Generationenvertrag besiegelt
Arbeitslandesrat Roberto Bizzo bringt es in einer Presseaussendung auf den Punkt: "Mit diesem Vertrag verfolgen wir mehrere Ziele: zum einen soll er den Generationswechsel im öffentlichen Dienst erleichtern, zum anderen neue Jobmöglichkeiten für junge Arbeitnehmer schaffen." Nicht nur auf den Öffentlichen Dienst soll sich dieser Generationenvertrag beschränken, die Privatwirtschaft möge sich die Initiative zum Vorbild nehmen, merkt Bizzo an.
In der Praxis sieht der Vertrag eine Reduzierung der Arbeitszeit von mindestens 25 Prozent vor. Öffentlich Bedienstete können also vor ihrer Pensionierung um Arbeitsteilzeit ansuchen, mit der Garantie für volle Rentenbezüge. Mehrkosten für den Arbeitgeber werden dahingehend ausgeglichen, dass die Einstiegsgehälter niedriger angesetzt werden. Die auf diese Weise frei werdenden Stellen sollen von "Unter 35-Jährigen auf Jobsuche oder anderen besonders schützenswerten Gruppen Beschäftigungsloser", eingenommen werden.
Der Generationenvertrag soll als Rahmenabkommen gesehen werden. Die konkrete Umsetzung auf den verschiedenen Ebenen und in den unterschiedlichen Bereichen muss also noch gesondert diskutiert werden. Zweifel am viel gepriesenen Generationenmodell gibt es viele. Tila Mair von der SGB/Cisl gab schon vor einer Woche zu bedenken, dass öffentliche Stellen einerseits über Wettbewerbe vergeben werden und auch Stellenpläne zu berücksichtigen seien. „Das heißt, selbst wenn vier Leute auf 25 Prozent verzichten, heißt das keineswegs, dass eine Person gefunden wird, die sie zu 100 Prozent ersetzen kann“, so Mair. Und: Wollen ältere Arbeitnehmer überhaupt in Teilzeit arbeiten? Auch Landtagsabgeordneter Philipp Achammer bemerkt kritisch: "Wir dürfen nicht bei kurzfristigen Ansätzen stehen bleiben." Der dualen Ausbildung müsse weiterhin Priorität zukommen, so Achammer. Generationenvertrag ja, aber eingebunden in ein großes Ganzes.