Gesellschaft | Personalgesetz

Öffentliche Stellen auch für Ausländer

Revolution in der öffentlichen Verwaltung: Laut dem Entwurf zum Personalgesetz können nun auch Nicht-EU-Bürger in den öffentlichen Dienst aufgenommen werden.

Für SüdtirolerInnen war er zumindest in den vergangenen Jahrzehnten ein Garant für sichere Jobs unter guten Arbeitsbedingungen. Für die meisten Nicht-EU-Bürger ist der öffentliche Dienst dagegen bis heute Sperrgebiet. Doch die vielen Revolutiönchen, die Landesrätin Waltraud Deeg nun mit ihrem Personalgesetz startet, bringen auch in diesem Bereich eine längst überfällige Neuerung. „In den Dienst des Landes und der Körperschaften laut Artikel 1 können unter Beachtung der geltenden Rechtsordnung auch Bürger und Bürgerinnen von Staaten aufgenommen werden, die nicht der Europäischen Union angehören“, heißt es im Artikel 10 des Gesetzesentwurfes, der nun vom Landtag behandelt werden muss.

Bislang arbeiten zwar gerade im Bereich der Pflege zahlreiche MigrantInnen auch in öffentlichen Strukturen. Doch bislang sind sie dort Mitarbeiter zweiter Klasse, die meist über Genossenschaften und als Freiberufler in den öffentlichen Betrieben beschäftigt wurden. Wie viel weniger Rechte und Schutz als Einheimische sie dabei haben, zeigte sich erst im vergangenen Jahr im Krankhaus Bozen. Dort wurden viele Verträge von KrankenpflegerInnen aus Ländern außerhalb der EU trotz ihrer jahrelangen Erfahrung nicht mehr verlängert, um Platz für Abgänger der Claudiana zu machen.

Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung für Nicht-EU-Bürger

Das sollte sich nun auch auf Drängen von Brüssel ändern. Denn eine EU-Richtlinie schreibt schon seit Jahren vor, dass Stellen im öffentlichen Dienst sowohl EU-Bürgern als auch Nicht-EU-Bürgern mit langfristiger Aufenthaltsberechtigung offenstehen. Laut Corriere dell’ Alto Adige arbeitet die Sechser-Kommission derzeit zusätzlich an der Beseitigung der zweiten großen Hürde, die Ausländern bislang den Zugang zum öffentlichen Dienst versperrt: der Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung. Derzeit liege bereits eine Durchführungsbestimmung beim Ministerrat in Rom auf, die auch den neuen BürgerInnen des Landes eine Erklärung ermöglicht. Teilweise wird diese aber auf Anfrage auch derzeit schon vom Gericht ermöglicht, zitiert der Corriere Senator Francesco Palermo.

Wenig überraschend ist die dort wiedergegebene Reaktion der Freiheitlichen: Fraktionssprecher Pius Leitner kündigt bereits mehrere Änderungsanträge an, um den Artikel in der Personalreform zu streichen: „Wir können uns nicht immer Europa und dem italienischen Staat beugen“, sagt er. „Wenn wir keine Möglichkeit haben, uns selbst zu verwalten, hat diese Autonomie keinen Sinn mehr.“