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“Gerechter und etwas höher”

Die Landesregierung hat Anpassungen bei den Studienbeihilfen genehmigt. Bei der sh.asus zeigt man sich “grundsätzlich erfreut”. Angesucht werden kann ab 28. September.
Hörsaal
Foto: Pixabay

Bedarfsorientierter, gerechter und auch etwas höher sollen die Stipendien des Landes ab dem kommenden Studienjahr ausfallen. Die Landesregierung hat diese Woche beschlossen, die Studienbeihilfen für Studierende, die universitäre Einrichtungen oder Fachhochschulen besuchen, anzupassen. Und zugleich Maßnahmen im Falle eines Gesundheitsnotstandes gutgeheißen.

 

Änderungen zugunsten Studierender

 

Wenn Studierende aufgrund eines Gesundheitsnotstandes (wie jenem wegen Covid-19) die im Studienplan vorgesehenen Prüfungen nicht ablegen oder ihr Studium nicht innerhalb der vorgesehenen Zeit abschließen können, können sie künftig unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem um Studienbeihilfe oder um eine außerordentliche Studienbeihilfe ansuchen.

Ab dem akademischen Jahr 2020/2021 wird zudem die Bewertung der wirtschaftlichen Lage etwas anders vorgenommen. Seit vergangenem Jahr wird die Höhe der Beihilfe auf Grundlage der Einheitlichen Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) und des “Faktors wirtschaftliche Lage” (FWL) berechnet, der sich auf die Kernfamilie bezieht.

“Die Einführung der EEVE und der damit einhergehenden FWL-Bescheinigung hatte allerdings Auswirkungen auf die Höhe der Stipendien”, heißt es aus dem Amt für Hochschulförderung nach einer internen Evaluierung.

Die diese Woche genehmigte Anpassung der Parameter – die FWL-Schwelle wurde bereits ab dem ersten Mitglied der Kernfamilie, das aus Studiengründen außerhalb der Familie untergebracht ist, um 0,5 Punkte angehoben und nicht erst ab dem zweiten Mitglied – soll zu einer “gerechteren Verteilung der Studienbeihilfen” führen, erklärt der zuständige Landesrat Philipp Achammer. Zugleich würden auch die Stipendien etwas höher ausfallen.

Bei der Südtiroler HochschülerInnenschaft sh.asus zeigt man sich “grundsätzlich erfreut”. “Nicht wenige Studierende haben sich in den letzten Wochen enttäuscht bei uns gemeldet, mit dem Gefühl, dass ihre Interessen nicht ernst genommen werden”, berichtet der sh.asus-Vorsitzende Matthias von Wenzl. Es habe lange gedauert, bis das Konzept, das Landesrat Achammer Ende Mai präsentiert hatte, “jetzt wirklich fassbar geworden ist”. Auch wenn es noch “einige Differenzen im Detail” gebe, so von Wenzl, sei die Politik nun zumindest der Forderung nachgekommen, die Bewertung der wirtschaftlichen Lage im Vergleich zum Vorjahr sowie des zu erbringenden Leistungsminimums während eines Gesundheitsnotstandes anzupassen.

 

Online-Ansuchen ab 28. September

 

Heuer kann voraussichtlich vom 28. September bis 20. November online um eine ordentliche oder außerordentliche Studienbeihilfe angesucht werden. Die Abteilungsdirektorin für Bildungsförderung Rolanda Tschugguel ruft die Familien dazu auf, sich frühzeitig für die Antragsstellung zu rüsten und rechtzeitig EEVE und FWL bei den konventionierten Patronaten oder den Steuerbeistandszentren (CAAF) zu beantragen. Weitere Informationen finden sich auf der entsprechenden Landeswebseite. Da die EEVE mit dem FWL bei Gesuchstellung einer Studienbeihilfe bereits vorliegen muss, sei es ratsam, ab sofort einen Termin zu vereinbaren, erklärt Abteilungsdirektorin Tschugguel.