Umwelt | Gericht

Malser Volksabstimmung ungültig

Paukenschlag im Fall Mals: Das Bozner Landesgericht erklärt die Volksabstimmung zum Pestizidverbot für ungültig.

Update: Die Malser kommen nicht zur Ruhe. Zwei Monate nachdem der Malser Gemeinderat mit einer  Pestizid-Verordnung das Ergebnis der Volksabstimmung vom Sommer 2014 umsetzte, wird diese nun gerichtlich als ungültig erklärt. Am Dienstag wurde ein Urteil des Landesgerichtes Bozen zur Klage von 140 Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Mals veröffentlicht, das den Klägern auf ganzer Länge Recht zu geben scheint. Richter Simon Tschager beantwortet die bereits vor der Volksabstimmung über den Bozner Anwalt Arthur Frei eingereichte "Klage auf Feststellung der Ungültigkeit einer in der Gemeinde Mals eingeleiteten einführenden Volksabstimmung" mit folgendem Urteil:

"Es wird festgestellt und erklärt, 

  1. dass das „Promotorenkomitee für eine pestizidfreie Gemeinde Mals“ keinen Rechtsanspruch auf Abhaltung der streitgegenständlichen Volksabstimmung (Fragestellung laut Antrag eingebracht bei der Gemeinde Mals am 26.08.2013 Protokoll Nr. 3887) hatte; 
  2. dass die vom „Promotorenkomitee für eine pestizidfreie Gemeinde Mals“ mit dem Antrag vom 26/08/2013 (Protokoll Nr. 3887) vorgelegte Fragestellung zur Volksabstimmung unzulässig ist; 
  3. dass in der Folge der Beschluss der Kommission für Abstimmungen der Gemeinde Mals vom 05/12/2013 und die darauf folgenden Akten, Maßnahmen und Handlungen der streitgegenständlichen Volksabstimmung - und zwar bis einschließlich Kundmachung des Bürgermeisters der Gemeinde Mals über den Ausgang der Volksabstimmung vom 05/09/2014 Prot. 3881 und Mitteilung gemäß Art. 34 der „Verordnung zur Durchführung von Volksabstimmungen“ der Gemeinde Mals - allesamt ungültig und folglich rechtsunwirksam sind.“

Genugtuung zum Urteil kam am Dienstag Abend vom Südtiroler Bauernbund. Der sieht es als Bestätigung, dass der Weg der Volksabstimmung, den die Gemeinde Mals trotz zahlreicher Bedenken gegangen ist, der falsche war. „Nun sind alle, besonders aber die Gemeinde Mals, gefordert, wieder ‚zusammenzufinden’, das Gespräch zu suchen und die Gräben wieder zuzuschütten, statt neue aufzureißen“, heißt es in einer Aussendung des Bauernbundes. 

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ohne mit Di., 24.05.2016 - 19:17

Malser Bauern, hurra, das ist eure Stunde!!! Traktort so schnell wie möglich aus euren steuerbefreiten Villen und spritzt die Gifte in die Landschaft so lang ihr wieder könnt. Damit die Umwelt nicht zugrunde geht.

Di., 24.05.2016 - 19:17 Permalink
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Ein Leser Mi., 25.05.2016 - 07:42

Antwort auf von pérvasion

Die Einschränkungen und Verbote konnten mit diesem Urteil auch nicht aufgehoben werden, da es in dieser Sache nur um die Rechtmäßigkeit der Volksabstimmung ging. Das Verfahren ist ja aus dem Jahr 2014 und Dank der langsamen Mühlen der Justiz kommt es erst jetzt zum Urteil.
Die Abstandsverordnung ist ja erst "frisch". Vielleicht wird ja dagegen auch geklagt, dann wird man in 2-3 Jahren auch sehen, ob sie rechtmäßig ist, wie Bürgermeister Veith behauptet (was er, die Promotoren und deren "Rechtsexperten mit richterlicher Befugnis" übrigens auch über die nun illegal erklärte Volksbefragung gesagt haben)

Mi., 25.05.2016 - 07:42 Permalink
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ohne mit Sa., 28.05.2016 - 18:31

Antwort auf von pérvasion

In Metaphern denken, Pervasion, nicht mit dem Brett vor Augen! Der message ist eindeutig, und vom Bauernbund forciert: raus und weiterspritzen! Das sind unsere Bauern: spritzen, spritzen, spritzen. Und erst wenn sie sich in dieser beschissenen Rolle selbst nicht mehr gefallen, weil wir als Kunden ihnen immer wieder den Spiegel vorhalten, werden sie irgendwann aus der Gülle steigen wollen.

