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„Im Geist der Kollegialität“

Die entscheidende Verhandlung um die Frage, ob das Einkaufszentrum Twenty weiterhin offenbleiben kann, wurde jetzt am Verwaltungsgericht um zwei Monate verschoben.
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Foto: twentybz.it
Der Mann ist allein von der Erscheinung her eine Wucht. Beginnt der Paduaner Rechtsanwalt Guido Zago zu sprechen, so strahlt der Mann unweigerlich fachliche Autorität und Kompetenz aus. Zago ist zusammen mit seinem Brunecker Berufskollegen Christof Baumgartner das Gesicht des erfolgreichen Kampfes der Aspiag GmbH gegen das Bozner Einkaufszentrum Twenty.
Dem Despar-Großverteiler und seinen Anwälten ist es gelungen nach einem fast zehnjährigen Rechtsstreit ein rechtsgültiges und umsetzbares Urteil in letzter Instanz zu erreichen, dessen logische und rechtliche Konsequenz die Schließung des Bozner Einkaufzentrums Twenty sein müsste. Immerhin ist zuerst das Bozner Verwaltungsgericht und im Herbst 2022 dann auch der Staatsrat zum Schluss gekommen, dass der Bau und die Erweiterung des Twenty nicht rechtens waren.
 
 
 
Doch die Gemeinde Bozen und die Landesregierung - noch in der Durnwalder-Ära aber auch unter Arno Kompatscher - mitverantwortlich für die alles andere als astreine Genehmigungsprozedur, haben beschlossen einen anderen Weg einzuschlagen. Man will nachträglich mit einem öffentlichen Wettbewerb jene Verfehlungen sanieren, die in den Urteilen beanstandet wurden. So will man jetzt - fast zehn Jahre nach der Eröffnung des Einkaufszentrums- eine öffentliche Markterkundung und Standortbestimmung nachholen.
Die Landesregierung hat am 18. Oktober 2022 einen entsprechenden Beschluss gefasst, der vorsieht, dass die zuständigen Ämter innerhalb 180 Tagen eine Ausschreibung vorbereiten sollen.
Gegen diesen Beschluss hat die Aspiag GmbH beim Bozner Verwaltungsgericht Rekurs eingereicht. Die entscheidende Verhandlung war ausgerechnet auf den Faschingsdienstag angesetzt. Doch sie fand gestern in der Gerstburg erst gar nicht statt.
Denn Guido Zago hat vergangene Woche dem Gericht schriftlich mitgeteilt, dass er „aus unerwarteten persönlichen Gründen an diesem Tag bei der Verhandlung nicht anwesend sein kann und deshalb um eine Vertagung ersuche“.
Über diese Vertagung wurde am Dienstag am Verwaltungsgericht kurz verhandelt. „Preso atto che all’odierna udienza i legali delle altre parti, per affermato spirito di collegialità, hanno prestato il proprio assenso al rinvio richiesto“, heißt es in der offiziellen Verfügung des Verwaltungsgerichts.
Das Gericht hat die Verhandlung auf den 4. April 2023 vertagt.