Stipendium: Einkommensgrenze angehoben

Am 24. Juni wurde gehandelt und beschlossen. Mehr StudentInnen sollen in den Genuss von Stipendien kommen. Die Einkommensgrenze von 30.000 Euro wird angehoben.

Die Kriterien sind zwei: Wirtschaftliche Bedürftigkeit und der Studienerfolg der Antragsteller entscheiden über die Studienbeihilfen des Landes Südtirol.

Studierende an Universitäten, Fachhochschulen oder diesen gleichgestellten Einrichtungen können sich bewerben, die Beihilfen werden über öffentliche Wettbewerbe vergeben.  Für das Studienjahr 2014/15 werden 1638 Studienbeihilfen für Studierende an Universitäten und Fachhochschulen außerhalb Südtirols und 604 Beihilfen für in Südtirol Studierende ausgezahlt.

Dotiert sind die Studienbeihilfen mit je 5.800 Euro, insgesamt werden 13 Millionen Euro vom Land ausgeschüttet. Angehoben, und das ist neu, wurde die Einkommensgrenze: Von 30.000 auf 32.000 Euro. Doch Vorsicht, heißt es aus der Südtiroler HochschülerInnenschaft: "Es zählt das bereinigte Einkommen, nicht das effektive. Und natürlich ist ist die Höhe der Studienbeihilfe gestaffelt. Sie beträgt zwischen 1.400 Euro und 5.800 Euro", so Laura Speicher.

Die Anträge für Studienbeihilfen werden ausschließlich online über den E-Government-Service https://forms.egov.bz.it/studienbeihilfe abgewickelt. Angesucht werden kann ab Mitte August (genauer Termin wir noch bekanntgegeben). Die Einreichfrist endet am 31. Oktober 2014.

Nachholbedarf haben Südtirols Behörden gegenüber ihren Studenten wohl doch. Informativ und umfangreich zeigt sich die österreichische Homepage für Studienbeihilfen. Auf salto.bz wünschte sich Martin Fink von der Südtiroler HochschülerInnenschaft schon im Dezember 2013:  Rechtzeitige Benachrichtigung über die Höhe der Studienbeihilfe über Bürgerkarte und Onlineansuchen. "Somit könnten die Studierenden ihr Studienjahr zumindest  finanziell besser planen“, sagt Fink.

Informationen über Gelder und Studium auf www.asus.sh