Sa., 28.05.2016 - 18:31 Permalink
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Peppi Stecher Di., 24.05.2016 - 19:57

Paukenschlag würde ich so nicht sagen. Der Unterfertigte hat im Gemeinderat 2000 gefühlte Male mündlich und auch schriftlich für´s Protokoll festgehalten, dass Regierungskommissar, Landeshauptmann, Gemeindeaufsicht und Staatsadvokatur schriftlich darauf hingewiesen haben, dass die Volksbefragung so nicht halten wir. Wollen und dürfen sind eben zwei paar Schuhe.

Di., 24.05.2016 - 19:57 Permalink
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Alfonse Zanardi Di., 24.05.2016 - 20:53

Na, wer hätte sich denn das gedacht: Ein Gemeinderat beschliesst gegen besseres Wissen mit einer Volksbefragung im Rücken Regelungen, die vollständig ausserhalb seiner Kompetenz liegen. Und was geschieht? Die Unrechtmässigkeit der Beschlüsse wird bei Gericht festgestellt.
Hier wurde wieder das vermeintliche Wundermittel "direkte Demokratie" bemüht. Das Ergebnis - zurück zum Start, alles ungültig - war absehbar.
Und, sind wir uns ehrlich: haben wir im Moment nicht wesentlich relevantere Probleme als Pestizide oder Glyphosate? Oder wie hier schon von anderen festgehalten wurde:
"Die ganze Natur ist seit jeher Chemie."

Di., 24.05.2016 - 20:53 Permalink
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alfred frei Mi., 25.05.2016 - 16:20

es fehlt Punkt > 4) dass weiters in der Folge die Malser Bürgerinnen und Bürger aufgefordert sind, innerhalb 30 Tage ihre seinerzeit getätigte Abstimmung im Gemeindehaus zurückzunehmen und dabei feierlich zu erklären, dass sie sich niemals mehr an einer Volksabstimmung beteiligen werden, inklusiv die beratende Volksbefragung Flughafen am 12. Juni 2016.

Mi., 25.05.2016 - 16:20 Permalink
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Peppi Stecher Sa., 28.05.2016 - 19:22

Antwort auf von Hans P.

Demokratie heißt halt auch, die Rechtsstaatlichkeit anzuerkennen. Auch wenn sie einem oft unverständlich ist. Und dass Geld die Welt regiert ist schon so alt wie das Geld und die Welt.
In diesem speziellen Fall hätte die Gemeindeverwaltung und das Promotorenkomitee wohl einmal mehr nachdenken oder in sich gehen sollen, anstatt sich von Populisten treiben zu lassen.
Jetzt hinterher den Bauernbund und/oder gar den Richterspruch kritisieren, sagt eigentlich viel über das Demokratieverständniss von gar einigen aus.

Sa., 28.05.2016 - 19:22 Permalink
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Erwin Demichiel Mi., 25.05.2016 - 18:31

Ohne Ironie gönne ich dem Bauernbund diese Genugtuung: die Zeiten, die er durchmachen muss sind echt hart - zahllose unübersichtliche Baustellen. Und jetzt ist diese Kirche halt wieder im Dorf.
Es wurde festgestellt, dass da zwei nicht verheiratete Leute ein Kind gemacht haben - illegal eben, durften sie gar nicht. Das Kind ist aber trotzdem gesund und munter unterwegs, wächst heran, lernt viel, eine Menge Leute haben eine ziemlich große Freude mit ihm und seine Zukunft ist vielversprechend.
Die Wege des Herrn sind wirklich unergründlich.

Mi., 25.05.2016 - 18:31 Permalink