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Kirchen sollen für unerfüllte Gebete haften

Gebete mit Garantie: Glaubensgemeinschaften wie die evangelische und die katholische Kirche müssen für die unerfüllten Gebete ihrer Anhänger aufkommen. Andernfalls drohen ihnen Sanktionen bis hin zur sofortigen Schließung wegen "unlauteren Wettbewerbs". Schreibt der Postillon.

Einer fängt an und das Fallbeispiel wird zur Norm. So geschehen im Falle von Axel Stepnik. Es soll jetzt möglich sein, schreibt "Der Postillon", das ehrliche und unabhängige Nachrichtenblatt seit 1845, sich bei Nichterfüllung eines Gebetes an den Europäischen Gerichtshof zu wenden, um auf Erfüllung desselben zu klagen. Denn: "Glaubensgemeinschaften und Kirchen werben ihre Mitglieder mit dem Versprechen, dass ein höheres Wesen - in diesem Falle Gott - die Gebete der Gläubigen erhört. Bei Nichterfüllung dieses mündlichen Vertrages haftet daher die jeweilige Institution als Ganzes."

Axel Stepnik ist genau dieses passiert: Er bat darum, dass an seinem 30. Geburtstag ein Porsche in seiner Garage stehen möge. Nachdem dies nicht eintrat, klagte er sich durch sämtliche Instanzen bis vor den EGH. Der Postillon schreibt weiter: "Nun muss die katholische Kirche, deren Oberhaupt sich selbst als Stellvertreter Gottes auf Erden bezeichnet, dem inzwischen 34-Jährigen das gewünschte Fahrzeug (Modell 987 Boxster Spyder) innerhalb einer Woche zukommen lassen. Die Kirchen, die vergeblich für einen anderen Ausgang des Gerichtsverfahrens gebetet hatten, fürchten jetzt eine wahre Klagewelle durch enttäuschte Gläubige, deren Gebete nicht erhört wurden."

Allerdings sollten einige Kriterien bei der Klagestellung eingehalten werden, diese finden Sie im weiteren Artikel des Postillon.