Geld fürs Kinderkriegen
Bis zu 20.000 Euro soll ein zinsloses Familiengründungsdarlehen betragen, das der Landtagsabgeordnete der BürgerUnion, Andreas Pöder, per Gesetz in Südtirol einführen will. Anspruch darauf sollen verheiratete oder in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebende Paare erhalten. Mit jedem Kind, das in dieser Familie zur Welt kommt oder adoptiert wird, soll sich der Betrag, der zurückzuzahlen ist, verringern.
Pöders Gesetzenwurf wird heute (26. April) von der 4. Gesetzgebungskommission des Landtags behandelt. Darlehensberechtigt sollen EU-Bürger sein, die höchstens 40 Jahre alt sind und ihren ständigen Wohnsitz in Südtirol haben. Mindestens einer der Ehepartner muss nachweislich seit zehn Jahren ununterbrochen im Land leben. Im Regelfall beträgt das zinslose Darlehen 15.000 Euro auf zehn Jahre, für Paare, die in strukturschwachen Gebieten wohnen, erhöht es sich auf 20.000 Euro. Kommt in der Familie frühestens neun Monate nach Erhalt des Darlehens ein Kind zur Welt oder wird eines adoptiert, dann zahlt das Paar 5.000 Euro weniger zurück. Bei drei Kindern sinkt der Tilgungsbetrag auf Null, de facto wird das Familiengründungsdarlehen dann zu einem Beitrag ohne Rückzahlungspflicht.
Damit das vom Land zur Verfügung gestellte Geld auch wirklich der Familiengemeinschaft zu Gute kommt, müssen die Familien die Ausgaben belegen. Für Beträge, die nicht im Sinne des Gesetzes ausgegeben werden, sind Zinsen zu zahlen.
Mit im Gesetzentwurf vorgesehen ist auch ein spezielles zinsfreies Darlehen für Alleinerziehende mit einem oder mehreren Kindern in der Altersklasse bis zu 15 Jahren. Beide Darlehensformen sollen aus eigenen, zu gründenden Rotationsfonds finanziert werden.