Jahresende geschehen, die neuen Förderkriterien dann ab 2021 gelten.

Bereits kommende Woche steht hingegen eine andere Entscheidung in Sachen Online-Medienförderung an. Seit Langem liegt der Plan – unter anderem des Landeshauptmanns – auf dem Tisch, die Fördermechanismen zu überarbeiten. So sollen etwa die Sockelbeiträge nur mehr einmalig je Medienhaus vergeben werden – auch wenn es mehrere Online-Portale betreibt. Die dadurch frei werdenden Gelder könnten in die Förderung der Community-Moderation fließen. Anfänglich war immer davon die Rede, dass es dazu eine Gesetzesänderung durch den Landtag braucht. Doch wie Arno Kompatscher am Donnerstag verkündete, habe man sich geirrt – es reiche ein Beschluss der Landesregierung. Dieser soll bereits am Dienstag (22. September) fallen.