Wirtschaft | Nordic Arena

"Zu viele Wintersportstätten für zu wenige"

Johanna Kofler aus Toblach will nicht länger ungehört bleiben. Und richtet einen offenen Brief an Landeshauptmann Arno Kompatscher. salto.bz gibt ihn ungekürzt wieder.

Toblach und sein Lanfglaufzentrum. Offener Brief an LH Kompatscher

Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!

Anlässlich Ihres Schlichtungsversuchs bezüglich des Langlaufstadions vor einigen Wochen in Toblach möchte ich als nicht geladene Betroffene auf diesem Weg die bisher in den Schatten gedrängten Aspekte der Kontroverse näher beleuchten. Dazu muss ich vorausschicken, dass ich zugegeben angenehm überrascht war, als ich vor Kurzem den Medien entnahm, Sie hätten beschlossen, am Bozner Siegesdenkmal das Hannah-Arendt-Zitat: Niemand hat das Recht zu gehorchen – anbringen zu lassen.

Dieser Satz gibt zu verstehen, dass es eines jeden Pflicht ist, mitzudenken, d.h. selbst zu urteilen, ob sein Handeln allgemeingültig ist, somit als oberstes Anstandsgebot niemandem Schaden zufügt, schon gar nicht absichtlich, folglich niemanden einschüchtert, bedroht, missbraucht beherrscht, quält, schindet, knechtet, knebelt, unterdrückt, misshandelt, unterwirft!

Bezogen auf das zwielichtige, weil fragwürdig finanzierte Langlaufstadion hätte Anstand vonseiten der Initiatoren bedeutet, wenigstens gründliche Nachforschungen anzustellen. Diese hätten nämlich ergeben, dass es europaweit bereits zu viele Wintersportstätten für zu wenige Athleten gibt – man denke nur an die Anlagen, die im Zweijahrestakt allein für Olympiaden und Weltmeisterschaften neu dazukommen – in Toblach wird das Langlaufzentrum insgesamt anderthalb Tage! pro Jahr für internationale Bewerbe gebraucht, den übrigen Winter sind die Pisten als gewöhnliche Langlaufloipen für Touristen in Betrieb. Weiters wäre man verpflichtet gewesen, aufzuklären, dass anderswo für Langlaufstadien ähnlicher Grösse Instandhaltungskosten von rund 1 Million Euro jährlich veranschlagt werden, weshalb nicht wenige davon brachliegen, weil die bestenfalls kärglichen Einnahmen durch die Loipenmaut die Ausgaben niemals auch nur annähernd decken können.
Sogar Reinhold Messner – und ihm kann man nun wirklich nicht Systemkritik andichten – hat die ständig wachsende Zahl an Sporteinrichtungen beanstandet und, soweit ich mich erinnere, deren insgesamt vier europaweit! als Austragungsorte sportlicher Grossveranstaltungen für völlig ausreichend befunden.

Diese hätten nämlich ergeben, dass es europaweit bereits zu viele Wintersportstätten für zu wenige Athleten gibt – man denke nur an die Anlagen, die im Zweijahrestakt allein für Olympiaden und Weltmeisterschaften neu dazukommen – in Toblach wird das Langlaufzentrum insgesamt anderthalb Tage! pro Jahr für internationale Bewerbe gebraucht.


Und kurze Zeit nach Fertigstellung der Toblacher Nordic Arena hatte Ministerpräsident Mario Monti als eine der ersten Massnahmen seiner Regierung der Sommerolympiade 2020 in Rom dezidiert die Absage erteilt mit der Begründung, dem Steuerzahler die horrenden Kosten dafür nicht zumuten zu können!
Ja sogar Ihr Vorgänger hatte wenig später dankend abgelehnt, als ein Trentiner Politiker sich mit Olympia-”Visionen” beschäftigt hatte und dafür Südtirol miteinbeziehen wollte!
Derweil die Gehorsamen unter den Mitgliedern des TV-Toblach, einem im Verhältnis kleinen Verein, unzumutbare Geldforderungen allein für den Bau des Stadions in fünf Jahresraten abzustottern hatten!

Dank? eines ineinander verschachtelten Gesetzes – teils offiziell, teils informell – von dem kein Mitglied des Tourismusvereins je in Kenntnis gesetzt, stattdessen verschlagen und hinterlistig ahnungslos in die Falle gelockt und ohne Vorankündigung vor vollendete Tatsachen gestellt wurde. Diskussion war nicht erlaubt, kompromittierende Fragen nicht zugelassen, dafür wurde mit der Brechstange vorgegangen.

