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Familiengeld für alle?

Das Verfassungsgericht streicht die diskriminierende Ansässigkeitsklausel zur Erlangung des Familiengeldes, die SVP führt sie wieder ein.
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Foto: Salto.bz

Noch im Juni kam die Meldung aus Rom: Nicht-EU-Bürger können aufatmen, das Verfassungsgericht hat die fünfjährige Ansässigkeitsklausel zur Erlangung des regionalen Familiengeldes gekippt. In einem Urteil im vergangenen Jänner hatte das Verfassungsgericht festgestellt: Für soziale Fürsorge darf die fünfjährige Ansässigkeit keine Voraussetzung sein, das widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz. Alle Bürger seien vor dem Gesetz gleich, somit werde Artikel 3 der Verfassung verletzt, befand das Gericht.

Nun ist es wieder anders: Über einen Beschlussantrag durch die Senatoren Karl Zeller und Hans Berger im römischen Parlament wurde die Ansässigkeitsklausel wieder eingeführt.

Wie das, wenn man damit ganz klar gegen die Verfassung verstößt? “Wir haben im Vorfeld mit der römischen Justizbehörde Gespräche geführt”, sagt Regionalassessorin Martha Stocker, "und es wurde uns gesagt, dass eine Ansässigkeitsklausel, die angemessen ist, durchaus gelten kann.” So kam es zu den neuen Bestimmungen, die nun vorsehen, dass jene Familien Unterstützung von Seiten der Region erhalten, die ihren Wohnsitz seit mindestens 2 Jahren in der Region Trentino-Südtirol haben bzw. mit einer Person verheiratet sind, die diese Voraussetzungen erfüllt. Für EU-Bürger gilt jedoch: We seinen Arbeitsplatz in der Region hat, dem steht das Familiengeld zu, auch wen er hier keinen Wohnsitz nachweisen kann.

Damit kehrt die Ansässigkeitsklausel für Nicht-EU-Bürger durch die Hintertür wieder zurück, wenn auch vorerst nur die zweijährige. “Doch wir wollen im Herbst wieder auf die 5 Jahre hinauf,” sagt Stocker, “es ist deswegen notwendig, weil eine Stabilität für die Menschen im Land wichtig ist, die Akzeptanz der Gesamtheit muss berücksichtigt werden.” Sie verstehe, so Stocker, dass es für Nicht-EU-Bürger insgesamt schwieriger sei, sie verdienten weniger und ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen, sei kaum möglich. Trotzdem findet die Regionalassessorin eine Hürde sinnvoll, die zeigt, dass es den Nicht-EU-Bürgern ernst ist mit ihrer Absicht im Land zu bleiben. “Darauf, dass jetzt wieder ein Bürger gegen diese Klausel vor dem Verfassungsgericht klagt, sind wir gefasst. “

Dass dieser wieder Recht bekommen könnte, zeigt ein weiteres Urteil, das in den letzten Tagen im Friaul ergangen ist. Dort befand das Verfassungsgericht, dass die Ansässigkeit zwar ein Kriterium darstellen kann, um Zugang zu Sozialgeldern zu erhalten, doch nicht, wenn damit eine zeitliche Mindestdauer gemeint ist. Dort wurde ebenfalls die Zwei- bzw.-Fünf-Jahres-Klausel gekippt.

 

 

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Profil für Benutzer Maximilian Benedikter
Maximilian Ben… Fr., 26.07.2013 - 19:53

Martha Stocker und die Svp spielen hier ein mieserables Spielchen auf Kosten der Schwachen. Das ist pure Wahlwerbung. Die Svp beweisst wieder einmal Arroganz und Respektlosigkeit gegenueber Europaeischen Werten und Institutionen. Schlimmer als der Haider zu seinen besten Zeiten.

Fr., 26.07.2013 - 19:53 Permalink