Chronik | Justiz

“Wichtiges Signal für die Demokratie”

Der Rechnungshof spricht den Malser Bürgermeister Ulrich Veith in der Schadenersatzklage von knapp 24.000 Euro frei. Veith spricht von einer “großen Genugtuung”.
Ulrich Veith
Foto: LPA/Dell'Osso

“Ich bin sehr erleichtert über diese Entscheidung des Rechnungshofs und es ist für mich eine große Genugtuung, dass im Urteil anerkannt wird, dass ich mich vollkommen korrekt verhalten habe.” Die Zeilen lässt Ulrich Veith den Medien zwar nur schriftlich über die Rechtsanwaltskanzlei Thurin, Vinatzer, Zeller & Partner zukommen. Doch die Freude ist deutlich erkennbar. Der Rechnungshof hat dem Malser Bürgermeister vollen Freispruch gewährt.

 

Völlig schuldlos

 

Die Staatsanwaltschaft beim Rechnungshof hatte Veith vorgeworfen, in der Gemeinde Mals im Jahr 2014 ein unzulässiges und rechtswidriges Referendum über Pestizide abgehalten und damit unnötige Ausgaben verursacht zu haben, womit der öffentlichen Hand ein Schaden von 23.751,99 Euro entstanden sei. Diesen Betrag forderte die Staatsanwaltschaft von Veith persönlich als Schadenersatz ein.

Mitte März ist das Urteil gefallen. Heute (19. April) wurde es veröffentlicht. “Mit dem Urteil hat der Rechnungshof Bürgermeister Veith von allen Vorwürfen voll freigesprochen”, meldet Karl Zeller, der Veith gemeinsam mit seinem Kanzleipartner Stefan Thurin vertritt. Der Freispruch sei erfolgt, “nicht nur weil keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, sondern weil Bürgermeister Veith überhaupt vollkommen schuldlos ist, also auch keine leichte Fahrlässigkeit vorliegt”, präzisiert Zeller. “Daher wurde ihm sogar einen Prozesskostenersatz von 2.000 Euro zuzüglich 15% Prozent allgemeine Spesen, Mehrwertsteuer und Fürsorgebeitrag zugesprochen”.

Der Rechnungshof sei der von Zeller vorgetragenen Verteidigungslinie voll und ganz gefolgt, betont dieser: “Im Urteil wird ausdrücklich bestätigt, dass es kein wie immer geartetes Element für eine Verantwortlichkeit des Bürgermeisters gibt. Die Entscheidung der Expertenkommission, die das Referendum für zulässig erklärt hat, war für den Bürgermeister bindend und es hat kein schuldhaftes Verhalten des Bürgermeisters gegeben.”

Beachtlich sei, so Zeller, “dass der Rechnungshof sogar hinzufügt, dass die Expertenkommission der Gemeinde mit ausgewiesenen Experten in der Materie besetzt ist und ihre Entscheidung für die Zulässigkeit des Referendums gut begründet hat (Schutz der Gesundheit, Gemeindeautonomie, Berücksichtigung der negativen Gutachten der Staatsadvokatur, von Regierungskommissar und Ministerien)”.

 

Malser Bestätigung

 

“Das Thema Pestizide ist sehr komplex und sehr wichtig nicht nur für Mals, sondern auch für Südtirol und darüber hinaus. Das Urteil ist ein wichtiges Signal für die Demokratie und eine Ermutigung, auch in Zukunft die Bürger bei Themen, wo es um unsere Zukunft und jene unserer Kinder geht, verstärkt einzubinden”, lässt Veith selbst ausrichten.

In die Freude mit ein stimmt auch der Landtagsabgeordnete Diego Nicolini. “Wir haben die Nachricht des Freispruchs mit Jubel aufgenommen”, schreibt der 5-Sterne-Vertreter im Namen seiner Bewegung. “Ein Urteil, das eine Politik bestraft, die die Bürger zu Rate zieht, hätten wir nicht akzeptiert. Mals ist ein außergewöhnliches Beispiel, das mittlerweile weltweit bekannt ist und unterstützt gehört.”

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kurt duschek Fr., 19.04.2019 - 14:17

....ein wichtiges und begrüßenswertes Urteil, das in die richtige Richtung zeigt. Die Bürger sollen, dürfen und müssen mitentscheiden dürfen, vor allem, wenn es um ihre Gesundheit und die Umwelt geht.

Fr., 19.04.2019 - 14:17 Permalink