Anstand hätte erfordert, einschneidende Veränderungen, so die Verpflichtung zur Finanzierung von Grossbauten, wie sie in der Geschichte der Tourismusverwaltung Toblach nie vorgekommen sind, frühzeitig zu kommunizieren und wenigstens die freie Wahl zu ermöglichen, anstatt jeden Ausweg, Ausstieg oder Rückzugsmöglichkeit durch Tricks und Klauseln absichtlich zu versperren. Die nächste Gefahr nun, dass das Langlaufstadion – man bedenke die Formulierung des Gesetzestextes: Errichtung von touristischen Infrastrukturen jeglicher Art! sozusagen bis ins Unermessliche! ohne Obergrenze! – als willkommener Lückenfüller bzw. Arbeitgeber für auftragsschwache Bau- und Handwerksbetriebe in wirtschaftlich klammen Zeiten, sich wie eine Krake bis nach Alttoblach vorfressen und Schritt für Schritt die Häuser schlucken könnte, die, einmal mehr in Abstotterrunden gefangen – nebst empfindlich höherer staatlicher Abgaben und seit Jahren sinkender Wertschöpfung – schleichend in den Ruin getrieben würden. Und um ganz sicherzugehen, hatte man dem TV d.h. den Mitgliedern noch eine Tourismus Toblach G.m.b.H. bis zum 31. Dezember 2050! untergejubelt, die, ich zitiere: folgende Tätigkeiten zum Zweck hat: den Bau, die Führung, die Vermietung von Liegenschaften, sowie von Sportanlagen und touristischen und gastgewerblichen Infrastrukturen: honi soit qui mal y pense!
Alkibiades fragte einst Perikles: “Onkel, lehre mich das Gesetz.” Und Perikles antwortete: “All das, was, wer verwaltet, beschliesst und zu Papier bringt, man laut Vereinbarung tun und nicht tun darf, nennt man Gesetz”. Und weiter: “All das, was man jemanden zwingt zu tun, ohne zu überzeugen, indem man dies aufschreibt oder auf andere Weise, nennt man nicht Gesetz, sondern Gewaltherrschaft, Einschüchterung und Unterdrückung”.

Piero Calamandrei, einer der Väter der in der zivilisierten Welt hochangesehenen italienischen Verfassung seit 1948, hatte in einem Aufsatz eindringlich beschrieben, wie Gesetzgebung während des Faschismus Usus, Pardon, Abusus war: es gab zwei Rechtsordnungen: eine offizielle, die sich in den Gesetzen ausdrückte, zur Wahrung des Scheins, plus eine offiziöse, der offiziellen entgegengesetzt, aber in diesselbe ineinander verkeilt und dominiert von der Partei. Institutionen dienten damit Menschen anstatt umgekehrt, also das extreme Gegenteil republikanischer Prinzipien. Sie haben nun, Herr Landeshauptmann, das Toblach betreffende Gesetz als seriös geprüft bezeichnet, ich dagegen sehe Parallelen zur Beschreibung von Calamandrei.

Ich hatte eigentlich – zugegeben vermessen nachträglich – gehofft, Sie würden uns vielleicht helfen, die uns untergeschobenen “Schulden” wenigstens jenen anzulasten, die sie verursacht haben. Die Welt steht kopf! Jenen, die sich zur Wehr setzen, weil sie sich betrogen fühlen, werden kurzerhand die Bankkonten gepfändet, seit bereits einem halben Jahr, eine Demütigung und Blossstellung ohnegleichen, die Menschen- und Kreditwürdigkeit auf das Äusserste geschädigt, beschuldigt ohne Schuld! Behandelt wie Verbrecher, ja schlimmer! Die Geschädigten sind wir! Daran führen weder Sophisterei noch Rabulistik oder rhetorische Akrobatik vorbei! Freiwilligkeit muss ein unumstössliches Prinzip in einem Rechtsstaat sein!

Ich hatte eigentlich – zugegeben vermessen nachträglich – gehofft, Sie würden uns vielleicht helfen, die uns untergeschobenen “Schulden” wenigstens jenen anzulasten, die sie verursacht haben

Gleichwohl verlangen Sie Einsicht von uns! Aber Fair Play sollten Sie woanders fordern! Diesen Gehorsam können wir leider nicht leisten!
Dann wäre das Hannah-Arendt-Zitat: Niemand hat das Recht zu gehorchen Makulatur, inhaltsloses Geschwafel.
Und sollte der Satz in Zukunft dennoch am Bozner Siegesdenkmal als Mahnung weitum sichtbar sein, dann würden Sie hinzufügen lassen müssen: Achtung! Leere Phrase! Wortgeklingel! Zum Nach-Denken ungeeignet!
Mit-Denken unerwünscht!

Johanna Kofler, Toblach

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Willy Pöder Mo., 28.07.2014 - 17:02

Liebe Frau Johanna, der Fall Nordic Arena ist nur einer von vielen, der dem politischen Ausklang der loisianischen Epoche zuzuordnen ist: Verschwendung materieller Güter bei gleichzeitiger Schädigung von Mitmenschen. Ein unverkennbarer Kapitalist unterm Deckmantel eines St. Martin. Was Eigenliebe und Nächstenliebe ist, das hat - so noch Bedarf hierfür bestünde - der Rentenskandal zweifelsfrei geklärt. Und was sagt Rosa Thaler dazu? "Ich bin mir keiner Schuld bewusst. Ich habe nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt." Das sagen immer alle, die unter Beschuss geraten. Oder die andere Variante: Sie wissen ganz einfach von nichts.
Na gut. Nun erwartet die Gesellschaft dasselbe vom Staatsanwalt. Auch er möge nach bestem Wissen und Gewissen handeln. Irgendwann wird sich dann zeigen, wessen Wissen und Gewissen im Resultat rechtens war.
In der Wirtschaftsethik gilt, individuelles Gewinnstreben darf nicht zur Schädigung anderer führen. Ein Prinzip, das man in Südtirol in der Vergangenheit nur allzu oft in die Ecke gestellt hat - auch, aber auch nicht nur in Toblach.

Mo., 28.07.2014 - 17:02 Permalink