Topoi

Foto: Salto.bz
Und dann doch wieder wie vorher: Die bereits im Fitto-Durnwalder-Abkommen vom September 2010 beschlossene Regelung, dass jene 135 Bezeichnungen auf den Wegschildern einsprachig bleiben dürfen, wenn sie Ortsnamen in sich tragen. „Grauner Berg“ und „Klausner Hütte“ sind zwei Beispiele, schreibt die Dolomiten. Im Alto Adige gibt es die Auflistung sämtlicher 135 Namen, die nicht übersetzt werden müssen sowie jene die noch strittig sind, wie das „Latzfonser Kreuz“. Über den Rekurs mit der römischen Regierung zum Toponomastik-Gesetz wird noch zu reden sein, meint Arno Kompatscher, und vorallem, welche Grundlage dafür dienen soll. „Tutto finirà comunque in Commissione die Sei, con il testo definitivo,“ weiß Senator Francesco Palermo.
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