Kompromiss bei Kündigungsschutz

Am 30. Juni läuft der Covid-19 bedingte Kündigungsschutz für Mitarbeiter in großen Industriebetrieben und im Bauwesen aus. Ab 1. Juli dürfen diese Betriebe, sofern sie nicht von der Lohnausgleichskasse Gebrauch machen, bestehende Arbeitsverhältnisse auflösen. Der Kündigungsschutz bleibt hingegen bis zum 31. Dezember für jene Betriebe bestehen, die weiterhin die staatlichen Hilfen der Lohnausgleichskasse beziehen.
Diese Entscheidung bestätigt der italienische Ministerrat am späten Montagabend im Rahmen der Diskussionen zum Gesetzesdekrets “Sostegni-bis”. Zuvor hatte Arbeitsminister Andrea Orlando (PD) eine automatische Verlängerung des Kündigungsschutzes bis zum 28. August für jene Betriebe vorgeschlagen, die noch im Juni von der Lohnausgleichskasse Gebrauch machen. Vor allem Lega und Confindustria hatten sich vehement gegen diese automatische Verlängerung des Kündigungsschutzes gestellt und so einen Kompromiss im Ministerrat erreichen können: Kündigungsverbot bis zum 31. Dezember für Betriebe mit Mitarbeitern, die auch nach dem 30. Juni weiterhin die staatlichen Hilfen der "cassa integrazione gratuita" beziehen. Alle anderen Betriebe dürfen ab Juli bestehende Arbeitsverhältnisse wieder auflösen.
Für kleine und mittlere Betriebe sowie Betriebe im Dienstleistungssektor greift der Kündigungsschutz bis Ende Oktober.
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