Wirtschaft | Geld zurück

Familie erhält 250.000 Euro von Lehman-Brothers zurück

Ein schönes Weihnachtsgeschenk: Eine Familie klagt erfolgreich auf Rückerstattung ihres investierten Vermögens. Das Gericht verurteilt die Bank zur Zahlung, weil die Finanzoperation außerhalb der reglementierten Geschäfte geschah.

Die Fälle häufen sich so langsam, sagt Walter Andreaus von der Südtiroler Verbraucherzentrale. Nach der großen Pleite der Lehman-Brothers-Bank im Jahr 2008 und dem gewaltigen Echo in Form einer internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise, hätten die Sparer jetzt recht gute Chancen, ihr verlorenes Geld zurückzukriegen.

So wie im Fall einer Familie, die mit Hilfe von Anwalt Massimo Cernaglia, dem Rechtsberater der Verbraucherzentrale die Summe von verlorenen 200.000 Euro erfolgreich einklagen konnte. Die Investition in Lehman-Brothers-Wertpapieren wurde von einer großen nationalen Bank getätigt; diese Bank muss nun das investierte Geld mit Zinsen, Aufwertung und den Rechtskosten zurückzahlen: beinahe 250.000 Euro.

„Die Richter fangen an, bei solchen Vermittlungsvorgängen genauer hinzuschauen. Mittlerweile prüfen die Gerichte sehr genau, wo die Banken ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind und wo nicht,“ weiß Andreaus. Genau das ist die Begründung des römischen Gerichts für das Urteil: So wurde der Verstoß gegen die Verhaltensregeln durch die Bank als maßgeblich bewertet hat, da sie die SparerInnen nicht vollständig darüber aufgeklärt hat, dass die Finanzoperation außerhalb der reglementierten Märkte stattfinden würde.

Auch im vergangenen Juni konnte ein Bürger der sich an die Verbraucherzentrale gewandt hatte, einen  wichtigen Sieg in Sachen Lehman-Brothers-Wertpapiere erringen. Damals war es eine Raiffeisenkasse im Pustertal die dem Kunden erlaubt hatte, sein Vermögen zu 80% in eine einzige Anlageform zu investieren. Die Dimension der Anlage sei absolut unangemessen gewesen, befand das Landesgericht Bozen nach drei Jahren Prozessführung. Der Bankkunde erhielt sein Geld, verzinst, zurück.

Die Sparer können ruhig mutiger werden und klagen, meint Walter Andreaus, die Chancen stünden nicht schlecht. In Kürze wird das Urteil auf der Internetseite der Anwaltskanzlei von Rechtsanwalt Prof. Massimo Cerniglia vollständig einsehbar sein unter: www.studiolegalecerniglia.it.